Mietsicherheit einbehalten wegen Macken in neuen Türen?

7 Antworten

Die Versicherung wird schon verstanden haben, dass sie die Türen komplett zahlen muss, da sie noch ganz neu sind.

Das bedeutet aber nicht, dass die Vermieterin die Türen auch austauschen muss. Ein Kostenvoranschlag über fachgerechte Reparatur oder für die neuen Türen reicht der Versicherung vollkommen aus.

( Ich schätze mal Schwarz machen lassen)

Das ist aber eine böse Unterstellung. Kann es sein, dass sie in der Familie oder Verwandtschaft einen Schreiner hat, der ihr die Türen gemacht hat? Bevor das nicht klar ist, sollte man sich etwas zurück nehmen. Außerdem braucht sie nicht die Rechnung von der Anschaffung, sondern Rechnung oder Kostenvoranschlag von Reparatur oder Austausch.

marcussummer  02.06.2016, 17:22

Na ja... ein Kostenvoranschlag für neue Türen wird nicht ausreichen. Im mietrechtlichen Schadensrecht ist der Abzug neu-für-alt zu berücksichtigen, weshalb das Alter der angeblich beschädigten Türen relevant ist um den Neuwertvorteil berücksichtigen zu können. Zumindest für die Zeit des Mietverhältnisses wird ein Abzug zu machen sein, falls nicht die Reparatur-, sondern die Ersatzkosten geltend gemacht werden.

bwhoch2  02.06.2016, 17:37
@marcussummer

Lies alles genau durch. Die Türen sind 4 Monate alt und der Mieter zieht jetzt aus.

Da is nix mit "neu für alt", sondern "neu für neu".

Vermutlich hast du deine Haftpflichtvers. nicht richtig verstanden. Die Reparatur der Türen sollte mit Rechnung belegt werden nicht der Erwerb der Türen.

Diese Rep. ist doch noch nicht ausgeführt oder???

Wenn sie einen Schaden beglichen haben will, muss sie eben eine Forderung stellen. Diese Forderung kannst du dann an deine Versicherung weiter leiten.

Nach der Regulierung durch deine Haftpflichtversicherung muss sie dir den vollen Betrag der Kaution auszahlen.

Natürlich zahlt der Versicherer deswegen keine neuen Türen. Du brauchst aber auch nicht für die Differenz einzustehen.

Die Vermieterin muss nicht die Kosten des Einbaus einer Tür beweisen, sondern die Kosten für die erforderliche Reparatur. Wobei ein gewisses "Abwohnen" zum nutzungsadäquaten Gebrauch der Wohnung gehört und nicht jede Macke einen Schadensersatzanspruch begründen muss. Müsste man sich konkret anschauen, ob hier eine Gebrauchsspur oder eine Beschädigung der Mietsache vorliegt.

Wenn deine Versicherung die Kosten allerdings erstattet, sollte der (vollständigen) Kautionsauszahlung nichts mehr im Wege stehen.

Ich würde als Vermieter einen Teufel tun und meinem Mieter meine Rechnung über neue Türen samt Einbau aushändigen. Das geht ihn schlichtweg nichts an. Er kann einen Kostenvoranschlag über die Reparatur bekommen, mehr nicht. Dass die Türen gerade mal 4 Monate alt sind, kannst du ja selbst bezeugen. Ich gehe mal davon aus, dass du zu dem Zeitpunkt in der Wohnung gewohnt hast.

loloft 
Beitragsersteller
 01.06.2016, 12:38

Naja. Mehr oder Weniger.. hatte zum 1.02 den Vertrag unterschrieben. Wollte natürlich am 1.02 dann auch in die Wohnung und Umziehen. Aber Die netten Herren waren bis 21:30 Uhr am 1.2 (Meinem Einzugstermin) damit beschäftigt die Türen und Rahmen auszutauschen.