Mietrecht: Bei Wohnungsübergabe kleine Macke im Spiegel. Schaden?

5 Antworten

Wenn Ihr Euch auf die Kündigung einlasst, darf der Vermieter Euch auch nach 8 Monaten kündigen. Die Juristen nennen das "konkludentes Handeln". Ansonsten müsste geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung vorhanden sind. Sind sie das nicht, habt Ihr Anspruch auf Schadensersatz.

Vermutlich werdet Ihr große Probleme bekommen, den Vermieter dazu zu bringen, dass er sich den Spiegel nicht ersetzen lässt. Da ich kein Jurist bin und auch den Schaden am Spiegel nicht gesehen habe, kann ich das nicht beurteilen. Das ist vermutlich auch schwer zu sagen. Vielleicht bekommt IHr ja noch von anderen einen heißen Tipp.

Nein, natürlich nicht. Es sei denn, es ist seit Vertragsabschluß eine neue und für ihn nicht vorhersehbare Situation aufgetreten und die muß gerichtsfest sein. Da es aber ja eine Rückgabe des Mietgegenstandes gibt, sind doch die ehemaligen Mieter mit seiner Vorgehensweise einverstanden, oder? Und Glasschäden, ja die kommen vor und genau deshalb leisten sich die Mieter ja auch eine Glasversicherung für rd. 25 EUR/Jahr, denn die Haftpflicht ordnet solche Schäden ja meist nicht, die anderweitig versichert werden können.

Hallo, ich habe das vor zwei Jahre erlebt und durfte mir nach fast 30 Jahren eine neue Wohnung suchen. Ich rate immer dazu bei Einzug ein Übernahme-Protokoll zu fertigen, damit man dort Mängel festhalten kann. Es ist immer gut, wenn mehrere Personen mit Lesebrille alles begutachten, damit man beim Auszug keine Probleme hat. Hier ein Link, was die Eigenbedarfskündigung betrifft: http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/eigenbedarf-kuendigung.html Da ich nur einen Link angeben kann, hier der Auszug aus ImmobilienSout24: "Die Forderungen des Vermieters

Berechtigte Forderungen:

Hatte der Vermieter berechtigte Mängel festgestellt und diese auch im Protokoll angegeben, so müssen Sie diese entweder beseitigen oder der Vermieter kann die Mangelbeseitigung auf Rechnug Ihrer Mietkaution beseitigen lassen. Was danach von der Mietkaution übrig bleibt, muss er Ihnen zurückerstatten.

Unberechtigte Forderungen:

Findet der Vermieter nach der Übergabe Mängel, die er bei der Übergabe nicht sah oder sehen konnte und auch nicht protokolliert hat, kann er diese nicht mehr geltend machen. Ein Mieter ist immer nur für die Schäden verantwortlich zu machen, die im gemeinsamen Übergabeprotokoll benannt sind. Unzulässig ist es von einem Vermieter, im Fall nachträglich bemerkter Mängel, die Mietkaution ganz oder teilweise einzubehalten. Hier dient Ihnen das Übergabeprotokoll als Absicherung. Dazu liegen die Urteile des Amtsgerichts Pforzheim (Az. 6 C 105/04) und des Landgerichts Braunschweig (AZ: 6 S 175/94) vor.

Nach 8 Monaten Mieter wegen Eigenbedarf rausschmeissen geht eigentlich nicht.Da müßtest du mal in den Mietvertrag gucken.Den Schaden am Spiegel meldest du deiner Hausratversicherung.Und gut is. Gruß Ralf

StupidGirl  12.02.2014, 14:58

Nach 8 Monaten Mieter wegen Eigenbedarf rausschmeissen geht eigentlich nicht.

Warum sollte das nicht gehen? Klar geht das!

rallytour2008  12.02.2014, 15:03
@StupidGirl

Dann war das vom Vermieter von vorneherrein geplant um einige Monate zu überbrücken.Eine leerstehende Wohnung bringt kein Geld. Gruß Ralf

wir2beiden 
Beitragsersteller
 12.02.2014, 15:55
@rallytour2008

Vielen Dank vorab für die zahlreichen Antworten.

Hat denn jemand einen heißen Tip oder Link wo man nachlesen kann was genau als Schaden bei einer Wohnung geltend gemacht werden kann? Ich habe da von einem Bekannten mal gehört, dass wenn man 2 Meter von der Sache entfernt steht und keinen Schaden sehen kann, dass es dann auch nicht als Schaden gewertet wird??!

wir2beiden 
Beitragsersteller
 12.02.2014, 15:56
@rallytour2008

Hallo Rallytour..das Gefühl haben wir auch!! Wir haben die Wohnung komplett fertig gemacht! Grundiert, gestrichen, etc. Aber das ist nur eine Annahme..

rallytour2008  12.02.2014, 16:09
@wir2beiden

Oha.Da hast du dem Vermieter auf deine Kosten die Wohnung renoviert.Einen Link habe ich nicht.Das kann dir allerdings der Mieterbund sagen. Gruß Ralf

Wir sind von unserem Vermieter nach nur 8 Monaten wegen Eigenbedarf aus der Wohnung geworfen worden. Darf er so etwas?

Geworfen dürfte ja leicht übertrieben sein, ich vermute mal, er hat euch fristgemäß gekündigt. Und natürlich darf er das, wenn tatsächlich Eigenbedarf vorliegt.

Wenn ihr den Schaden am Spiegel verursacht habt, müsst ihr dafür auch geradestehen.