Mietvertrag ab 15. des Monats, kann auch bis zum 15. des Monats gekündigt werden?
hallo.... jetzt haben wir das für einen Bekannte geklärt, dass man am besten ein Mietverhältnis kündigt..... Einschreiben mit Rückschein. Jetzt kommt ne neue Frage auf.... lach Er hat ab 15. des Monats die Wohnung gemietet, kann er auch die Wohnung bis 15. des Monats kündigen?? jetzt schon danke für eure Hilfe...... Gruß Sanne
10 Antworten
Normalerweise nicht.. es sei denn es ist ausdrücklich im Mietvertrag festegelegt worden.. Ansonsten gilt immer bis zum 03. eines jeweiligen Monats muss die Kündigung beim Vermieter sein.. Also demnach müsste er jetzt bis zum 03.06.2010 eine Kündigung zum 31.08.2010 beim Vermieter abgeben..
Zulässig ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats. Hinweis zur Fristberechnung: Auch der Samstag ist grundsätzlich ein Werktag. Ist ein Samstag allerdings der dritte Werktag, so zählt er nicht mit: Der Mieter kann auch noch am folgenden Montag kündigen. Beispiel: Der Vermieter/Mieter will für Ende April kündigen. Die Kündigung muss dem Mieter/Vermieter bis zum 3. Februar zugehen. Ist der 3. Februar allerdings ein Samstag, so kann auch noch am Montag, dem 5 . Februar, gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung erst am Dienstag, dem 6. Februar, endet das Mietverhältnis erst Ende Mai.
Mietverhältnisse kündigt man am besten per Einwurf-Einschreiben. Der Briefträger bestätigt dann den Einwurf des Briefes beim VM.
Wer per Einwurf-Rückschein kündigt läuft Gefahr, dass der VM den Brief nicht rechtzeitig abholt und somit die Frist verstreicht.
Üblicherweise kann ein Mietverhältnis nur zum Monatsende gekündigt werden.
Es müsste also im Mietvertrag vereinbart sein, dass zum 15. eines Monst gekündigt werden kann.
leider nein. war bei mir genau das gleiche. dachte ich kann zum 15 dann auch kündigen - ich irrte mich. geht nur immer bis ende des monats. dh die letzte miete die gezahlt wird besteht nur aus der hälfte...
im mietvertrag steht zu wann gekündigt werden kann. muß nicht mit dem mietbeginn übereinstimmen. kann also auch der 1. des monats sein.
Nein - unabhängig vom Mietbeginn ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende auszusprechen - es sei denn, die Mietparteien einigen sich auf ein anderes Ende.