"Instandhaltung" im Mietvertrag
Dies steht in meinem Mietvertrag:
Der Mieter ist verpflichtet , die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität,Wasser und Gas, Heiz-und Kocheinrichtungen,Fenster-und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtung von Fensterläden zu tragen,soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 125,-€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen.
Ist das so rechtens?
4 Antworten
Der Mieter ist verpflichtet , die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität,Wasser und Gas, Heiz-und Kocheinrichtungen,Fenster-und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtung von Fensterläden zu tragen,soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 125,-€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen.
Das nennt sich Kleinreparaturklausel, die aber so geschrieben unwirksam ist.
Ist das so rechtens?
Die Höhe dürfte zu hoch sein, siehe folgender Link:
MfG
Johnny
Kleinreparaturen muss der Mieter selber zahlen. Und die Summe scheint auch akzeptabel zu sein. Was eine Kleinreparatur ist, steht hier:
Was eine Reparatur maximal kosten darf, um noch als Kleinreparatur zu gelten, steht nicht im Gesetz. Gerichte legen die Grenze erst in ihren Urteilen fest. Die Summe orientiert sich an den Kosten für eine Handwerkerstunde plus Fahrkosten, Materialkosten und Mehrwertsteuer“, Im Jahr 1989 hat der Bundesgerichtshof eine Klausel gebilligt, wonach ein Mieter Reparaturen bis zu 50 Euro zu zahlen hat (Az. VIII ZR 91/88). Zwei Jahre später fand das Oberlandesgericht Hamburg bis zu 75 Euro pro Reparatur in Ordnung (Az. 5 U 135/90). Im Jahr 2005 segnete das Amtsgericht Braunschweig 100 Euro ab (Az. 116 C 196/ 05), das Amtsgericht Würzburg 2010 sogar 110 Euro (Az. 13 C 670/10).
Ist das so rechtens?
Die Klausel ist unwirksam.
Der BGH (NJW 1989/ 2248) hat entschieden, dass die Kleinstreparaturen nur dann vom Mieter zu tragen sind, wenn die entsprechenden Installationsgegenstände dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen.
Nach der Klausel in deinem Vertrag müsstest Du auch Reparaturen an Elektroleitungen unter Putz zahlen. Das ist nicht rechtens.
das ist der genaue Wortlaut. hab ich abgeschrieben
Ich "orakel" mal das Fragesteller nicht den ganzen Wortlaut gepostet hat.
Es geht vermutlich um Klein- oder Bagatellreparturen
Dann ist die Klausel rechtens. Wobei ein Höchstbetrag von 125 € schon grenzwertig ist.
das ist der genaue Wortlaut. Habe ich abgeschrieben.
Der genaue bzw. komplette Wortlaut der Klausel wäre wichtig.
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