Mietvertrag unter Vorbehalt unterschreiben?
Ich habe Anfang Januar meine praktische Prüfung von meiner Ausbildung aus und da ich zum 01.02 umziehen würde, müsste der Mietvertrag ja schon eher unterschrieben werden, damit ich im Januar auch noch renovieren kann, heißt, ich würde mich im November/Dezember nach Wohnungen umschauen, jetzt zu meiner Frage: Kann man einen Mietvertrag unter Vorbehalt unterschreiben? Es kann ja immer sein, dass man die Prüfung nicht schafft.
9 Antworten
Wenn der Vermieter einverstanden ist, dass du vorbehaltlich des Bestehens deiner Prüfung den Mietvertrag abschließt, wäre das aus meiner Sicht durchaus machbar. Ich glaube aber, dass eher kein Vermieter darauf eingeht. Einen Rechtsanspruch auf solche Vertragsgestaltung sehe ich nicht.
"Unter Vorbehalt" hieße dann auch, dass der Vermieter absagen kann. Willst Du das wirklich?
Nein. Unterschrieben ist unterschrieben. Es wird sich kein Vermieter auf die option einlassen.
Das geht nicht, bzw. das wird kein vernünftiger Vermieter machen.
Können schon...aber als Vermieter würde ich das nie eingehn....gibt doch genügend Wohnungssuchende......! (Warum gerade an einen Azubi?)
Wer als Vermieter hat es nötig einen Mietvertrag unter Vorbehalt abzuschliessen????
Nur der, der eine Wohnung anbietet, die er sonst nicht weg bekommt. Aber was würde ihm das dann nützen? Rein gar nichts. Er würde sagen, komm wieder, wenn es soweit ist.
Bin dann ja kein Auszubildender mehr, habe dort ja schon einen festen Job und somit Einkommen