Mietvertrag für eine noch im Bau befindliche Wohnung
Hallo,
kann man einen Mietvertrag für eine zum Zeitpunkt des Abschlusses noch im Bau befindliche Wohnung wieder kündigen, wenn entweder der Einzugstermin nicht gehalten werden kann oder das Resultat doch nicht den Erwartungen entspricht? Sollte bzw. kann man solche Vorbehalte im Mietvertrag festhalten oder wäre es besser zunächst eine Art Vorvertrag abzuschließen?
Vielen Dank
Konne
4 Antworten
Du solltest im Mietvertrag auf jeden Fall ganz genau festhalten, wie die einzelnen Zimmer nach der Renovierung aussehen werden bzw. wie sie ausgestattet sind (also ob die Wände tapeziert sein müssen, schon gestrichen, ob eine Einbauküche vorhanden sein soll, alle Böden in der Wohnung sind). Dann sollte eine KLausel in den Vertrag, dass du berechtigt bist vom Mietvertrag zurückzutreten, falls die Wohnung nicht dem vereinbarten Zustand entspricht. Außerdem sollte ein fixer Termin in den Vertrag, wann du einziehen kannst. Kann der Vermieter den Termin nicht einhalten, würde ich weiterhin vereinbaren, dass er dir dadurch entstandene Kosten (wie z.B. Hotel etc.) ersetzen muss oder du wahlweise vom Vertrag zurücktreten kannst. Wenn der Vermieter vorhat, die Wohnung pünktlich und im vereinbarten Zustand zu übergeben, dürfte er damit kein Problem haben.
Wenn der vereinbarte Einzugstermin, der im Mietvertrag steht, nicht eingehalten werden kann, so hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht und kann vom Vertrag zurücktreten. Wenn das Resultat nicht den Erwartungen entspricht, ist das kein Grund vom Vertrag zurückzutreten, denn schließt man einen Mietvertrag über eine Wohnung ab, die noch nicht fertiggestellt ist, so ist das immer mit etwas Risiko behaftet. Das sollte ein Mietinteressent natürlich wissen.
jede gerichtliche entscheidung basiert auf einem einzelfall. du willst mit wenigen angaben einen persilschein. so geht das nicht.
Erkundige dich bitte beim Mieterverein oder Mieterschutzbund in deiner Nähe darüber, dann bist du auf der sicheren Seite.