Mietrecht: Wer zahlt verzogene Türe?
Als wir in unsere Mietwohnung eingezogen sind hatten wir keine Türen und die Wohnung war mit Bauschutt zugestellt.
Der Vermieter hat uns dann nach wiederholter Nachfrage neue Türen einbauen lassen.
Jetzt ziehen wir aus und uns ist aufgefallen, dass eine Türe nicht richtig schließt. (Wir hatten die Türe immer offen stehen). Sie schließt nur wenn man mit etwas Druck dagegen lehnt. Alle anderen Türen schließen einwandfrei.
Wer muss die Reperatur jetzt tragen?
Die Mietdauer Betrug 4 Jahre
(Vorab: Das Mietverhältnis ist nicht gut geendet - dort einzuziehen war ein sehr großer Fehler)
4 Antworten
Hier liegt kein Verschulden des Mieters vor. Die Reparatur ist deshalb vom Vermieter zu tragen.
Eine verzogene Tür weist auf Bauschäden im Haus oder Materialschaden der Tür hin.We kann auch ein Einbaufehler vorliegen. Jede dieser Schadendsursachen ist dem Vermieter zuzuschreiben.
Wenn ihr dafür verantwortlich seid das die Tür verzogen ist dann müsst ihr dafür zahlen. Wenn ihr nichts dafür könnt dann muss der Vermieter es aus eigener Tasche zahlen.
Er muss dir ja nachweisen, dass du sie beschädigt hast. Wird sicher schwer.