"Instandhaltung" im Mietvertrag

4 Antworten

Der Mieter ist verpflichtet , die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität,Wasser und Gas, Heiz-und Kocheinrichtungen,Fenster-und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtung von Fensterläden zu tragen,soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 125,-€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen.

Das nennt sich Kleinreparaturklausel, die aber so geschrieben unwirksam ist.

Ist das so rechtens?

Die Höhe dürfte zu hoch sein, siehe folgender Link:

http://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/kleinreparaturklausel_120_00_je_einzelreparatur_zuviel_16993.html

MfG

Johnny

Kleinreparaturen muss der Mieter selber zahlen. Und die Summe scheint auch akzeptabel zu sein. Was eine Kleinreparatur ist, steht hier:

Was eine Reparatur maximal kosten darf, um noch als Kleinre­paratur zu gelten, steht nicht im Gesetz. Gerichte legen die Grenze erst in ihren Urteilen fest. Die Summe orientiert sich an den Kosten für eine Hand­werk­erstunde plus Fahr­kosten, Material­kosten und Mehr­wert­steuer“, Im Jahr 1989 hat der Bundes­gerichts­hof eine Klausel gebil­ligt, wonach ein Mieter Reparaturen bis zu 50 Euro zu zahlen hat (Az. VIII ZR 91/88). Zwei Jahre später fand das Ober­landes­gericht Hamburg bis zu 75 Euro pro Reparatur in Ordnung (Az. 5 U 135/90). Im Jahr 2005 segnete das Amts­gericht Braun­schweig 100 Euro ab (Az. 116 C 196/ 05), das Amts­gericht Würzburg 2010 sogar 110 Euro (Az. 13 C 670/10).

Ist das so rechtens?

Die Klausel ist unwirksam.

Der BGH (NJW 1989/ 2248) hat entschieden, dass die Kleinstreparaturen nur dann vom Mieter zu tragen sind, wenn die entsprechenden Installationsgegenstände dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen.

Nach der Klausel in deinem Vertrag müsstest Du auch Reparaturen an Elektroleitungen unter Putz zahlen. Das ist nicht rechtens.

grimpf 
Beitragsersteller
 23.02.2015, 18:55

das ist der genaue Wortlaut. hab ich abgeschrieben

anitari  23.02.2015, 16:14

Ich "orakel" mal das Fragesteller nicht den ganzen Wortlaut gepostet hat.

Es geht vermutlich um Klein- oder Bagatellreparturen

Dann ist die Klausel rechtens. Wobei ein Höchstbetrag von 125 € schon grenzwertig ist.

grimpf 
Beitragsersteller
 23.02.2015, 18:54

das ist der genaue Wortlaut. Habe ich abgeschrieben.

anitari  23.02.2015, 16:12

Der genaue bzw. komplette Wortlaut der Klausel wäre wichtig.

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