Badrenovierung in Mietwohnung - Wer muss reinigen?

4 Antworten

Nun verlangt der Mieter die vollständige Reinigung seiner Wohnung, inklusive Staubwischen und das Waschen seiner Wäsche, da der Baustaub angeblich bis in seine Schränke vorgedrungen ist. 

Sein gutes Recht.

Schau mal hier rein:

http://www.gevestor.de/details/sanierungs-und-instandsetzungsarbeiten-als-vermieter-haben-sie-regeln-zu-beachten-714195.html

Leider kann ich nirgends etwas konkretes über die Rechtslage finden, wer für die Reinigung zuständig ist.Kann jemand weiterhelfen?

Mitglied bei Haus & Grund werden.

MfG

Johnny

inselsuse 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 07:53

hallo Johnny,

vielen Dank für diesen wirklich hilfreichen Link!

Gruß Suse

Leider kann ich nirgends etwas konkretes über die Rechtslage finden

gemäß § 555a BGB hat der Mieter eine Duldungspflicht bei Instandhaltungsmaßnahmen. Aus dieser Duldungspflicht lässt sich aber keine Mitwirkungspflicht ableiten. Demnach müsste der Vermieter also für die Reinigung sorgen.

Es ist dem Mieter allerdings auch zuzumuten, dass er seine Schränke mit Planen oder ähnlichem schützt, damit der Inhalt nicht verschmutzt.

Eine Feinreinigung hat also durch den Vermieter zu erfolgen, nicht aber die Reinigung von persönlichen Gegenständen des Mieters.

bwhoch2  10.04.2015, 12:26

Sehr gute Antwort. Welcher Mieter mag schon gerne seine persönlichen Sachen dem Vermieter übergeben? Wer ein neues Bad bekommt, was bei der hohen Investition absolut nicht selbstverständlich ist, sollte so froh darüber sein, dass er wenigstens seine eigenen Sachen selbst reinigt und wäscht. Ohne Dreck und Staub geht es nun mal nicht.

Rein rechtlich kann der Mieter natürlich verlangen, dass die ganze Wohnung wieder gereinigt wird. Das schließt Staubwischen natürlich mit ein, denn ohne Staubwischen kann man die Wohnung nicht sauber übergeben.

Das kann sich aber nicht auf das Innere der Schränke beziehen. Hier hätte, wie ChristianLE schon geschrieben hat, der Mieter selbst dafür sorgen müssen, dass kein Staub eindringen kann. Jeder halbwegs vernünftig denkende Mensch würde seine Sachen nicht dieser "Gefahr" aussetzen. Gut Abdecken mit Baufolie hätte wohl ausgereicht, um Staub in den Schränken zu verhindern.

Die Grenze wäre wohl auch rechtlich so zu ziehen:

Für alles außerhalb des Mobiliars, also auch Möbel außen zu säubern, ist der Vermieter zuständig. Es gehört einfach zum Bestandteil der Baumaßnahmen. Für alles in den Schränken ist der Mieter selbst verantwortlich.

Wie das Ausweichquartier von dem Mieter hinterlassen wird, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Das werden wohl die Vermieter selbst wieder sauber machen müssen.

Nach dieser Modernisierung ist wohl eine Modernisierungsmieterhöhung fällig. Es wäre zu klären, wie hoch diese ausfallen kann und dann kann man immer noch mit dem Mieter darüber verhandeln, wie diese ausfallen wird und um wieviel sie niedriger ausfallen könnte, wenn er sich nicht bockig zeigt.

inselsuse 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 13:41

Hallo bwhoch 2, danke für die Antwort.

Der Mieter ist leider wirklich aus Prinzip bockig.... (Dafür ist er bekannt). Aber auch wenn er aus reiner Schikane handelt, so muss man sich doch damit auseinandersetzen.

Der Handwerker hat extra einige Fotos aus der Wohnung gemacht. Ich persönlich finde, so sauber habe ich meine eigene Wohnung noch nie vorgefunden, nachdem ein Handwerker da gewesen ist.

