Falsche Garage im Mietvertrag?

3 Antworten

Wieso wurde denn eine falsche Garage angemietet, wenn die, die angemietet wurde, gar nicht "bezogen" wurde?

Mit etwas Pech muss ja jetzt Miete/Nutzungsentgelt bezahlt werden für beide.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Habe ich einen Anspruch auf die Garage, wenn diese in meinem Mietvertrag steht, auch wenn ich bisher die andere nutzen musste?

Nein. Der VM wird sich auf einen Schreibfehler im Vertrag berufen und dich auf die Garage verweisen die du nachweislich bisher auch genutzt hast.

Die Garage ist viel vorteilhafter, da man davor parken kann, ohne eine andere Garage zu blockieren.

Nur scheinbar: Vor der Garage ist das Halten zum Be- und Entladen erlaubt, nicht aber das Parken. Und das werden die neidischen Nachbarn schon monieren, wenn man sich hier einen illegalen Stellplatz verschafft :-O

Ich hätte die Garage ganz stillschweigend gewechselt.Ob das Jeman gemerkt hätte?

Shelly161 
Beitragsersteller
 09.08.2020, 22:25

Ja leider, weil auch andere Nachbarn hinter der Garage her sind und obwohl hier viele Parteien im Haus leben, weiß jeder von jedem Bescheid

Reanne  09.08.2020, 22:34
@Shelly161

Nun ja, aber sie steht in Deinem Mietvertrag!

Shelly161 
Beitragsersteller
 09.08.2020, 22:36
@Reanne

Ja theoretisch schon. Aber es gibt ja so eine Klausel im Gesetz von wegen “wenn es falsch geschrieben ist, ist es nicht soo schlimm, wichtig ist, was gemeint ist”

Reanne  09.08.2020, 22:45
@Shelly161

zur rechtlichen Lage kann ich mich nicht äußern. Wenn alle anderen Mieter das mitbekommen haben, wird es ohl bei der jetzigen Lage bleiben müssen,

imager761  10.08.2020, 07:40
@Shelly161

Richtig. Hat der Vertag einen Schreibfehler, so bleibt er dennoch in dieser Form, wie ihn die Parteien unterzeichnet haben, insgesamt in Kraft. (Die weitaus meisten MV regeln das sogar in der sog. Salvatorischen Klausel ausdrücklich.) Die Korrektur eines beiderseits schriftlich abgeschlossenen Vertrages ist nur durch eine übereinstimmende Erklärung möglich, die aber nicht notwendigerweise auch schriftlich sein muss. Der Vermieter kann insoweit beweisen, dass eine Korrektur in die derzeit angemietet Garage Nr. ... mieterseits stillschweigend konkludent vorgenommen und so dann akzeptiert wurde.