Private Haftpflichtversicherung - Schadenregulierung gemäß Kostenvoranschlag möglich?
Hallo,
muss die private Haftpflichtversicherung einen Schaden gemäß Kostenvoranschlag regulieren oder kann die Versicherung auch auf das Einreichen einer Rechnung bestehen? Der Geschädigte könnte sich ja auch überlegen, den Schaden einfach unrepariert zu lassen und das Geld aus dem Kostenvoranschlag für andere Zwecke zu benutzen. Gibt es offizielle/gesetzliche Regelungen?
Mit freundlichen Grüßen!
1 Antwort
Aus deiner Frage geht nicht hervor, um welchen Schaden es sich überhaupt handelt. Die Haftpflichtversicherung entschädigt grundsätzlich nach dem Zeitwert. Wenn von der beschädigten Sache keine Rechnung vorliegt, kann vorab schon mal eine Kürzung um 50 % erfolgen. Eine Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag wird in der Regel nicht erfolgen. Es muss auch ein Nachweis erbracht werden, dass die Reparatur auch tatsächlich erfolgt ist. Dies schon deshalb, damit der gleiche Schaden nicht mehrfach abgerechnet werden kann.