Neue Wohnung zum 15.12?
Hallo,
Kurze frage. Ich ziehe bald in eine neue Wohnung ein. In meinem Mietvertrag steht, dass ich am 15.12.2021, 283,62€ zahlen muss. Also die hälfte. Die miete wird jeweils zum 15. des Monats abgebucht. In der Mietbescheinigung steht folgendes:
Aber in dem Begleitschreiben steht folgendes:
Muss ich jetzt am 01.01.2022 die 531,80€ bezahlen ODER am 15.01.2022? Irgendwie ist das doppelt. Kann mir da einer weiterhelfen?
Ist Vonovia da so Kulant dass ich die 2. Miete erst ab dem 15.01.2022 zahlen muss?
5 Antworten
Zunächst lesen sich die Zahlenreihen wunderschön mit exakten Bezeichnungen, A B E R einige Zahlen stimmen einfach nicht. Mietsicherheit (Kaution) darf nur die dreifache Grundmiete betragen.
Vonovia verlangt 1157,40€ - erlaubt wären allerdings nur 617,28€. Die erste Rate von 205,76 wäre mit Mietbeginn 15.12.21 fällig!
Die hälftige Mietzahlung für Dezember 2021, fällig zum Mietbeginn 15.12.2021, kann nur 265,90€ betragen. Korrigiere also die SEPA Lastschrift für Dez. 21. Denkbar wäre also eine Abbuchung von 471,66€ per 15.12.2021, vorausgesetzt, du übernimmst die Wohnung zum Mietbeginn. (Halbe Miete + Kaution 1.Rate)
Abweichend von der gesetzlichen Fälligkeit wird die Gesamtmiete jeweils zum 15. des lfd. Monats ab 15.01.2021 abgebucht, da ist nichts daran auszusetzen.
Allerdings ist die Abbuchuchung der folgenden Kautionsraten nicht an die Mietabbuchungen gekoppelt. Was ist da vorgesehen?
Ich hab die Kaution über Moneyfix Kautionskasse abgeschlossen. Einmal im Jahr 54,20€ anstatt diese grosse Summe. Hab aber bei Vonovia angerufen. 1. Rate ist am 15.12 fällig, 283€. 2. Rate ist am 15.01 fällig, 531€
Du zahlst den halben Dezember
und ab 1.1 Monatlich den angebenenen Betrag und zwar nicht zum 15. sondern zum Monatsbeginn (bis zum 3. Werktag)
die buchen nicht zum 15. ab ... wie kommst Du auf sowas ....
die Miete ist fällig bis 3. Werktag im laufenden Monat im voraus
und gerade die Vonovia macht das sicher nicht anders
Aber da steht doch: "Wir werden die Mieten ab dem Dezember 2021 jeweils zum 15. eines Monats von Ihrem Konto abbuchen:" Wie kommst du auf den 1.?
§ 556b BGB - Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und... - dejure.org
§ 556b BGB Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
Noch mal: Die Miete wird jeweils am 15. des Monats geholt.Fällig ist sie zwar am 3. Werktag des jeweiligen Monats ,aber die Lastschrift erfolgt (erst) am 15.
gerade das kann ich mir bei Vonovia nicht vorstellen ... das ist ein bundesweit agierender Wohnungsvermietungsgroßkonzern ... die sich erst kürzlich mit der Deutsche Wohnen zusammentun wollten (nahe am Monopol)
...
der 15, gilt vielleicht für die erste Zahlung - den Rest halte ich einfach für einen Druckfehler
Nachfragen beim Vermieter (!!!), wie es gemeint ist, hilft
15.12. für Dez. 21, 15.1.22 für Januar 22, 15. 2. für Februar 22 usw.
Da Lastschrift vereinbart ist, frag ich mich was dein Problem ist? Das Einzige ist, für Kontodeckung zu sorgen .
Du hast vereinbart, dass der Vermieter die fällige Miete per SEPA-Lastschrift von deinem Konto einzieht. Das jeweils so wie dargestellt. Du musst also gar nichts tun, nur dafür sorgen, dass dein Konto ausreichend jeweils zum 15. des Monats gedeckt ist. Die Berechnung ist so korrekt.
am 15.12 ziehen die 283 euro ein und die 531
Ne, falsch. nur 283, 15.1.22 531
Falsch! Am 15.12. wird die Miete für Dezember und am 15.1. für Januar geholt. Am 15. 2. für Februar usw.
Ok ich dachte die ziehen die nächste Miete erst am 15.01.2022 ab... So steht es in dem Begleitschreiben aber bei der Mietbescheinigung steht was andres.. komisch....
sorry, antwort korrigiert. ich versteh es so, dass du beides auf einmal zahlen musst. miete zahlt man ja im vorraus.
Oh okey... Ich glaube ich rufe da morgen nochmal bei Vononvia an weil ich werde da selbst nicht schlau draus
mach das. so würde es aber sinn machen. in dem 2 schreiben steht nur, dass die miete für januar 531 euro ist, aber nicht, wann die eingezogen wird.
im ersten schreiben steht für dez und jan jeweils der 15.12. drin.
Im Schreiben steht, dass die Miete per 15. des Monats geholt wird. Das gilt. Die Mietbescheinigung besagt, dass ab 1.1.22 der bezifferte Betrag für den ganzen Monat zu zahlen ist.
Wo ist das Problem?
aber nicht, wann die eingezogen wird.
Doch steht da: "Wir werden die Miete jeweils ab Dezember am 15. einziehen".
So ist es.
Die Vonovia hat Telefone, Büros und E-Mail-Adressen. Nutze diese Kontaktmöglichkeiten und sichere dich dort ab!
Wenn der 15. vereinbart ist, zahlst du am 15.12. für den 15.-31.12 und am 15.1. für den 1.-31.1. usw.
Geschenkt kriegst du nichts...
Ok aber die buchen doch die Miete immer am 15. des Monats ab? Dann wird die nächste Miete ja zu 15.02 fällig? Und nicht zum 1.02? Das gibt doch gar kein Sinn. Dann würde ich ja ein Halben Monat geschenkt bekommen