Bürgschaft für Enkeltochter?
Meine Großmutter hatt vor einiger Zeit folgende Burgschaftsurkunde für mich unterschrieben: Bürgschaftsurkunde
Mir ist bekannt, dass die Vermieter
...............................................................
die in ........................................... gelegene Wohnung 1,4 an
.................
gemäß Mietvertrag vom ___________ vermietet haben.
Ich übernehme hiermit im Auftrag von Frau .................. dem Vermieter gegenüber die selbstschuldnerische Bürgschaft für die ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung aller der Mieterin ............aufgrund des vorerwähnten Mietvertrags gegenüber dem Vermieter obliegenden Verpflichtungen.
Angaben zum Bürgen:
Name: _________________________________
Straße: _________________________________
Wohnort: _________________________________
.....................den ............................................. Ort Datum
........................................................... .................................................. Unterschrift Name in Klarschrift
Mein Großvater wusste von alldem nichts. Jetzt meine Frage: Da meine Großmutter leider verstorben ist, haftet dann mein Opa automatisch? Also wird die Bürgschaft von seiner verstorbenen Frau auf ihn übertragen?
Danke!! :-)
7 Antworten
Unter der Überschrift Erlöschen der Bürgschaft steht als letzte Satz:
Beachte: Der Tod des Bürgen beendet die Bürgschaft nicht, hier greifen Erbschaftsregelungen, weil die Erben des Bürgen nicht nur dessen Vermögen, sondern auch dessen Schulden und Eventualverbindlichkeiten übernehmen.
Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft#B.C3.BCrgschaftvonFamilienangeh.C3.B6rigen
Nein! Dies ist eine selbständige Eventualverbindlichkeit, für die der Opa ebensowenig haften würde, wie von der Oma ohne sein Wissen und seine Unterschrift verusachte relae Schulden! Mit dem Tod des Bürgen erlischt dessen Haftung aus der Bürgschaft sofern er zum Zeitpunkt des Ablebens nicht bereits daraus in Anspruch genommen wurde.
Der Großvater hat keine Bürgschaft übernommen. Wenn sich aus der Bürgschaft ergibt, dass die Großmutter in Anspruch genommen wird, sind diese Schulden, die der Großvater auch erben kann. Dem kann er dann nur entgehen, wenn er das Erbe innerhalb 6 Wochen ablehnt. Aber in erster Linie bist du ja für die Schulden verantwortlich, wenn welche entstehen.
Der Opa kann seine Haftung als Erbe des Bürgen (Oma) auf den Nachlaß zu beschränken. Dies muß er beim Nachlaßgericht beantragen. Das Gericht setzt dann einen Nachlaßverwalter für das Erbe ein und es kann bei Bedarf ein Nachlass-Insolvenz Verfahren eingeleitet oder eröffnet werden. Der Gläubiger kann sich in diesem Falle für die Miete oder sonstige Forderungen aus dem Mietverhältnis zur Befriedigung aus dem Bürgschaftsvertrag mit der Oma nur an den Nachlaß halten, nicht jedoch an das Privatvermögen des Opas.
So eine Oma hätte ich auch gern gehabt.Bist Du nicht selbst in der Lage Deine Miete zu zahlen? Wenn ich Dein Opa wäre würde ich die Erbschaft nicht annehmen.Das ist schon eine Dreißtigkeit die nicht zu überbieten ist. Eine Bürgschaft für Deine Miete. ich würde mir die Augen aus dem Kopf schämen.
Jimpo, ich wurd mich mal ein bissle zurückhalten mit so ner Aussage! Es ging lediglich um die Info ob ich einen neuen Bürgen benötige oder mein Opa automatisch bürgt! und bezüglich den Papierkram, ob ich neu aufsetzen muss oder die alte Bürgschaft ausreicht!!! Also nicht gleich ne große klappe riskiern, wenn man das hintergrundwissen nicht hat!!! Unverschämtheit!
U.U. bekommt man keine Wohnung ohne Bürge..also Vorsicht mit solchen Schnellschüssen.