An-/Ummeldung: Was ist der Einzugstermin, der Mietbeginn im Vertrag oder der Tag des Umzuges?
Hallo, ich habe einen Mietvertrag zum 1.2.2015 geschlossen. Mein alter Mietvertrag läuft nun aber auch noch drei Monate und dort wohne ich auch noch. In der neuen Wohnung wird renoviert und die Möbel kommen erst Ende März. Von daher werde ich dort erst dann ab April wohnen können. Welchen Termin ist denn dann der rechtlich relevante Einzugstermin? April oder Februar? Auch GEZ muss ich ja zu einem Termin anmelden - nur wenn ich noch nicht dort bin...? Herzlichen Dank im voraus!
7 Antworten
Es gilt das Datum des Mietvertrags. Dass du dort erst im April einziehst ist in diesem Fall ganz allein deine Sache. Anders wäre es, dass du nicht einziehen kannst, weil der Vermieter noch renovieren muss. Aber dann hätte auch der Mietvertrag anders lauten müssen. Du brauchst ja keine Miete für eine Wohnung zahlen, in die du noch nicht einziehen kannst.
es gilt der tag an dem du dich ummeldest. wenn du beim einwohnermeldeamt derzeit mit zwei wohnungen gemeldet bist, dann musst du auch zwei wohnungen bezahlen. später dann die alte wohnung mit meldebescheinigung abmelden. solltest du also derzeit in einer wohnung gemeldet sein, zahlst du auch nur die eine wohnung.
Einzugstermin ist April. Und auch dann erst mußt Du Dich ummelden. Frist 1 Woche ab 1.4.2015. GEZ bezahlst Du noch in Deiner alten Wohnung? Dann auch hier ummelden zum 1.4.2015.
melde dich an, wenn du in der neuen Wohnung wohnst, sonst hast du 2 Wohnadressen, GEZ auch erst im April ummelden, die verlangen sonst glatt 2x Gebühren von dir
Relevant ist der Tag des Einzugs.
Bei der GEZ musst Du gar nichts melden, sondern beim "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Aber auch dort gilt der Termin des Einzugs.