Eltern in den Mietvertrag aufnehmen?
Hallo,
Ich würde gerne als Studentin mit einer Freundin eine Wohnung mieten. Eigentlich dachte ich, dass hierfür die Bürgschaft der Eltern reicht. Der Vermieter meint nun aber, dass er gerne ein Elternteil mit in den Mietvertrag aufnehmen möchte. Was bedeutet das? Und gibt es dabei Nachteile für meine Eltern zum Beispiel Steuern?
Danke schon mal für eure Antworten :)
Liebe Grüße, Maj-Britt
5 Antworten
Das ist nicht unueblich und aus Sicht des Vermieters auch durchaus sinnvoll. Als Buerge wuerden die Eltern ja nur bis zur Hoehe der i.d.R. auf 3 Monatsmieten beschraenkten Buergschaft haften, als Mitmieter hingegen unbegrenzt.
Ich wuerde es als Vermieter wohl auch so machen.
Na, das ist ja mal was ganz Neues. Darauf würde ich mich nicht einlassen. Da kämen u. U. Zweitwohnungssteuer u.v.a. auf sie zu. Völliger Unsinn.
Der Vermieter hat recht. Eine Bürgschaft bringt nichts, die gilt nur für 3 Monate (wissen die wenigsten). Eltern als Mieter Nr. 2 aufnehmen, das hilft dem Vermieter. Nachteile ergeben sich eigentlich nicht. Nur bei Kündigung müssen die dann mit unterschreiben.
janeiskla..
die gilt nur für 3 Monate (wissen die wenigsten)
Haettest besser schreiben sollen "fuer 3 Monatsmieten". Das hattest du ja wohl gemeint und damit haettest du dir auch die ganze Diskussion erspart (wahrscheinlich).
du hast ja soooo recht.
die gilt nur für 3 Monate
Dazu kannst du ja sicher eine Quelle liefern. Eine andere als "hat mein Anwalt gesagt"...
Und wo steht da, dass die Bürgschaft nur 3 Monate gilt? 3 Monate ab wann...?
schon im ersten Absatz "darf 3 Nettokaltmieten nicht überschreiten." und dann noch weiter im Text.
Das heißt aber nicht, dass die Bürgschaft nur 3 Monate gültig ist. Wie gesagt: Wie meinst du das? 3 Monate ab Unterschrift? 3 Monate ab Einzug?
Sondern es heißt:
In einer Höhe von drei Nettokaltmieten werden also dann die Bürgen für nicht bezahlte Verbindlichkeiten, die aus Mietrückständen, Nebenkosten, Reparaturen von Schäden oder auch der Renovierung der Wohnung nach Auszug etc. entstehen, mit dem entsprechenden Teil ihres Vermögens haften.
drei Monate ab dem, wo der eigentliche Mieter nicht mehr zahlt.
Du hast den Text einfach nicht verstanden. Die Mietdauer bleibt unberührt.
wer sagt denn was von Mietdauer?
Na du:
Eine Bürgschaft bringt nichts, die gilt nur für 3 Monate (wissen die wenigsten).
Bürgschaft gilt nur für drei Nettokaltmieten. Die Mietdauer geht aber weiter, darf 20 Jahre und länger dauern. Zahlt also der Mieter irgendwann drei Mieten nicht, dann zahlt diese der Bürge. Danach zahlt der Mieter weiter oder ihm wird gekündigt. Der Bürge ist mit seiner 3 Nettokaltmietezahlung jetzt raus aus der Sache.
Wo war da was von Mietdauer?
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Bekommst du BAföG? Dann giltst du wieder als „mit den Eltern zusammen lebend“ und die Wohnpauschale von 350€ fällt weg.
Nein, bekomme ich nicht
Das bedeutet, daß er sich absichern möchte und das ist auch OK so.
Bürgschaft bringt nichts, die gilt nur für 3 Monate..
Unsinn , wo haste den Quatsch her?