Kühlschrank kaputt - wer soll für Reparatur bzw. Ersatz bezahlen?
Mein Kühlschrank ist kaputt gegangen. In dem Vertrag steht nicht, dass ich eine Küche habe (obwohl Kühlschrank, Kochplatte und Mikrowelle vorhanden). Diese gehören mir jedoch nicht und sind von dem Vermieter mir zur Verfügung gestellt also werden als Mietsachen (meiner Meinung nach) betrachtet. In dem Vertrag gibt es eigentlich keine Liste mit Gegenständen bzw. Geräten (ich habe noch ein Stuhl, Tisch, Schrank und Bett mit Matratze - alles von dem Vermieter, ich habe mir nur einen zusätzlichen Stuhl gekauft), deshalb bin ich mir überhaupt nicht Sicher wie es rechtlich damit aussieht.
In dem Vertrag steht folgendes zum Thema Reparatur von Mietsachen:
Bagatellschäden/Kleinreparaturen
Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf den Verschulden bis zu der nachfolgen angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas und Heiz- und Kocheinrichtungen sowie [...]. Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80 EUR, maximal 320 EUR zzgl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (Kalt).
Kühlschrank ist (meiner Meinung nach) eine Kocheinrichtung. Das Ding ist uralt und hat vermutlich einfach die Seele ausgehaucht. Ich bin erstaunt, dass der KSchrank so lange funktioniert hat. Ich habe schnell online nachgeschaut und die Reparaturkosten gehen i.d.R. über die 100 EUR. Was muss ich jetzt tun? I.d.R. falls es mein Schuld wäre, dass der KSchrank kaputt gegangen ist, hätte ich diese Frage überhaupt nicht gestellt. Soll ich selbst einen Fachmann anrufen, so dass er sehen kann was da los ist oder muss der Vermieter das erledigen? Da es sich um einen Kühlschrank handelt, kann ich offensichtlich nicht wochenlang darauf warten (draußen ist momentan -7 Grad, also kann ich meine Sachen dort kurzfristig lagern, aber die Temperatur ist halt zu niedrig). Ein Kühlschrank zu kaufen ist auch jetzt finanziell nicht ganz optimal muss ich sagen. Ich plane bis spätestens Mitte nächstes Jahr die Wohnung (Zimmer + Bad) zu verlassen. :-/ Ich habe das Problem gleich am selben Tag meinem Vermieter mitgeteilt (Problem ist gestern Vormittag aufgetaucht und bis heute funktioniert der KSchrank nicht), aber wer was es wie lange der Typ brauchen wird um mir eine Antwort zu schicken bzw. ob er die Kosten übernehmen werde, sogar falls er das tun soll.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
7 Antworten
Wenn du selbst einen Fachmann bestellst, zahlst du auch die Kosten für ihn. Vielleicht hilft dir ein Hinweis vom Deutschen Mieterbund Berlin (dpa/tmn):
"Wenn ein Mieter die Spüle oder den Herd kaputt macht, muss er zwar selbst dafür haften. Er muss Reparaturen bis 75 Euro auch selbst zahlen.
Grundsätzlich ist aber der Vermieter für die Erneuerung sogenannter mitgemieteter Einrichtung zuständig.Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Als «mitgemietet» gelten alle Möbel, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden und die der Mieter nicht von seinem Vormieter übernommen oder gekauft hat. Dazu gehören Waschbecken, Badewanne und Toilette, aber auch Herd, Kühlschrank, Spüle, Teppichboden und Warmwasseraufbereitungsgerät.
Bei größeren Mängeln sind je nach Gegenstand sogar Mietkürzungen
zulässig - auch wenn sie vergleichsweise gering ausfallen: Üblich sind
nach Angaben des Mieterbundes zum Beispiel fünf Prozent bei einer
undichten Spüle, drei Prozent bei einer stark aufgerauten Badewanne und
zwei Prozent bei einem defekten Herd. Sind die Geräte oder Einrichtungen
defekt, darf der Vermieter sie nicht gegen minderwertige Geräte
austauschen. Denn Mieter haben Anspruch darauf, dass die
Einrichtungsgegenstände in der gleichen Qualität zur Verfügung gestellt
werden wie bei Abschluss des Mietvertrags."
