Als Mieter Bagatellschäden/Kleinreparaturen zahlen im Welchem Rahmen?
Hallo zusammen,
in meiner aktuellen Wohnung hab ich paar Schäden die durch Gebrauch entstanden sind und weil die Teile zudem Alt sind.
Bei mir ist die Spülfunktion der Toilette defekt und die Badezimmer Tür fällt immer raus. Zudem ist bei einer Rolllade der Gurt gerissen.
Toilette wurde repariert aber die Badezimmer Tür noch nicht und Rollläden.
Die Rechnungen soll ich zahlen.
Hab in meinen Mitvertrag reingeschaut und folgendes gefunden.
§10 bagatellschäden/Kleinreparturen
Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgenden angegeben Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten am denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtung für Wasser,Strom Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.
Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80,- EUr, maximal 320,- zzg. MwSt im Jahr, aber nicht mehr als 8 % der Jahresmiete ( Kalt ) ( bei mir 800 Euro )
Meine Frage nun wen die Toiletten Reparatur über 100 Euro kostet gilt dann der Fall mit den 80Euro oder der mit den max. 320Euro.
Ist die 320 für mehrere Reparaturen gedacht?
Denke zwar nicht das die Toiletten Reparatur teuer wird aber die Badezimmer Tür könnte echt Teuer werden, zudem ist mir auch klar dass ich keine Differenz zahlen muss.
6 Antworten
in meiner aktuellen Wohnung hab ich paar Schäden die durch Gebrauch entstanden sind und weil die Teile zudem Alt sind.
Wenn es Teile sind, die unter die Kleinreparaturklausel fallen, spielt das gar keine Rolle, aus welchem Grund die Teile repariert werden müssen.
Kostet eine Reparatur auch nur einen Cent mehr, als die bei Dir angegebenen 80 €, brauchst Du dafür nichts zu bezahlen. Gibt es in einem Jahr mehrere Kleinreparaturen, die insgesamt mehr als 320 € ausmachen, ist bei 320 € Schluss. Den Teil, der z. B. mit der letzten Rechnung insgesamt mehr als 320 € im ganzen Jahr bewirkt, brauchst Du nicht zu bezahlen und auch keine weiteren Kleinreparaturen mehr. (Schlaue Vermieter warten also dann, bis wieder ein neues Jahr beginnt.)
Beschädigte Tür: Würde unter Kleinreparatur fallen.
Toilettenspülung: je nachdem, was kaputt ist
Rollladengurt: im Normalfall kostet der Austausch weit unter 80 € und somit auch Kleinreparatur.
Wenn Teile kaputt gehen, weil sie schon so alt sind, könnten z. B. innerhalb kurzer Zeit mehrere Rollladengurte kaputt gehen oder mehrere Türen rausfallen. Dann würden jeweils zusammen genommen größere Reparaturen entstehen und dann wäre der Zusammenhang zwischen Alter der Teile und den nun anfallenden Beschädigungen deutlich. Aber das wird bei Dir nicht der Fall sein.
Danke für die Auszeichnung.
Ich würde das mal mit dem Mieterschutzbund besprechen.
Das
Bei mir ist die Spülfunktion der Toilette defekt und die Badezimmer Tür fällt immer raus.
sind eigentlich Reparaturen, die der Vermieter bezahlen muss. Das sind keine Instandhaltungskosten.
Davon abgesehen: Wenn eine Reparatur mehr als 80 Euro kostet, musst Du gar nichts bezahlen.
Das mit dem Rollgurt weiß ich nicht.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Ich lese: "Das sind keine Instandhaltungskosten" und "Reparaturen, die der VM zahlen muss". Und beides ist unzutreffend.
Einzelfall 80€
Pro Jahr max. 320€
Ist doch mehr als eindeutig...
Wenn eine einzelne Reparatur mehr als 80€ kostet musst du die nicht bezahlen.
Danke eindeutig ist es mir auch aber wollt sicher gehen.
War mich auch unsicher ob die Toiletten Spülung unter §10 zählt weil es lief einfach ganze Zeit Wasser...
Nicht alles was in einem Mietvertrag steht, deckt sich mit den Gesetzen.
Auch ist es oft entscheidend in welchem Jahr der Mietvertrag abgeschlossen wurde, denn gerade in den letzten Jahren haben sich die Gesetze teilweise geändert.
