Falsche Hausnummer im Mietvertrag: Soll ich den Vermieter darauf ansprechen?
Hallo an alle,
ich habe vor einiger Zeit eine Wohnung besichtigt (mit zwei Zeugen). An diesem Termin hat der Vermieter mir erläutert, was alles in der Wohnung renovierungstechnisch passieren wird, mir alle Räumlichkeiten sowie Keller und Dachboden gezeigt. Die Rede war natürlich ausschließlich von der besichtigten Wohnung.
Vor einem Monat habe ich den Mietvertrag unterschrieben. Der Vertrag kann innerhalb einer Zeitspanne von zwei Jahren nicht von mir gekündigt werden (dafür wird die Wohnung komplett neu renoviert). Gestern ist mir aufgefallen, dass dort leider eine falsche Hausnummer hinterlegt ist. An der "falschen" Adresse wird ebenfalls eine Wohnung vermietet, die wir aber unter keinen Umständen haben möchten.
Meine Frage ist nun, ob es sich dabei - sofern der Vermieter natürlich nicht versehentlich einen Fehler gemacht hat - um eine Täuschung handelt. Unter der Annahme, er wolle uns damit durch Betrug eine andere Wohnung vermieten.
Ich werde den Vermieter natürlich darauf ansprechen, möchte aber vorab schon mal meine Rechte kennen.
Kann jemand helfen?
6 Antworten
Rechte wirst Du hier nicht erfahren (können) sprich Deinen Vermieter darauf an und nimm je nach seiner Auskunft einen Fachanwalt! Bist Du rechtsschutzversichert?
Ja, ich bin beim Mieterverein rechtsschutzversichert.
Du hast den Mietvertrag unterschrieben.
Gut, dass Du Zeugen hast! Das machen Vermieter leider sehr oft und zwar genau aus dem von Dir angegebenen Grund.
Teile dem Vermieter mit, dass Du nur die auch von Dir besichtigte und keinesfalls die andere Wohnung haben möchtest.
Viel Erfolg!
Mit Unterstellungen und Forderungen kommt man hier nicht weiter, wenn man dem entgegenstehendes unterschreibt.
Sprich mit dem Vermieter. Das war sicherlich nur ein Versehen. - Hab ich auch schon gemacht. Wir haben dann einen Nachtrag zum Mietvertrag geschrieben.
ich würde nicht sofort das Schlimmste befürchten, auch wenn es natürlich shcwarze Schafe gibt. Vielleicht hat der Vermieter sich nur verschrieben bzw. versehentlich die falsche Hausnummer geschrieben? Gehören ihm denn überhaupt beide Wohnungen? Ist im Mietvertrag auch die genaue Lage beschrieben, also nicht nur die Hausnummer (sowas wie "EG links", oder "Wohnung Nr. 12").
Die Lage ist zwar beschrieben aber beide Wohnungen befinden sich im 1. OG. :) Ob ihm beide gehören, kann ich leider nicht sagen aber beide Wohnungen sind leer.
Ich denke auch, dass es sich um ein Missverständnis handelt, da der Vermieter ein sehr netter Mensch zu sein schein und die Hausnummer lediglich 34 statt 44 lautet.