Whg kündigen wgn Eigenbedarf?

4 Antworten

Schritt 1:

Wann wurde das Mehrfamilienhaus in eine Wohnungseigentümergemeinschaft umgewandelt.

Siehe Wohnungsgrundbuchblatt.

Vor 5 Jahren? Dann darf die Kündigung erst nach Ablauf von maximal weiterer 5 Jahre ausgesprochen werden. =10 Jahre Sperrfrist!

Kürzere Sperrfristen je nach Bundesland.

Schritt 2: Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist mit neun Monaten Frist wegen Eigenbedarf.

Die Begründung darf später nicht nachgebessert werden! Also je ausführlicher und stimmiger, desto besser. Im Zweifel über Anwalt. Es findet vor Gericht eine Abwägung zwischen Mieter- und Vermieterinteressen statt. Auch die Gesundheit und das Alter der Mieterin zählt. Vorherige Risikoabwägung sinnvoll.

Gerichtsprozesse dauern! Also Zeit in Kauf nehmen.

Alternative: Einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags versuchen. Nicht kleinlich sein!

Nur eine dicke Abfindung hilft. Z.B. 10 000€!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LukhO 
Beitragsersteller
 23.09.2021, 11:06

Also wir haben jetzt verschiedene Aussagen von 2 Awälten zum thema Eigenbedarfskündigung. Die Sperrfrist (5 Jahre) gilt nicht, da für das Gesamtobjekt 1973/74 eine neue Aufteilung erstellt wurde (zu Eigentumswohnungen) und die Mieter erst danach eingezogen sind.

Der andere Anwalt sagt die Sperrfristen gelten, wenn ein Eigentümerwechsel vorliegt.

Jetzt die frage was stimmt 🤔 aber unabhängig davon kaufen wir die Whg aufjedenfall trotzdem.

Die 9 Monate sind die untere Grenze. das kann wenn der Mieter sich zur Wehr setzt auch in mehrere Jahre gehen. Da wird es einfacher (und oft auch billiger) , dem Mieter eine Prämie anzubieten, wenn er bis zu einem bestimmten Termin die Wohnung räumt

Kündigungsfrist 9 Monate, wenn vertraglich nicht länger vereinbart, ist richtig.

Allerdings kann es sein das Du erst frühestens 3 Jahre nach Kauf wegen Eigenbedarf kündigen kannst.

Das ist dann der Fall wenn die Wohnung während der Mietzeit des Mieters in eine ETW umgewandelt und jetzt erstmals verkauft wird.

Für Eigenheimbesitzern wäre nun ein Rat bei Haus und Grund auf zu suchen.

Mieter dagegen können sich vom Mieterbund beraten lassen.

So einfach ist es nicht, wenn die Frau schon so lange drin wohnt, möglicherweise auch mit einer sehr niedrigen Miete, da die nie angepaßt wurde.

Es scheint so, daß sie nie wieder ausziehen möchte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
anitari  18.09.2021, 19:39

Kein Eigenheim, sondern eine Eigentumswohnung.

christl10  18.09.2021, 19:43
@anitari

Was soll da der Unterschied sein?

anitari  18.09.2021, 19:57
@christl10

Als Eigenheim wird für gewöhnlich ein Einfamilienhaus bezeichnet, keine Eigentumswohnung.

christl10  18.09.2021, 19:57
@anitari

Für mich ist das gleich zu setzen. Ich mache da keinen Unterschied. Danke trotzdem.