Waren die Küche und E-Geräte bei Mietbeginn vorhanden gehören sie zur Wohnung. Heißt sind mit vermietet.
Der Vermieter ist gem. § 535 BGB verpflichtet die Mietsache + allem was dazu gehört in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten bzw. zu versetzen.
Informiere den Vermieter das der Kühlschrank kaputt ist und forder ihn auf den Mangel, denn das ist einer, schnellstmöglich zu beheben.
Sollte der Vermieter dir nach erfolgter Reparatur eine Rechnung mit knapp unter 80 € zukommen lassen, verlange die Vorlage der Originalrechnung des Handwerkers.
Danke für die Antwort. Ja, die Sachen waren als Teil des Zimmers vermietet. Ich hahe explizit am Anfang gefragt, ob etwas von dem Vormieter gelassen wurde (ich wollte Schrank und Stuhl wegschmeißen) und habe "Nein" als Antwort erhalten. Bis jetzt gibt es zu meiner Frage hier zwei sich gegenseitig ausschließenden Antworten...
Es ist nicht der Griff zum öffnen des KS oder die innere Klappe des
KS für das Kühlfach die defekt sind. Der KS hat seinen Geist aufgegeben.
Möglicherweise ist das Steuerelement oder der Kompressor kaputt. Hier
liegt also dem Gesetz nach, kein Bagatellschaden vor. Deshalb geht die
Reparatur zu Lasten des Vermieters. Gleiches gilt für evtl.
gleichwertigen Ersatz des Gerätes wenn es nicht repariert werden kann.
Der
Mangel, ein solcher ist es, ist dem Vermieter umgehend mitzuteilen und
ihm dabei eine angemessene Frist zu stellen. Gerät er in Verzug (erst
dann!!) solltest du selbst eine Werkstatt beauftragen. Deren Kosten
dürftest du dann mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen.
Bevor
du aber das tust, schau mal, ob du versehentlich beim Auftauen und
Reinigen des KS den Temperaturregler verstellt hast und der KS deshalb
nicht anspringt. Auch den Schukostecker mal kurz raus und wieder
reinstecken. Möglicherweise geht er dann wieder. Wie ist die
Umgebungstemperatur des Aufstellortes? Wenn die unter 15°C sinkt, kann
es vorkommen, dass er nicht mehr "anspringt".
Wenn eine Kücheneinrichtung bei Anmietung der Wohnung vorhanden ist, gehört diese zum Inventar der Wohnung und Reparaturen über eine eventuell vereinbarte Reparaturklausel hinaus vom Vermieter zu tragen.
Ist im Mietvertrag explizit lediglich eine kostenlose Überlassung festgelegt ist das Sache des Mieters. Ersatzbeschaffungen bleiben aber dann Eigentum des Vermieters.
Du zahlst dafür. Da, Zitat: "[...]an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen [...]"
Du zahlst dafür. Da, Zitat: "[...]an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen [...]"
Das stimmt so aber nicht. Bei dem Beispiel Kühlschrank unterliegt hier eigentlich nur ein Türgriff dem unmittelbaren Zugriff des Mieters.
Bei Defekten an innenliegenden Bauteilen greift laut BGH keine Kleinstreparaturklausel.
Du zahlst dafür.
Aber nur wenn die Reparatur maximal 80 € kostet.
Unklug wäre es natürlich die Reparatur selbst zu beauftragen. Dann müßte Fragesteller nämlich die Rechnung komplett bezahlen.
Danke für die schnelle Antwort. Echt schade...Mindestens muss ich nicht derjenige sein, der das Ding abholt oder?