Falsche Garage im Mietvertrag?
Hallo Zusammen,
ich bin Ende letzten Jahres umgezogen und zu der Wohnung gehört eine Garage (diese wurde mit einem zusätzlichen Vertrag gemietet).
Der damalige Vermieter hat den Mietvertrag aber so geschrieben, dass eine andere Garage beschrieben ist als die, die frei war. Deshalb habe ich das ignoriert und die leer stehende Garage genommen.
Jetzt gibt es das Glück, dass der Vermieter gewechselt hat und der Mieter der die Garage die in meinem Mietvertrag steht ins Altenheim zieht und somit nicht nur die Wohnung sondern auch die Garage (die eigentlich in meinem Mietvertrag steht) frei wird.
Die Garage ist viel vorteilhafter, da man davor parken kann, ohne eine andere Garage zu blockieren. Daher auch bei anderen Nachbarin sehr begehrt.
Hbbe auch bei der neuen Vermieter Gesellschaft angerufen und diese sagten, dass die Garage zu der Wohnung gehört und demnächst mit dieser vermietet wird.
Habe ich einen Anspruch auf die Garage, wenn diese in meinem Mietvertrag steht, auch wenn ich bisher die andere nutzen musste?
3 Antworten
Wieso wurde denn eine falsche Garage angemietet, wenn die, die angemietet wurde, gar nicht "bezogen" wurde?
Mit etwas Pech muss ja jetzt Miete/Nutzungsentgelt bezahlt werden für beide.
Habe ich einen Anspruch auf die Garage, wenn diese in meinem Mietvertrag steht, auch wenn ich bisher die andere nutzen musste?
Nein. Der VM wird sich auf einen Schreibfehler im Vertrag berufen und dich auf die Garage verweisen die du nachweislich bisher auch genutzt hast.
Die Garage ist viel vorteilhafter, da man davor parken kann, ohne eine andere Garage zu blockieren.
Nur scheinbar: Vor der Garage ist das Halten zum Be- und Entladen erlaubt, nicht aber das Parken. Und das werden die neidischen Nachbarn schon monieren, wenn man sich hier einen illegalen Stellplatz verschafft :-O
Ich hätte die Garage ganz stillschweigend gewechselt.Ob das Jeman gemerkt hätte?
Nun ja, aber sie steht in Deinem Mietvertrag!
Ja theoretisch schon. Aber es gibt ja so eine Klausel im Gesetz von wegen “wenn es falsch geschrieben ist, ist es nicht soo schlimm, wichtig ist, was gemeint ist”
zur rechtlichen Lage kann ich mich nicht äußern. Wenn alle anderen Mieter das mitbekommen haben, wird es ohl bei der jetzigen Lage bleiben müssen,
Richtig. Hat der Vertag einen Schreibfehler, so bleibt er dennoch in dieser Form, wie ihn die Parteien unterzeichnet haben, insgesamt in Kraft. (Die weitaus meisten MV regeln das sogar in der sog. Salvatorischen Klausel ausdrücklich.) Die Korrektur eines beiderseits schriftlich abgeschlossenen Vertrages ist nur durch eine übereinstimmende Erklärung möglich, die aber nicht notwendigerweise auch schriftlich sein muss. Der Vermieter kann insoweit beweisen, dass eine Korrektur in die derzeit angemietet Garage Nr. ... mieterseits stillschweigend konkludent vorgenommen und so dann akzeptiert wurde.
Ja leider, weil auch andere Nachbarn hinter der Garage her sind und obwohl hier viele Parteien im Haus leben, weiß jeder von jedem Bescheid