Mietvertrag im Namen der Eltern?


01.04.2020, 16:08

Bei Erstens würde nur der Name meiner Eltern im Vertrag auftauchen.

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Ich empfehle Ihnen, dass Ihre Eltern eine Bürgschaft übernehmen. Vorteil dieser Variante ist, dass Sie vollwertige Mieter/in der Wohnung sind und somit selbst sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag haben. Wenn Ihre Eltern Mieter wären, so bräuchten Ihre beispielsweise allein für Ihren Einzug eine Zustimmung des Vermieters.

Ihre Eltern können die Miete dann entweder auf Ihr Konto überweisen, sodass Sie die Miete weiterleiten. Alternativ können Ihre Eltern die Miete auch direkt an den Vermieter zahlen.

bwhoch2  01.04.2020, 16:30
Ich empfehle Ihnen, dass Ihre Eltern eine Bürgschaft übernehmen.

Kann man empfehlen, aber nicht jeder Vermieter wird damit einverstanden sein.

Bluepixel 
Beitragsersteller
 01.04.2020, 16:11

Ok super danke. Stimmt bei diesem Wege hätte ich alle Rechte als Mieter und muss ja nicht immer meine Eltern mit einbeziehen. Vielen Dank! :)

Ich würde die Eltern zur Wohnungsbesichtigung mitnehmen und dem Vermieter sagen, dass du zwar in der Wohnung alleine wohnst, deine Eltern dir aber die Miete zahlen.

Der Vermieter wird dann die Bonität deiner Eltern prüfen und entweder einen speziellen Vertrag aufsetzen oder aber mit ihnen den Mietvertrag machen.

Bluepixel 
Beitragsersteller
 01.04.2020, 16:12

Danke, das einzige was mich dabei stört, wäre dass ich kein Mieter wäre und daher keine Rechte habe. Müsste ja dann theoretisch immer meine Eltern mit einbeziehen...

bwhoch2  01.04.2020, 16:28
@Bluepixel

Deshalb würde ich auch als Vermieter darauf bestehen, dass Dein Name auch als Mieter in den Mietvertrag kommt.

Prinzessle  01.04.2020, 16:29
@Bluepixel

Der Vermieter weiss ja dass du in der Wohnung lebst. Von daher wünscht er sicher eine direkte Kommunikation mit dir wenn es um irgend welche Probleme geht. Denn vielleicht braucht es mal einen Handwerker und da wird dann so ein Termin sicher mit dir abgemacht.

Der Nachteil bei 1 ist das du nicht ohne die Eltern aus dem Mietverhältnis raus kommst und das ggf auch in 10 Jahren die noch die Mieter sind.

Empfehlen würde ich 2. Die Miete kann auch direkt vom Konto der Eltern abgebucht werden. Und wenn du die dann selber stemmen kannst dann kannst du einfach stattdessen dein Konto nennen. Und du kannst halt eben auch umziehen ohne die Eltern dafür zu brauchen.

Bluepixel 
Beitragsersteller
 01.04.2020, 16:07

Danke, aber bei erstens unterschreiben nur meine Eltern. Mein Name wird überhaupt nicht genannt... Daher könnte ich ja theoretisch einfach ausziehen und meine Eltern müssten sich um eine Kündigung kümmern (rein theoretisch).

bwhoch2  01.04.2020, 16:27
@Bluepixel

Du sollst, schon allein aufgrund der damit verbundenen Verantwortung, schon auch als Mieter im Mietvertrag erwähnt werden. Das halte ich aus Vermietersicht für ganz wichtig.

Das Problem mit der Kündigung läßt sich ganz einfach lösen:

Du und Deine Eltern bevollmächtigen sich direkt nach Mietvertragsabschluss gegenseitig, zur jederzeitigen Kündigung auch im Namen des/der jeweils anderen. Das geht ganz einfach und schmerzt letztlich in einer solchen Beziehung niemanden.

PlayadeMuro  01.04.2020, 16:49
@Bluepixel

Deine Eltern können aber umgekehrt auch jederzeit die Wohnung fristgemäß kündigen und dann musst Du raus. Du bist also immer auf die Gnade Deiner Eltern angewiesen!

dieLuka  01.04.2020, 17:00
@Bluepixel

Das ist aber nicht die feine englische Art. Und du weißt doch nicht wie lange du bleibst.

Wenn du zwischenzeitlich die kosten übernimmst kannst du ausziehen aber solange die Bude nicht gekündigt ist wird bei dir abgebucht.

Es ist unnötig kompliziert.