Mietvertrag mit Mindestmietdauer - vorzeitig raus?

7 Antworten

nein, das sind keine Gründe um da rauszukommen.

laufende Verträge sind einzuhalten

versuche einen Nachmieter zu finden, den muss der Vermieter jedoch nicht akzeptieren, andere Variante Auflösungsvertrag

da hast noch Glück gehabt, bis zu 4 Jahren ist ein solcher Vertrag rechtens

Das heißt, dass weder ich noch mein Vermieter in dem Zeitraum ordentlich kündigen können.

Das ist ein gegenseitiger Kündigungsverzicht. Vorzeitig kommst du da nur raus, wenn dein Vermieter mitspielt - also mit einem Aufhebungsvertrag. Denn das, was du anführst, ist kein Grund für eine (außerordentliche) Kündigung. Alternativ könntest du einen Teil deiner Wohnung untervermieten, musst dir dafür aber die Zustimmung des Vermieters einholen.

Es ist allerdings abzusehen, dass sich meine finanziellen Verhältnisse demnächst ändern werden, sprich ich hätte dann kein Einkommen mehr.

Hier wären Jobcenter, Arbeitsagentur oder Wohngeldstelle dein Ansprechpartner.

Nein.

Du hast zwei Möglichkeiten,

Mit deinem Vermietr zu Verhandeln, ob er dich nicht doch früher rauslässt oder einen Untermieter reinzusetzen.

Einen Untermieter reinzusetzen kann dir der Vermieter in diesem Fall nicht verwehren, dazu gibt es Gerichtsurteile.

Nein! Das sind KEINE Gründe!

Verträge sind einzuhalten, von beiden Seiten.

Suche das Gespräch mit dem Vermieter, biete an, dass Du einen Nachmieter stellst/suchst!

Nein, das wären Gründe, das Sozialamt aufzusuchen oder sich mächtig viel Ärger einzuhandeln.