freundin zieht aus. muss ich die miete nun alleine zahlen?
hallo, meine (ex) freundin zieht aus unserer gemeinsamen wohnung. wie ist das eigentlich rechtlich? im vertrag steht 3 monate kündigungsfrist. kann ich den anteil der miete von ihr für diese 3 monate anfordern? sie wird in der zeit nicht mehr in der whg leben. den mietvertrag hatte sie damals übrigens mit unterschrieben. vielen dank für eure antwort im vorraus.
6 Antworten
Wenn ihr beide gemietet habt, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen.
So lange seid ihr auch BEIDE jeweils für die komplette Miete haftbar.
Wie schon mehrfach geschrieben, sie allein kann nicht kündigen bzw. wäre ihre Teilkündigung unwirksam.
Wie Ihr 2 die Mietzahlung untereinander regelt ist egal. Der Vermieter hat Anspruch auf 100 %.
Die kann er ggf. von jedem einfordern.
hallo, meine (ex) freundin zieht aus unserer gemeinsamen wohnung. wie ist das eigentlich rechtlich? den mietvertrag hatte sie damals übrigens mit unterschrieben.
Dann kann man nur gemeinsam kündigen oder alle Mieter und Vermieter machen einen Aufhebungsvertrag wenn alle einverstanden sind.
Eine Teilkündigung ist unwirksam.
Der Vermieter kann auch andere Konditionen für die Weitervermietung verlangen oder Ihr müsst eben beide ausziehen.
im vertrag steht 3 monate kündigungsfrist. kann ich den anteil der miete von ihr für diese 3 monate anfordern?
Ihr müsst das im Innenverhältnis klären, der Vermieter hat damit nichts zu schaffen.
sie wird in der zeit nicht mehr in der whg leben.
Trotzdem haftet sie gesamtschuldnerisch, wenn man nicht wie oben geschrieben vorgeht.
Sie muß den Vertrag ordentlich kündigen und auch einhalten, sonst bleibt sie drin. Das ist für sie ein Risiko.
Nur, mit einer Kündigung kann es dir passen,(weil es ein gemeinsamer Vertrag ist) dass du dann auch gekündigt bist. Du mußt dann also unbedingt den Vermieter kontaktieren und den davon in Kenntnis setzten, dass du den Vertrag alleine weiterführen möchtest. Er muß dem auch zustimmen.
Da ihr beide im Vertrag steht, wird der Vermieter bei euch beiden versuchen ausstehende Summen einzutreiben. Also wenn sie nicht zahlt, kann er sich an dich halten und umgekehrt. Dafür macht man ja einen Vertrag.
da stehts:
http://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/
Wie werden bei euch die Nebenkosten ausgerechent? Sind Pro-Kopf-Anteile dabei?
Gelesen und verstanden was unter dem Link steht?
Ich bezweifel das!
Zitat aus dem Link:
Sind auf der Mieterseite mehrere Personen beteiligt, kann ein Mieter sein Ausscheiden aus dem Mietvertrag jedoch nicht einseitig dadurch bewirken, dass nur er das Mietverhältnis kündigt. Bei einer Mehrheit von Mietern kann das Mietverhältnis durch Kündigung nur dadurch beendet werden, dass alle Mieter den Vertrag kündigen.
Klar glaube ich dem Link. Schon mal auf den Betreiber geguckt!
Den von dir angesprochenen Mieterschutz gibt es nur bei speziellen Verträgen oder bei ganz alten Verträgen.
Der Vermieter möchte sich ja vor Schaden bewahren, daher macht er ja den Vertrag, sonst könnte er ja auch ohne vermieten. Wenn nun ein wichtiger Vertragspartner aussteigt z.B. der mit dem Einkommen oder mit dem guten Schufa-Leumund, dann ist der Mietvertrag für ihn uninteressant geworden. Verträge sind auch bindend zwischen allen Vertragspartnern. Nicht nur einseitig für den Vermieter. Also müssen wichtige Änderungen alle Vertragsteilnehmer mittragen.
In der Praxis wird das meistens einfach gehandhabt. Wenn der übrig gebliebene Mieter Familienmitglied oder einfach interessant für den Vermieter ist, dann läßt er ihn einfach in der Wohnung. Nur, das ist der gute Fall. Doch es gibt auch den negativen Fall. Damit schützt sich der Vermieter durch einen Mietvertrag.
Deine Meinung in allen Ehren, aber sie ändert nicht das gültige Mietrecht. Es mögen ja wirksame Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden, aber deine Ratschläge treffen für den Fragsteller nicht zu.
