Mietrecht: Wohnung verwohnt was ist des Mieters Recht?

8 Antworten

Was solte der Anwalt denn wohl sonst schreiben? Allerdings haben Sie, wenn ich das so lese einen Fehler gemacht und bereits mit dem wieder herrichten der Wohnung begonnen. Daraus könnte der eine oder andere Anspruch nicht mehr durchzusetzen sein, da der Beweisantritt schwer fällt. Nun, fast einen Monat nach der Abnahme der Wohnung ist viel unnütze Zeit verstrichen. Hier hätten Sie sofort reagieren müssen und ebenfalls einen Anwalt einschalten müssen. Ansprüche sind hier viele, Schadensersatz, Aufwendungsersatz für unterlassene Schönheitrep., wenn wirksam vereinbart, einklagen der Miete, evtl. Räumung. Auch, wenn etwas spät sollten Sie zum Anwalt gehen, ansonsten sind Ihre Ansprüche irgendwann verjährt. MfG

sbarki 
Beitragsersteller
 06.12.2011, 20:32

Hallo, wir haben mit dem herrichten der Whg. erst am 1.12 begonnen und haben ihr vom 25.11 bis zum 30.11. noch Zeit gegeben unsere angezeigten Mängel zu beseitigen. Das hat sie natürlich nicht gemacht. Vielen Dank für deine Antwort.

heimwerker  07.12.2011, 17:05
@sbarki

Sie haben schriftl. eine Nachfrist gesetzt, so sind diese Ansprüche zumindest nicht verloren. Wie aber schon geschrieben, ohne Anwalt geht es nicht weiter. MfG

Ich denke bei der Vielzahl der Mängel und der Problematik der nichtgezahlten Miete braucht Ihr einen Anwalt!

Der wird Euch auch zwecks Schadensersatz-Forderungen für die Zeit, wo Ihr jetzt nicht weiter vermieten könnt korrekt beraten können.

Viel Glück bei der Durchsetzung Eurer (berechtigten) Forderungen.

Ich kann nur für Euch hoffen, dass Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, denn so wie es aussieht, braucht auch Ihr einen Anwalt.

hell11  06.12.2011, 17:16

in der Regel ist bei solchen chaotischen Mietern nichts zu holen

Deren Anwalt hat uns nun einen Brief geschrieben, das er alle Fotos zu Kenntnis genommen hätte, aber er keinen Rechtsanspruch unsererseits gegenüber seines Mandaten sieht.

  • ist nur eine Meinung!Der Anwalt der Gegenpartei versucht natürlich das Beste für seine Klienten herauszuholen,ob er damit durchkommt,ist eine andere Sache.

Vielleicht haben Sie ja noch Kaufbelege über die alte Küche,zudem darf die Mieterin nicht einfach die austauschen,vorausgesetzt es war Bestandteil des Mietvertrages.

  • Bei der Vielzahl der Mängel kann ich nur zu einem Anwalt raten.Aufgrund Eurer hoffentlich richtigen Darstellung des Falles sehe ich gute Aussichten für eine erfolgreiche Klage.

Sollte die Mieterin aber Hartz IV beziehen,sieht es schlecht aus bei den Schadenersatzansprüchen;wo nichts ist kann man auch nichts holen,leider!

Ich wünsche Euch viel Erfolg.

MFG

johnnymcmuff

Erstens bin ich der Meinung, dass die Wohnung dann auch am 15ten hätte leer sein müssen, und der Schlüssel hätte übergeben sein müssen. Habt Ihr ein Übergabeprotokoll bei Einzug gemacht? Ich sehe sonst ernsthafte Schwierigkeiten den damaligen Zustand dre Wohnung zu beweisen.

sbarki 
Beitragsersteller
 06.12.2011, 20:22

Hallo, danke für Eure antworten. Die Whg. sollte auf jeden Fall am 15.11. leer gewesen sein. Sie hat aber immer wieder den Übergabetermin verschoben. Behauptet aber nun, das wir ja nie Zeit für die Übergabe hatten und sie schon am 15.11. ausgezogen sei. Komisch nur, das sie mir dann vom 17.11.2011 Fotos von ihrer Einbauküche sendet (die auch Abends an dem Tag aufgenommen wurden) wo meine ihre komplett eingerichtete Küche drauf erkennen kann. Wir haben am 25.11.2011 ein Glück alles genau fotografiert und ihr noch bis zum 30.11. Zeit gegeben die aufgelisteten Mängel zu beseitigen - was sie aber nicht gemacht hat. Daher haben wir dann am 1.12. mit der Sanierung angefangen. Ich glaube auch ein Anwalt muß her...

Danke für die Einschätzung der Lage - habe mir sowas schon fast gedacht.