Muss ich die Betriebskosten/Nebenkosten zahlen?
Hallo,
mein Freund und ich leben seit etwas über einem Jahr in einer Wohnung die uns von einem "Bekannten" vermietet wird.
Beim unterschreiben des Mietvertrages sagte er uns er hätte die "Kaltmiete" aus sämtlichen anfallenden Kosten außer "Wasser", "Strom" und "Heizöl" berechnet.
Daher müssten wir uns nur darum kümmern.
So weit so gut.. Ein Jahr lang haben wir also nur die Kaltmiete entrichtet, unseren Strom und unser Heizöl selbst gezahlt und damit gerechnet, dass am Ende des Jahres nur noch die Wasser- und Abwasserrechnung vom Vermieter kommt.
Nun sendete der Vermieter uns eine Nebenkosten Rechnung auf der abgesehen von den Wasser- und Abwasserkosten auch die Abfallentsorgung und der Kaminkehrer berechnet wird.
Kann er das so einfach obwohl wir mündlich eine andere Vereinbarung getroffen haben? Und kann er alle Nebenkosten einfach so nach einem Jahr von uns einfordern, selbst diese, die laut Vertrag als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen sind, da sie nicht nach Verbrauch gerechnet werden?
Und ist die Nebenkostenvereinbarung im Mietvertrag gültig? (siehe Foto)
Vielen Dank im Voraus!
12 Antworten
"Beim unterschreiben des Mietvertrages sagte er uns er hätte die "Kaltmiete" aus sämtlichen anfallenden Kosten außer "Wasser", "Strom" und "Heizöl" berechnet."
Der Vermieter hat mit dir eine Teilinklusivmiete (irreführend hier als Kaltmiete bezeichnet) vereinbart. Das bedeutet, dass alle Betriebskosten außer Kosten für Wasser, Strom und Heizöl in dieser Miete integriert sind. Bliebe die Frage, wie denn hier Heizöl im Jahresverbrauch zu berechnen ist. Ihr habt ein Haus ganz allein für euch gemietet?
Der Mietvertrag ist allerdings so ausgelegt, dass die Betriebskosten komplett neben der Miete doch von euch bezahlt werden sollten. Da sprichst du von einer mündlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. Gibt es dafür Beweise?
Augenscheinlich wäre es ein Beweis, dass ihr keine BK-Vorauszahlung monatlich zu leisten habt. Bei den Mietkosten ist die monatliche BK-Vorauszahlung jedenfalls nicht aufgeführt.
An welcher Stelle im MV ist denn nun vereinbart, dass ihr Kosten für Heizöl, Wasser und Strom selbst tragen müsst?
Da gibt es leider keine Beweise. Es war lediglich eine mündliche Vereinbarung bei der eben zwei gegen einen stehen, da er es mit uns beiden so beredet hat. Daher auch unsere Verständnislosigkeit gegenüber der Situation, weil er seine günstige Lage ausnutzt und uns die Kosten tragen lässt die eigentlich er tragen wollte, weil er derzeit wohl kein Geld hat. Für uns ist es nun eine recht ausweglose Situation, da der Rechtsanwalt bei dem wir waren ein ziemliches Desinteresse hatte und auch nur meinte "ja, das müsst ihr dann halt zahlen".
Kann er das so einfach obwohl wir mündlich eine andere Vereinbarung getroffen haben?
Kann er da nachweisbar schriftlich im Vertrag vereinbart.
Und kann er alle Nebenkosten einfach so nach einem Jahr von uns einfordern, selbst diese, die laut Vertrag als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen sind, da sie nicht nach Verbrauch gerechnet werden?
Ist es denn möglich nach Verbrauch abzurechnen?
Wenn nicht darf, besser gesagt muß, der VM die Kosten nach der Wohnfläche umlegen, wenn vertraglicht anders, z. B. nach Personen, vereinbart ist.
Und ist die Nebenkostenvereinbarung im Mietvertrag gültig?
Aber sowas von gültig.
Die Kosten die nach Verbrauch entstehen, so wie in diesem Fall das Wasser können natürlich erst nach dem abgelaufenen Jahr berechnet werden, wogegen die Kosten der Müllentsorgung und der Kaminkehrer immer gleich viel betragen und nicht nach Verbrauch gehen. Das war damit gemeint :)
Auch die Kosten für Müll und Kaminkehrer sind nicht immer gleich. Abrechnen muß der VM aber insgesamt über alle NK. Nicht häppchenweise pro Kostenart.
Unter Punkt 2 steht doch geschrieben, dass Ihr die Betriebskosten zu tragen habt.
Im Vertrag steht nur, dass Ihr eine Kaltmiete von 490 € zu zahlen habt. Es ist dort aber nicht vereinbart, dass Ihr keine Betriebskosten zahlen müsst.
Dummerweise wurden aber keine Vorauszahlungen vereinbart.
Dummerweise wurden aber keine Vorauszahlungen vereinbart.
Es wurde kein Betrag eingetragen, vereinbart das der Mieter die Nebenkosten trägt wurde aber.
Das sind zusätzliche Kosten, die vom Mieter zu tragen sind.
Ich glaube, da liegt ein großes Missverständnis vor. Euer Bekannter wollte Euch sagen, dass es Eure Sache ist, dass Ihr Euch um Strom und Heizöl selbst kümmert und dass das Wasser nach Verbrauch bezahlt wird.
Vermutlich habt Ihr nicht eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet, sondern ein ganzes Haus. Bei einem ganzen Haus zahlen Mieter häufig selbst außer Strom auch die Heizenergie. Es fallen viel weniger einzelne Posten für Nebenkosten an, als bei einer Wohnung im MFH. Zum Beispiel keine Grünanlagenpflege, keinen Putzservice, kein Hausmeister, kein Schneeräumdienst, kein Allgemeinstrom usw.
Man schließt möglichst viele Verträge direkt mit Versorgern, aber das geht nicht bei allen.
Ich kenne jetzt nicht die Höhe der Abrechnung, die Euch erwartet, aber in vergleichbaren Reihenhäusern fallen etwa 70 bis 90 € für die Betriebskosten ausser Strom und Heizenergie an. Also incl. Wasserverbrauch und Abwassergebühren. Diese betragen bei zwei Personen ca. 20 € monatlich. Geht man also von 50 bis 70 € pro Monat aus, die dann noch für die übrigen Betriebskosten bleiben, hätte Euer lieber Vermieter stolze 420 bis 440 € Miete, die ihm für das ganze Haus bleiben.
Sind 490 € schon wenig, dann wären die 420 € wirklich geschenkt und kein Grund zum meckern.
Für Euch würden jetzt wohl ca. 1000 € Nachzahlung entstehen, was in einem Betrag ganz schön heftig ist. Fragt doch Euren Vermieter, ob er mit einer Ratenzahlung einverstanden ist und zahlt künftig ca. 80 € pro Monat voraus.
Beruft Ihr Euch jetzt auf das falsch verstandene vom vergangenen Jahr, bliebe ihm nichts anders übrig, als die Miete sobald wie möglich um bis zu 20 % erhöhen. Das wären dann auch rund 100 € mehr pro Monat.
Es kommt hinzu, dass der Kautionsbetrag auf 3 Monatsmieten (nicht wie gesetzlich vorgeschrieben 3 Grundmieten) festgesetzt wurde. Hier muss eine Rückforderung gestellt werden.
Der Begriff "Kaltmiete" wird im BGB nicht verwendet. Die Betriebskosten sind im Mietvertrag nicht beziffert.