Mietvertrag Erhaltung der Mietsache

6 Antworten

soweit die Kosten für die einzelnen Reparaturen 125€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresnettomiete innerhalb von zwölf Monaten nicht übersteigt."

Es gibt schon gerichtliche Entscheidungen die 125,-€ für die Einzelreparatur als angemessen sehen.

Das OLG Stuttgart hat entschieden daß die jährlichen Kosten zwischen 6% und 8 % liegen.

Zur Klarstellung: Du als Mieter zahlst dann nur Einzel-Kleinreparaturen bis zu 125,-€. Wenn die Rechnung 125,01 € beträgt muß der Vermieter diese in voller Höhe zahlen.

http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-vermieter-muss-ab-gewisser-grenze-zahlen/

johnnymcmuff  08.04.2014, 16:18

Es gibt schon gerichtliche Entscheidungen die 125,-€ für die Einzelreparatur als angemessen sehen.

Hätte gerne mal die Urteile.

Ich hab eins über 110 €:

AG Würzburg • Urteil vom 17. Mai 2010 • Az. 13 C 670/10

Die Klausel dürfte unwirksam sein, da der Einzelbetrag über die bisherigen zulässigen Gerichtsurteile liegt.


Nicht immer ist jedoch klar, ob es sich bei den genannten Beträgen um Brutto- oder Nettoangaben handelt. Um sicher zu gehen, dass die Klausel nicht durch Ansetzung einer zu hohen Obergrenze unwirksam ist, ist dem Vermieter daher zu raten, den Wert, den das AG Braunschweig mit dem genannten Urteil vom 17.03.2005 – 116 C 196/05- als angemessen erachtet hat, als Anhaltspunkt zu nehmen und einen Betrag von EUR 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer nicht zu überschreiten.

Quelle: http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/

Vielleicht sollte man einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterbund fragen ob es schon Urteile über höhere Beträge gibt.

albatros  09.04.2014, 13:23

Mieter von Wohnraum sind keine Gewerbetreibende. Deshalb gilt hier allein der Bruttobetrag als Richtwert. Durch Urteil(e) untermauert gilt derzeit als Höchstgrenze für Einzelrep. die 100 Euro-Marke. Beträge darüber führen deshalb zur Unwirksamkeit der Kleinreparaturklausel.

--- auch ohne Verschulden des Mieters --- heißt in der Praxis, dass der/die Mieter auch für ganz normale Verschleißerscheinungen, welche durch den Gebrauch entstehen auch haftbar ist. Das auch dann wenn Dinge oder Einrichtungen durch Anwohnen und somit über Miete schon bezahlt, auch vom Mieter ersetzt bzw. instandgehalten werden müssen.

Wenn es keinen zwingenden oder sonst erheblichen Grund gibt, würde ich diesen MV so nicht unterschreiben.

Leeensch 
Beitragsersteller
 08.04.2014, 08:20

Aber der Vermieter ändert des bestimmt nicht um. Wäre ja zu seinem Nachteil. Bei dem Link wo Ginger1970 geschickt hat, steht drin dass es für einen solchen Fall verschiedene Urteile gibt. Das Gericht hat bereits 100€ als Kleinreparaturkosten als Ok befunden. Und die Wohnung liegt in Stuttgart, laut Spiegel Online von der Miete her die zweitteuerste Stadt. Was dann vielleicht auch mit den Kosten zu tun hat, weil dann auch eben der Handwerker mehr verlangt.

jockl  08.04.2014, 08:53
@Leeensch

Genau deshalb habe ich weder auf §§ noch Urteile hingewiesen. Ich habe nur auf die Frage geantwortet und das mit der Überzeugung dass der VM nichts an der Formulierung ändern wird.

Entweder ist die Frage unklar oder der, Ihr Kommentar zu meiner Antwort.

Da 125 Euro zu hoch gegriffen sind weil sie damit nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen, ist die Klausel insgesamt unwirksam. Der Vermieter muss also für sämtliche Reparaturen selbst aufkommen.

http://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/

Höchst­grenze pro Jahr

Sind viele kleine Reparaturen im Laufe eines Jahres nötig, kann die finanzielle Belastung für den Mieter enorm werden. Der Vermieter muss in der Kleinre­paraturklausel daher neben der Grenze für die einzelne Reparatur eine Jahres­höchst­grenze nennen. Auch sie steht nicht im Gesetz. Miet­rechts­experten halten als Maximal­betrag bis zu 8 Prozent der Jahres­miete ohne Heiz- und sons­tige Neben­kosten für angemessen. Wer zum Beispiel 500 Euro Miete pro Monat zahlt, muss pro Jahr mit einer maximalen Belastung von 480 Euro für Kleinre­paraturen rechnen. Ist die Grenze über­schritten, zahlt der Vermieter alles Weitere allein.

jockl  08.04.2014, 08:10

Ok, der V; hat doch nur 6% angesetzt und der Fragende hat die Höchstgrenze mit 518,40 € doch selbst ermittelt. Also liegt der VM doch voll im sog. zumutbaren "Freien Ermessensraum".

Man muss sich den Text, die Formulierung nur bis zum Ende ausdenken. Dann findet man das was der VM eigentlich erreichen will.

Leeensch 
Beitragsersteller
 08.04.2014, 08:24
@jockl

Jetzt wo ich den Link von Ginger1970 gelesen habe denke ich dass ich den MV schon unterschreiben kann ohne das Gefühl zu haben über den Tisch gezogen zu werden. Da wird ja bestätigt, dass das Gericht eigentlich 8% als Ok befinden und wir haben nur 6%. Und wie gesagt die Höchstgrenze sind 518,40€ im Jahr was auch nicht der Weltuntergang ist. Ich dachte nur immer dass ein VM diese Kosten zu tragen hat.

Ginger1970  08.04.2014, 09:50
@jockl

Ich habe ja auch nichts dagegen gesagt, jockl... Ich habe lediglich einen informativen Link geschickt.

Leeensch 
Beitragsersteller
 08.04.2014, 08:04

Danke, ist echt eine gute seite die du da geschickt hast.