Muss ich Nebenkosten schon vor Vertragsbeginn zahlen wenn ich die Schlüssel habe?

7 Antworten

Der Vermieter / Verwalter darf nur abbuchen, was vereinbart war zum jeweiligen Termin der Fälligkeit lt. Mietvertrag. Wenn von Übergabe bis Mietbeginn ( 01.04. ) keine Vorauszahlungen vereinbart wurden, dann darf er diese auch nicht abbuchen. Sicher wirst du gemäß Übergabeprotokoll sämtlichen Verbrauch - insbesondere Wasser ( Gas+Strom zahlst du ja direkt an den Versorger ) bezahlen müssen, jedoch nicht die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten, wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde - also bei der Betriebskostenabrechnung auch nochmal aufpassen!

Mietbeginn und somit Mietzahlungsbeginn einschließlich Nebenkostenvorauszahlungen oder -pauschale ist der 01.04.2013. Habt ihr ein Übergabeprotokoll bei Schlüsselübergabe gemacht? Hier wurden die Zähler abgelesen und evtl. Mängel der Mietsache vermerkt.

Was steht im Mietvertrag: Die Miete + Nebenkostenvorauszahlungen sind monatlich im voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats ab 01.04.2013 zur Zahlung fällig ??? Dann musst du auch die Nebenkostenvorauszahlungen erst ab 01.04.2013 zahlen, wenn nicht eine Zusatzvereinbarung getroffen wurde, in der vereinbart wurde, dass du die Nebenkostenvorauszahlungen ab Schlüsselübergabe zumindest anteilig zu leisten hast.

Wenn keine schriftliche Vereinbarung wegen der Übernahme von Nebenkosten vor Mietbeginn getroffen wurde, würde ich sagen, hat der Vermieter kein Recht zur Abbuchung.

Ich würde mich beim Mieterverein erkundigen, aber wegen 150 Euro gleich vor dem eigentlichen Mietbeginn mit dem Vermieter streiten, musst du selbst wissen.

Wenn der Vermieter dir vor dem vereinbarten Mietbeginn gestattet einzuziehen (um verm. zu renovieren) und nun ab diesem Zeitpunkt bereits Betriebskosten verlangt, sollte das schon so auch tatsächlich vereinbart sein. Da gibt es keinen Automatismus. Ich kenne Solcherlei, dass die Zählerstände (HKV, WWZ, KWZ, evtl. WMZ) abgelesen werden und ab sofort dann gemessene Verbräuche zu bezahlen sind, was sich aber erst in der nächsten (ersten)Betriebskostenabrechnung wiederfindet. Insofern finde ich das Verhalten des Vermieters bzw. der HV nicht korrekt. Schau doch mal im Mietvertrag. Möglicherweise hast du mit deiner Unterschrift ja die Verfahrensweise gestattet bzw. vereinbart. Wenn nicht, würde ich schon reklamieren.

ja sicher - du könntest ja vorher bereits einziehen oder bei renovierung und putzen wasser verbrauchen oder gäste dort zwischenzeitlich wohnen lassen und und und ....

dein vermieter braucht nichts davon zu kontrollieren, außerdem ist das geld ja nicht verloren. bei der nächsten nebenkosten-abrechnung hast du dann vll guthaben und mußt nichts nachzahlen.

Phenomena84 
Beitragsersteller
 18.02.2013, 19:04

Stimmt ja, wenn's eh Nebenkosten sind dann kommen die ja in die Abrechnung. Nagut, unter dem Aspekt lohnt sich natürlich keine Streiterei mit dem neuen Vermieter. Dann halte ich einfach mal die Füsse still und studiere die Abrechnung.

Vielen Dank euch allen :-)

Vor Mietbeginn darf der Vermieter keine Zahlungen verlangen.

Aber überleg doch mal selbst, Du darfst die Wohnung 2,5 Monate vor dem eigentlichen Mietbeginn nutzen.

Was Du jetzt nicht zahlst mußt Du später nachzahlen.

Du kannst natürlich die Lastschriften zurückbuchen lassen.