Mietschaden an Tür
Hallo
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Hund und Wohne zur Miete in eine Wohnung. Meine vermieterin hat mir als Mieter mit hund nur zugesagt weil mein Hund gegen Mietschäden versichert ist.
Letztes jahr hat mein Hund die Terrasse Türe aus angst alleine zu bleiben zerkratzt und zerbissen. Meine Versicherung hat dem Kostenvoranschlag des schreiners zugestimmt und geschrieben ich soll die Rechnung dann an sie schicken.
Jetzt hat meine Versicherung aber nur 50% der Rechnung bezahlt da die Tür schon 16 Jahre alt war und natürlich nicht den Wert der neuen Türe hat. Damit ist der schaden den mein Hund angerichtet hat beglichen.
So meine vermieterin sagt jetzt aber ich müsse die Differenz bezahlen da sie ohne meinen schaden die Tür nicht hätte austauschen lassen.
Falls das rechtlich relevant ist, die Rechnung des schreiners läuft auf den namen meiner Vermietern da sie das so wollte da es sich ja um ihr eigentum handelt.
Wäre schön wenn mir da jemand helfen könnte was ich jetzt tun kann :-)
12 Antworten
Wenn die Vermieterin mehr haben will, als die Versicherung zahlt, leite die weiteren Ansprüche auch an deine Versicherung weiter.
Eine Haftpflicht begleicht nicht nur die berechtigten Ansprüche, sondern weist auch die unberechtigten Ansprüche ab.
Und der Vermieterin steht nun mal nur der Zeitwert zu.
Wenn die Versicherung nicht mehr zahlt, musst du es auch nicht aus eigener Tasche zahlen.
Ganz genau so ist es richtig.
Leite alle Forderungen der Vermieterin an Deine Haftpflicht weiter. Dafür ist sie da.
DU mußt gar nichts aus eigener Tasche zahlen.
Jetzt hat meine Versicherung aber nur 50% der Rechnung bezahlt da die Tür schon 16 Jahre alt war und natürlich nicht den Wert der neuen Türe hat. Damit ist der schaden den mein Hund angerichtet hat beglichen.
Die Versicherung hat richtig gehandelt. Es wird nur der Zeitwert berechnet. Genauso wie z.B. bei Teppichboden der mitvermietet ist und vom Mieter beschädigt wurde. Eine gewisse Abnutzung muss sich der Vermieter gefallen lassen.
Alt gegen Neu gibt es nicht.
Leite die Forderung an Deine Versicherung weiter, die wird dem Vermieter dann das Passende schon schreiben.
Die Vermieterin hat prinzipiell Recht. Wenn die Versicherung den Schaden nicht voll trägt, musst du als Hundehalter/Mieter für die Differenz gerade stehen. Andererseits bekommt die Vermieterin ja nun eine neue Tür, sollte sich also daran beteiligen, auch wenn der Austausch für sie "ungeplant" kam.
Nein, muss er nicht! Der Vermieterin steht nun mal nur der Zeitwert zu!
Nach § 823 bist du für den Schaden haftpflichtig, den dein Hund tatsächlich angerichtet hat. Das ist nun mal der Zeitwert. Eine weitere Forderung kannst du einfach an den Versicherer weiter leiten. Dieser wird dann auch zur Not den Prozess für dich führen.
Dadurch, dass die Tür jetzt ausgetauscht wurde, erspart der Besitzer sich ja den Austausch in späteren Jahren. Er hat jetzt jedenfalls durch die neue Tür einen höheren Wert als vorher.
Man konnte ja schlecht eine gleich alte gebrauchte Tür einbauen.
bin zwar auch kein experte (!) aber da du die tür kaputt gemacht hast musst du die auch ersetzen (dein hund zählt da quasi als teil von dir). ob du dabei von deiner versicherung unterstütz wirst ist deine sache. bin aber wirklich kein experte. das gilt aber soweit ich weiß nur in "angemessenem rahmen", d.h. wenn sie einen spezialschreiner engagiert hat, musst du nur bezahlen, was ein "herkömmlicher" verlangt hätte. wenn du den schreiner ausgesucht hast, musst du ihn wohl auch bezahlen.