Whg kündigen wgn Eigenbedarf?
Hallo,
Wir möchten eine Wohnung kaufen, in der aktuell noch Mieter wohnen. Wir würden die Whg auf Eigenbedarf kündigen.
Die Frau wohnt seit 26Jahren in der Whg, d.h. eig wäre die Kündigungsfrist 9Monate.
Im Internet habe ich aber etwas von 3 Jahren gefunden..
Bei einem neuen Whgeigentümer- verlängert sich die Kündigungsfrist auf 3Jahre?
Danke für Eure Unterstützung!
4 Antworten
Schritt 1:
Wann wurde das Mehrfamilienhaus in eine Wohnungseigentümergemeinschaft umgewandelt.
Siehe Wohnungsgrundbuchblatt.
Vor 5 Jahren? Dann darf die Kündigung erst nach Ablauf von maximal weiterer 5 Jahre ausgesprochen werden. =10 Jahre Sperrfrist!
Kürzere Sperrfristen je nach Bundesland.
Schritt 2: Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist mit neun Monaten Frist wegen Eigenbedarf.
Die Begründung darf später nicht nachgebessert werden! Also je ausführlicher und stimmiger, desto besser. Im Zweifel über Anwalt. Es findet vor Gericht eine Abwägung zwischen Mieter- und Vermieterinteressen statt. Auch die Gesundheit und das Alter der Mieterin zählt. Vorherige Risikoabwägung sinnvoll.
Gerichtsprozesse dauern! Also Zeit in Kauf nehmen.
Alternative: Einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags versuchen. Nicht kleinlich sein!
Nur eine dicke Abfindung hilft. Z.B. 10 000€!
Also wir haben jetzt verschiedene Aussagen von 2 Awälten zum thema Eigenbedarfskündigung. Die Sperrfrist (5 Jahre) gilt nicht, da für das Gesamtobjekt 1973/74 eine neue Aufteilung erstellt wurde (zu Eigentumswohnungen) und die Mieter erst danach eingezogen sind.
Der andere Anwalt sagt die Sperrfristen gelten, wenn ein Eigentümerwechsel vorliegt.
Jetzt die frage was stimmt 🤔 aber unabhängig davon kaufen wir die Whg aufjedenfall trotzdem.
Die 9 Monate sind die untere Grenze. das kann wenn der Mieter sich zur Wehr setzt auch in mehrere Jahre gehen. Da wird es einfacher (und oft auch billiger) , dem Mieter eine Prämie anzubieten, wenn er bis zu einem bestimmten Termin die Wohnung räumt
Kündigungsfrist 9 Monate, wenn vertraglich nicht länger vereinbart, ist richtig.
Allerdings kann es sein das Du erst frühestens 3 Jahre nach Kauf wegen Eigenbedarf kündigen kannst.
Das ist dann der Fall wenn die Wohnung während der Mietzeit des Mieters in eine ETW umgewandelt und jetzt erstmals verkauft wird.
Für Eigenheimbesitzern wäre nun ein Rat bei Haus und Grund auf zu suchen.
Mieter dagegen können sich vom Mieterbund beraten lassen.
So einfach ist es nicht, wenn die Frau schon so lange drin wohnt, möglicherweise auch mit einer sehr niedrigen Miete, da die nie angepaßt wurde.
Es scheint so, daß sie nie wieder ausziehen möchte.
Was soll da der Unterschied sein?
Als Eigenheim wird für gewöhnlich ein Einfamilienhaus bezeichnet, keine Eigentumswohnung.
Für mich ist das gleich zu setzen. Ich mache da keinen Unterschied. Danke trotzdem.
Kein Eigenheim, sondern eine Eigentumswohnung.