Ablauf Mindestmietdauer?

8 Antworten

Zwei Expertenmeinungen hast Du schon, die sich irgendwie widersprechen, aber wohl beide irgendwie richtig sind.

Mein Formulierungsvorschlag:

Hiermit kündige ich das Mietverhältnis fristgerecht zum 31.07.2022, bzw. zum frühest möglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Zugang der Kündigung. Vielen Dank im voraus.

Damit hast Du beide Optionen im Vertrag und kannst danach mit dem Vermieter ganz locker darüber reden, ab wann die Wohnung neu vermietet werden kann.

Die Mindestmietdauer sagt, wieviele Monate Du mindestens die Wohnung mieten (und die Miete bezahlen) musst. Das ist völlig unabhängig von der Kündigungsfrist.

Die Kündigungsfrist sagt, wie lange vor dem gewünschten Mietvertragsende die Kündigung beim Vermieter sein muss.

Wenn Du am 1.8. eingezogen bist, eine Mindestmietdauer von 12 Monaten hast, die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, und Du den Vertrag frühestmöglich beenden willst, muss also bis zum 30.4. die Kündigung beim Vermieter sein und darin stehen, dass Du den Mietvertrag zum Ende des Monats Juli, also dem 31.7. kündigst.

albatros  25.04.2022, 23:24
bis zum 30.4.

korrekt: bis 4.5.

Bitte mal den genauen Wortlaut wie er im Vertrag steht einstellen.

Toto0105 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 19:49

Oh ich glaub ich kann erst ab 01.08 kündigen. Da steht: Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum 01.08.2022 mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.

anitari  25.04.2022, 20:24
@Toto0105

Wenn in der Klausel wirklich "...  frühestens zum 01.08.2022 ..." steht könntest Du noch bis 04. Mai zum 31.07. kündigen.

Nach dem Wortlaut der Klausel darfst du bis 4. Mai 22 zum 31. Juli 2022 (schriftlich! per Einwurfeinschreiben!) den Mietvertrag kündigen.

Die drei Monate KF sind also in der Mindestlaufzeit in begriffen.

kommt auf den genauen Wortlaut an.

beidseitiger Kündigungsverzicht bis zum 31.07.2022

Toto0105 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 21:49

Jetzt hab ich zwei verschiedene Meinungen von Experten. Ich brauch noch Ihre Meinung. Da steht: Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum 01.08.2022 mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.