Mietvertrag einfach stornieren?
Hi,
ich hatte heute einen Termin zur Schlüsselübergabe für eine neue Wohnung. Bei der Besichtigung wurde mir allerdings eine andere gezeigt. Also in der Anzeige stand „Wohnung 6“, mir wurde, ohne mein Wissen, um welche Wohnung es sich handelt, „Wohnung 48“ gezeigt, ich unterschreibe den Mietvertrag für „Wohnung 6“ und sehe eben jene heute zum ersten Mal. Diese ist völlig anders, in „Wohnung 48“ wurde zB ein neuer Boden verlegt. Der Vermieter sagte, dass er nicht wisse, ob „Wohnung 48“ denn auch noch frei wäre, da mir diese besser gefiel und dass es da aber auch eher problematisch werden würde, wegen des neuen Bodens mit meinem Hund.
Da das nun aber nicht das erste Mal ist, dass ich mich mit diesem Vermieter ärgere, würde ich den Mietvertrag gerne stornieren, da ich offensichtlich ja auch getäuscht wurde.
Jetzt ist meine Frage, ob das so einfach möglich ist, oder ob ich auf die Antwort des Vermieters warten und ggf „Wohnung 48“ beziehen muss, sofern diese frei ist.
Danke schonmal
11 Antworten
Hat er bei der Besichtigung gesagt, dass das nur 48 ist?
wenn du einen Mietvertrag über die nur 6 unterschrieben hast und Wußtest dass du nr 48 gesehen hast, ist der Mietvertrag gültig und du musst ganz normal kündigen
Nein, mir wurde nichts gesagt
Du hast eine Wohnung gemietet, die du vor Abschluss des Mietvertrages nicht besichtigt hast. Daher könntest du gegen den Mietvertrag bis zu 14 Tage nach Abschluss des MV Widerspruch einlegen.
Stornieren kannst du den Vertrag nicht. Aber eventuell kannst du ihn anfechten wegen Irrtum gemäß §119 BGB. Falls du keine Einigung mit dem Vermieter finden kannst, wirst du vielleicht einen Anwalt brauchen, um die Anfechtung gerichtlich durchzusetzen.
Du hast dir also die Wohnung Nr. 48 angesehen und den Mietvertrag für die Wohnung Nr. 6 unterschrieben.
Und dies ist dir nicht aufgefallen?
Bzw. weshalb hast du den Vermieter nicht darauf angesprochen?
Woher hätte ich wissen sollen, wie die Wohnungen nummeriert sind? Ich habe es natürlich angesprochen, als klar war, dass es nicht die Wohnung ist, die mir gezeigt wurde
Du kannst den Mietvertrag allenfalls anfechten.
Ist schon ein starkes Stück Dir eine Wohnung zu zeigen und Dir dann einen Mietvertrag über eine andere Wohnung zu geben; wenn sie baugleich wären mit gleicher Ausstattung, dann könnte ich es noch ein bisschen nachvollziehen.
Ich würde dem Vermieter mitteilen dass er die Wohnung zurücknehmen soll und Dir den Mietvertrag aushändigen soll bzw. dass der Mietvertrag in Deiner Anwesenheit vernichtet wird, oder Du wirst den Vertrag anfechten.