Mietvertragsklausel über Kleinreparaturen - muss ich zahlen?
Hallo,
kürzlich ist mein Schwimmerventil in meinem Toiletten-Spülkasten kaputt gegangen und musste nun ausgewechselt werden. Die Reparaturkosten belaufen sich nun auf 148,57€. Ich frage mich nun, ob ich diese Rechnungskosten wirklich selber zahlen muss, da der Betrag ja nun doch nicht gerade günstig ist.
In meinem Mietvertrag steht nun folgende Klausel drin:
"Der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen, der Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 120 EUR und der dem Mieter dadurch in den letzten zwölf Monaten entstehende Aufwand 300 EUR, höchstens jedoch acht Prozent der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen."
Bedeutet dies nun, dass ich selber 120 EUR zahlen muss und meine Vermieterin den Restbetrag von 28 EUR oder bedeutet dies, dass die Vermieterin die vollen Kosten tragen muss, da die "Kosten der einzelnen Reparatur" 120 EUR überschreiten?
Vielen Dank im Voraus
8 Antworten
dass die Vermieterin die vollen Kosten tragen muss, da die "Kosten der einzelnen Reparatur" 120 EUR überschreiten?
So ist es. Den Betrag trägt die Vermieterin ganz allein!
.... in meinen H. bezahle ich natürlich solche Rechnungen, von der Summe her und der Reparaturangabe ist es keine, die der liebe Mieter zu bezahlen hat.
Es ist ihm allerdings nicht verboten; wenn er bezahlen würde, gibt es keine "Strafe".
Ergo geht diese Reparaturrechnung vollumpfänglich an den Vermieter!
https://www.mietrecht.de/4718-kleinreparaturklausel/
https://www.advopedia.de/news/aktuell/wer-zahlt-wie-viel-kleinreparaturklausel-im-mietvertrag
Fallen Sie nicht auf diesen Trick herein
Was einige Vermieter immer wieder gern versuchen: Sie fordern vom Mieter anteilige Reparaturkosten. Doch das ist unzulässig! Wenn eine Kleinreparatur die im Vertrag genannten Kosten überschreitet, hat der Vermieter den vollen Betrag aus eigener Tasche zu zahlen!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Oberlandesgericht Hamburg: 5 U 135/90
Amtsgericht Braunschweig: 116 C 196/05
Amtsgericht Würzburg: 13 C 670/10
Amtsgericht Brandenburg: 31 C 306/07
Amtsgericht Bingen: 25 C 19/13
Kernfrage : Wer hat den Reparaturauftrag gegeben?
Nein. Wir machen es genauso und die Rechnung wird auf den Vermieter ausgestellt. Das würde ich auch gleich bei der Beauftragung durch dich, nach Zustimmung des Vermieters, den Handwerksfirmen mitteilen. Kommt es in deinem Fall jetzt deswegen zu Stress mit dem Vermieter, dann würde ich zukünftig nichts und niemanden mehr beauftragen.
Doch FS ist gegenüber dem Handwerksbetrieb eindeutig Auftraggeber. Aber im Hinblick auf die Ausgangsposition kann man nur auf Deinen letzten Satz im Kommentar verweisen.
Stimmt natürlich. Aber wenn die Handwerksfirmen schon länger für den Vermieter arbeiten, dann machen sie das problemlos. Bei uns beauftragen wir eigentlich immer die Heizungsfirma und die stellen die Rechnung aus auf den Vermieter. Aber du hast natürlich recht: wenn wie hier, der Vermieter Zicken macht, dann kann es zum Problem werden. Da kann sich der Vermieter schön "raus reden". Wobei seine Überlegung, dass der Mieter die Differenz zahlen soll dann doch wieder dafür spricht, dass er dem Auftrag zugestimmt hat. Da bewegt sich der Vermieter auf ganz dünnem Eis, wenn der Mieter dagegen klagen würde. Es ist schon eine Freude mit manchen Vermietern ;-).
Ich weiß schon warum ich glücklich bin, dass ich seit langem keinen Vermieter mehr habe und somit derlei Diskussionen entfallen.
Du musst keinen Cent zahlen. Der Vermieter muss alles übernehmen.
Erstens übersteigt die Reparatur deutlich die Summe. Zweitens hast Du keinen Zugriff auf Schwimmerventil.
Das Schwimmerventil ist eigentlich im Spülkasten. Kostet beim großen Versender um die 8,- Euro und ist in 5 Minuten ersetzt ;-). Hatten wir letztens auch das Problem. Nur bei Unterputz wird es etwas schwieriger.
Aber du hast völlig recht: hier muss der Mieter nichts dazu zahlen, da die Rechnung höher als 120,- Euro ist.
Mir wurde das vom Mieterschutzverein so gesagt: Alles, was vor der Wand ist, muss ich selbst bezahlen (wenn es die Summe nicht übersteigt) - alles, was nach der Wand ist, hat der Vermieter zu tragen.
Da hat dir der Mieterbund was falsches gesagt oder Du hast es falsch verstanden.
Wie kommst Du darauf?
Ja, das ist absolut richtig.
Toiletten-Spülkasten mit Vorwandkonstruktion („unsichtbare Toilettenspülung“).Das „Innenleben“ eines hinter einer Vorwandkonstruktion liegenden Toiletten-Spülkastens (etwa Saugglocke oder Schwimmerventil nebst Dichtungen) ist nicht dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt. Die Kosten für Reparaturen an diesen Teilen kann der Vermieter daher nicht über die Kleinreparaturklausel vom Mieter erstattet verlangen (Amtsgericht Berlin-Wedding).
Ich wollte damit auch nur sagen, dass die Reparatur von einer Firma durchgeführt teuer werden kann und wenn man es selber macht, es sich um wenige Euros handelt. In diesem Fall hätte die Rechnung ja z.B. auch nur 119,- Euro betragen können. Da würde ich mich echt ärgern, wenn ich es für 10,- Euro hätte selbst tauschen können. Als Mieter sollte man sich also immer genau überlegen ob man bei jedem Kleinkram den Vermieter anruft.
Weil nur Dinge unter Kleinreparaturen fallen die dem häufigen Zugriff, das ist wörtlich zu nehmen, des Mieters unterliegen. Zum Beispiel Tür-, Fenstergriffe und Rollogurte. Alles was vor der Wand ist, so wie der Mieterbund dir gesagt hat, ist schlicht falsch.
Du bist aus dem Schneider. Das Limit wurde überschritten (es reichte da bereits 1 Cent). Anteilig darf nichts berechnet werden.
Das eine Schwimmerreparatur 148 EUR kosten soll ist unwahrscheinlich. Da bekommst du einen neuen supermodernen Spülkasten eingebaut.
Aber es soll dir egal sein, musst nix zahlen, weise eine Forderung zurück.
Außerdem ist diese R. keine Kleinreparatur m Sinne des Gesetzes, wäre also auch nicht zu bezahlen wenn das Limit eingehalten worden wäre.
Den habe ich aufgegeben, bzw. ich frage bei solchen Dingen für gewöhnlich meine Vermieterin und sie gibt mir die Nummer weiter, um einen Termin abzusprechen. Ich sage dann beim Telefonat einfach, dass sie meine Vermieterin ist. Ich denke, dass ich dadurch die Auftraggeberin bin, oder?