@ Gerhart
der Rat kommt nicht direkt von mir (obwohl ich hätte es genau so vermutet). Ich fand ihn auf der Seite www.mietrecht.org die zu meinem Link gehört.
Die beschreiben sich so:
Mietrecht.org ist eines der umfangreichsten Portale zum deutschen Mietrecht. Schwierige mietrechtliche Themen werden für Mieter und Vermieter verständlich aufbereitet, erklärt und mit passenden Gerichtsurteilen oder anderen Quellen untermauert. Auf Mietrecht.org bekommen Sie beispielsweise Hilfe, wenn Ihr Vermieter Ihnen wegen Eigenbedarfs kündigt oder wenn Ihr Mieter keine Miete mehr zahlt. Außerdem finden Sie hier im Portal übersichtliche Checklisten sowie Muster und Vorlagen, die Sie beispielsweise für eine Kündigung verwenden können.
Mietrecht.org ist eines der umfangreichsten Portale zum deutschen Mietrecht.
Das ist doch eine Beschreibung von dem Betreiber und sagt nichts aus.
Der Mieterbund hält sich auch für kompetent, hat aber noch unwirksame Klausel auf den Webseiten stehen.
Wirklich verlässlich sind Urteile vom BGH, die der kleinen Gerichte nicht, weil es Einzelfallentscheidungen sind.
Ja, da ihr beide unterschrieben habt, ist jeder Einzelne in der Gesamthaftung.
Der Vermieter kann den Gesamtbetrag von Dir einfordern.
Sie kann eine Kündigung (und sollte auch zu ihrem eigenen Schutz) an den Vermieter aussprechen, aber das sit für den obigen Sachverhalt Deiner Gesamthaftung nicht relevant.
Ja, da ihr beide unterschrieben habt, ist jeder Einzelne in der Gesamthaftung.
Korrekt.
Der Vermieter kann den Gesamtbetrag von Dir einfordern.
Oder von Ihr.
Sie kann eine Kündigung (und sollte auch zu ihrem eigenen Schutz) an den Vermieter aussprechen, aber das sit für den obigen Sachverhalt Deiner Gesamthaftung nicht relevant.
Das ist leider falsch; eine Teilkündigung ist unwirksam.
doch ist wirksam; wenn sie den Vertrag kündigt ist sie aus der Haftung raus (nach Kündigungsfrist) - siehe Deine Bemerkung "oder von Ihr"
Aber was Du meinst ist richtig: wenn sie kündigt gilt der Vertrag mit ihm (dem Frager) trotzdem weiter und bleibt ungekündigt.
Sie können nur gemeinsam kündigen
ich korrigiere meine Aussage:
tatächlich ist eine Teilkündigung eines Mieters unmöglich. Sie kommt nur aus dem Mietvertrag heraus, wenn von allen drei eine Abänderungsvereinbarung geschlossen wird. Bis dahin bleibt sie auch voll haftbar für die Miete, auch wenn sie schon lange weg ist.
was ich damit sagen will, kann ich dem vermieter die hälfte der kohle überweisen? rechtlich müsste sie ja die andere hälfte zahlen. kann ich sie verklagen wenn sie nicht zahlt?
nein, das kannst Du nicht; rechtlich bist Du bist gesamtschuldnerisch haftend (genau wie sie) und mußt dann versuchen das Geld von ihr zurück zu bekommen.
Den Vermieter kann es bei diesem gemeinsamen Vertrag egal sein, wie ihr das klärt, das betrifft ihn nicht. Er kann von beiden die Gesamtsumme eintreiben lassen - aber natürlich nur einmal und nicht doppelt.
kann ich dem vermieter die hälfte der kohle überweisen? rechtlich müsste sie ja die andere hälfte zahlen. kann ich sie verklagen wenn sie nicht zahlt?
Das geht nicht, Du haftest gesamtschuldnerisch. Du musst sie schon verklagen , wenn sie nicht zahlt.
kann ich rechtlich für die 3 monate das geld (hälfte der miete) anfordern bzw klagen? wie gesagt, sie wohnt nicht mehr in der whg, aber das ist mir egal. was kann ich machen?
was ich damit sagen will, kann ich dem vermieter die hälfte der kohle überweisen? rechtlich müsste sie ja die andere hälfte zahlen. kann ich sie verklagen wenn sie nicht zahlt?
Wenn sie ihren Teil nicht bezahlt, kann sich der Vermieter aussuchen von wem er das fordert.
Wenn er z.B. weiß, dass sie ausgezogen ist, was meinst Du wohl an wen er sich wenden wird ? :-)
Wäre aber unwirksam.
Nein, da die Teilkündigung unwirksam ist/wäre.
Nö.
Das einzige was an der Antwort richtig ist.