Hier ein Auszug aus dem bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen GebrauchVeränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Zu weiteren Instandhaltungskosten, bzw. Schönheitsreparaturen sollte man sich mal diese Internetseite anschauen.
Steht im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel und ist diese ordentlich formuliert, widerspricht sie nicht dem § 538.
Nicht umsonst geht es nur um die Teile, die man ständig in Gebrauch, also in die Hand nimmt.
Man kann Türen sanft öffnen und schließen, man kann aber auch ziemlich heftig damit umgehen.
Gleiches mit Rollladengurten und Toilettenspülungen.
Bei diesen Teilen geht es immer darum, ob der Mieter Schuld ist an übermäßigem Verschleiß oder nicht, also Streitgründe ausreichend vorhanden. Um solche Streitigkeiten bei Kleinkram von vornherein zu vermeiden, kann man den Mietvertrag mit einer Kleinreparaturklausel ausstatten. Diese ist dann, wenn man so will, das vom Mieter vorweg genommene Eingeständnis der Schuld an Reparaturen, die an solchen Teilen anfallen, die der Mieter ständig oder häufig selbst mit der Hand anfasst, um sie zu benutzen.
Letztlich trägt sie dazu bei, dass Mieter, die eine solche Klausel akzeptiert haben, sorgsam mit dem Eigentum des Vermieters umgehen und auch ihre Mitbewohner dazu anhalten.
Mir fehlt bei dem Text der Hinweis, seit wie vielen Jahren er bereits in der Wohnung lebt.
Und wenn diese Schäden z.B. erst nach ca. 15 Jahren aufgetreten sind, kann man von Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch sprechen und dann kann auch ein Vermieter diese Kosten nicht dem Mieter aufbrummen.
Dann sollte der Mieter den Schaden seiner Privathaftpflicht melden und abwarten was diese meint.
Die Kleinreparaturklausel dient dazu, solche Diskussionen gar nicht erst aufkommen zu lassen. So kann z. B. ein Rollladengurt ohne weiteres viel länger als 15 Jahre halten. Wenn man aber ständig dran rum reisst und nicht aufpasst, dass sie gerade nach unten gezogen bzw. nach oben laufen, sorgt man für viel früheren Verschleiß. Bei der Tür ist es ähnlich.
Mieter meldet dann der Privathaftpflicht, diese verlangt bei solchen Rechnungen den Mietvertrag und wird sich dann aufgrund des vorab gegebenen Anerkenntnisses gegen die Schadensübernahme wehren.
Wenn ein Mieter nach 15 Jahren plötzlich mal eine Kleinreparaturrechnung gekommt und dann zu meckern anfängt, wird es sowieso Zeit, dass er sich bald was anderes sucht. Kommen solche Rechnungen aber jedes Jahr vor, gilt es auch zu hinterfragen, in welcher Ruine man eigentlich lebt.
Ich würde mich mal beim Mieterverein schlau machen, ob solche Klauseln überhaupt wirksam sind. Lieber einmal 75.-€ fürs ganze Jahr zahlen, als 1 mal 300 .-€ für nix....
Vermutlich bist du Hauseigentümer, wenn du hier Unkenntnis zeigst.
Neee, auch Mieter. Wir müssen nix zahlen, auch nicht für Kleinreparaturen, wie Spülkasten, Waschbeckenabfluß (der garantiert unter 20.-€ liegt) usw.
Dann hast du einen hübschen Mietvertrag mit einem humanen Vermieter.
Humaner Vermieter ist Vonovia garantiert nicht....
Da wird bestimmt der Verantwortliche für den MV aus dem Rennen genommen.
sind eigentlich Reparaturen, die der Vermieter bezahlen muss. Das sind keine Instandhaltungskosten.
Sondern? Die von dir bestrittenen Instandhaltungspflicht der Wohnung ist n. § 535 BGB Hauptpflicht des VM und verpflichtet zur Beseitigung aller Fehler und Schäden, die den Gebrauch der Mietwohnung beeinträchtigen oder unmöglich machen.
Und Instandsetzungen darf er - sowohl dem Einzelfall und Jahreshöchstbetrag nach begrenzt - über diejenigen Mängel an Installationen, die dem häufigen Zugriff des M unterleigen, als Kleinreparatur wirksam übertragen.