Nun habe ich noch eine Frage zur Mieterhöhung. Wenn ich das BGB richtig interpretiere, hätte man die Mieterhöhung aufgrund der Renovierungsarbeiten vorher schriftlich ankündigen müssen. Ich denke, so einfach kann man die Miete jetzt nicht mehr anheben. Oder habe ich da eventuell etwas falsch interpretiert?

bwhoch2  10.04.2015, 15:20
@inselsuse
Wenn ich das BGB richtig interpretiere, hätte man die Mieterhöhung aufgrund der Renovierungsarbeiten vorher schriftlich ankündigen müssen.

Die richtige Interpretation. Ich habe nochmal im BGB nachgelesen und komme erst mal zu dem gleichen Ergebnis, obwohl wir vor einigen Jahren auch die Situation hatten, dass wir eine umfangreiche Modernisierung nicht rechtzeitig ankündigen konnten. Damals klärte uns Haus&Grund darüber auf, dass diese schon möglich ist, aber erst 9 Monate nach Ankündigung der Modernisierungserhöhung. Das fand ich so jetzt nicht mehr im BGB und vermutete daher eine Änderung. Aber es geht immer noch.

Da gibt es ein BGH-Urteil von 2007. Hier ein Link, wo ich die Information gefunden habe:

https://www.promeda.de/blog/mieterhoehungsmoeglichkeiten/

Was ist bei Euch Modernisierung:

Neue Fenster sind normalerweise technisch so weit fort geschritten, dass sie sich grundlegend von Fenstern unterscheiden, die 30, 40 Jahre oder noch älter sind. Da die Auswirkung auf den Energieverbrauch enorm ist, kann der Fenstertausch komplett als Modernisierungskosten angesetzt werden. (Ich gehe dabei mal davon aus, dass die alten Fenster auch noch geschlossen werden konnten.)

Zu den Kosten des Fenstertausches gehören auch alle Reinigungskosten. Falls Euch der Mieter also wirklich dazu zwingt, dass ihr auch alle seine Klamotten wäscht, dann gebt sie in eine Wäschere und die Kosten werden dann mit drauf gerechnet. Alle Putzarbeiten, die ihr selbst durch geführt habt, könnt ihr mit Material- und Zeitaufwand ebenfalls ansetzen.

Beim Bad ist normalerweise davon auszugehen, dass ein gewisser Anteil an Reparaturen abgezogen werden muss, außer es war zuvor 100 % in Ordnung und nur nicht mehr zeitgemäß. Hier würde man ggf. die Preise für die Sanitärgegenstände einfachster Art von denen abziehen müssen, die ihr gekauft habt und die Montagekosten von den Teilen, die zuvor auch schon montiert waren.

11 % der Kosten pro Jahr bedeutet, dass der Mieter nach ungefähr 10 Jahren alles bezahlt hat. Somit auch die Reinigung seiner Klamotten.

inselsuse 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 07:52
@bwhoch2

Hallo bwhoch 2,

danke, für die guten Tipps und vor allem für den Link. Das Web ist riesig und wirklich gute, konkrete Hinweise zu finden ist manchmal fast unmöglich.

Ich lese mich bezüglich der Mieterhöhungsmöglichkeiten noch einmal schlau und werde mich mit meinen Freunden beraten.

1000 Dank!

so etwas kann der Mieter nicht verlangen. Wenn die Wohnung von dem groben Dreck der Renovierung gereinigt wurde, reicht das vollkommen. Spreche  aus Erfahrung, hatten vor 1 1/2 Jahren auch eine Badrenovierung. Da haben die Handwerker alles beseitigt, was Dreck machte. In den Zimmer, die verschlossen waren, wurde nichts gereinigt.

bwhoch2  10.04.2015, 12:25

Aus Erfahrung kann ich sprechen, dass Mieter, die ein neues Bad bekommen haben, sehr sehr froh darüber waren. So froh, dass sie damit einverstanden waren, dass Handwerker und Vermieter das neue Bad sehr sauber hinterlassen haben und ansonsten in der Wohnung den groben Dreck weg gemacht haben.

Die Mieter wollten jeweils selbst dafür sorgen, dass der Rest der Wohnung und vor allem die eingestaubten persönlichen Sachen wieder sauber werden. Schon allein deshalb, weil sie nicht wollten, dass die persönlichen Sachen, wie Kleidung und Bettwäsche in die Hände des Vermieters gelangen.