Reicht eine Bürgschaft für uns als Paar?
Mein Freund und ich werden zusammenziehen. Unsere Vormieterin meinte schon dass der Vermieter eine Bürgschaft haben wollen wird, da wir Studenten sind. Ich werde meinen Teil der Miete selbst bezahlen, bekomme BaFöG, hab nen Nebenjob und Kindergeld. Seinen Teil finanzieren seine Eltern. Würde es genügen wenn nur seine Eltern uns eine Bürgschaft unterschreiben, da ich nicht weiß ob ich jemanden in der Familie finden würde, der mir diese unterschreiben kann oder will. Wer den Mietvertrag übernimmt Bzw. wie wir das händeln haben wir noch nicht besprochen.
3 Antworten
Das entscheidet am Ende der Vermieter. In der Regel benötigt der die Bürgschaft, der im Mietvertrag steht. In eurem Fall wäre es daher sinnvoll wenn der Vertrag auf seinen Namen läuft. Aber auch hier entscheidet der Vermieter ob ihm ein Mieter reicht oder ob er (als finanzielle Absicherung) euch beide im Mietvertrag stehen haben will.
Würde jedem Freund von einer Bürgschaft abraten und wenn das ein guter Freund, würde ich ihn nicht drum bitten.
Wenn seine Eltern für euch bürgen wollen ist das was anderes, die sollten alt genug sein, um zu wissen, worauf sie sich einlassen.
Aber warum fragt ihr nicht bei der Bank nach? "Vermögen" vorhanden?
Trotz allem braucht ihr einen Job, ihr müsst die Bude bezahlen können, samt Nebenkosten, Strom, Internet, Lebensmittel.
Ich bin alt genug zu wissen, ob ich die Wohnung bezahlen kann und wie gesagt sein Teil wird eh von den Eltern bezahlt. Trotzdem sind wir Studenten und da wollen hier nun mal viele Vermieter eine Bürgschaft sehen, auch wenn ich es nie riskieren würde, dass jemand anders für mich zahlen müsste. Ein großes Vermögen hab ich nicht, woher auch, wenn man sich alles selbst finanziert, bleibt nicht so super viel übrig am Ende des Monats um ein Vermögen aufzubauen.
Natürlich reicht eine Bürgschaft aus, wenn dahinter die solventen Eltern des Studenten stehen.
Nur Dein Freund soll dann in den Mietvertrag als Mieter. Du darfst mitwohnen. Wenn es zum Streit kommen sollte, sind die Verhältnisse klar. Du musst dann zwar ausziehen, hast aber ansonsten keine weiteren Verpflichtungen mehr. Würdet Ihr gemeinsam in den Mietvertrag gehen, könntest du zwar auch ausziehen, aber Dein Freund könnte auch gehen. Wenn der Vermieter nicht mitmacht, läßt sich eine solche "Verbindung" zwei Mieter einer Wohnung kaum vernünftig auflösen.
Meine Erfahrung:
Ich habe mit meinem Sohn seine Studentenwohnung gemietet und wir haben uns gegenseitig bevollmächtigt, die Wohnung jederzeit kündigen zu können. Seine Freundin zog als mitzahlende Untermieterin mit ein. So hatte er jederzeit die Möglichkeit, das Mietverhältnis zu beenden und seine Freundin musste selbst sehen, wo sie unterkommt, wenn er sein Studium beendet und vielleicht irgendwo ganz woanders eine Arbeit aufnimmt.