Verkäufer zahlt mir mein Geld nicht zurück! Hat er Recht?
Haben uns einen Hund gekauft. Im Nachhinein sind wir aus diversen Gründen zurück getreten vom Kauf! Wir haben das Tier dem ursprünglichen Besitzer zurück gegeben! Der weigert sich aber jetzt mir mein Geld zurück zu geben! Er sagt, dass im Vertrag, welchen wir geschlossen haben steht, dass der Käufer alle Kosten trägt. Das stimmt zum Teil! Da steht aber nur die Kosten für Weiterverkauf, Tierarzt etc.! Da ich nun der Meinung bin, dass ich von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe, ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen und er muss mir mein Geld zurück geben. Wer hat denn jetzt Recht? Er oder ich?
15 Antworten
Nein er hat kein Recht. So einfach ist das alles nicht.
Lag denn ein Sachmangel gemäß § 434 BGB vor? oder fehlen zugesicherte Eigenschaften? denn dann kann man sein Geld zurück fordern. Ansonsten, fürchte ich, wird es schwierig, da es allein im Ermessen des Verkäufers liegt....
Es gibt Züchter, die verkaufen solche Welpen dann an den nächsten Interessenten für den vollen Preis! zweimal verdient ^^
Mein Tipp: versuch ein (höfliches) Gespräch mit den Zuchtverantwortlichen/Zuchtwart/Welpenvermittlung des Vereins, erkläre deine besondere Situation und bitte um Verständnis etc... klappt das nicht, teile dem Verkäufer mit, Du würdest dich anwaltlich beraten lassen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Hundeverkauf-rueckgaengig-machen,-Kosten--f130706.html
http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/9-der-kauf-eines-hundes
achso.... ja dann.... Pech gehabt...
bei diesen Verkaufsportalen (und ihren Wareanbietern) zählt doch nur das schnelle Geschäft und das Geld. Und deins wirst du wohl abschreiben können.
Bei einem Tierhandel gibt es kein Widerrufsrecht... 🙄👍
LG
[...] Ein Rücktritt ist möglich, wenn ein Grund für den Rücktritt vorliegt. Ohne Grund ist ein Rücktritt nicht möglich. Verträge sind einzuhalten und so zu erfüllen, wie vereinbart.
Ein Rücktritt [...] ist möglich, wenn
- der Schuldner seine Leistung nicht oder
- nicht vertragsgemäß erbringt oder
- die Parteien ein Rücktrittsrecht vereinbart haben.
Haben die Parteien kein Rücktrittsrecht vereinbart, dann verbleiben den Parteien für einen Rücktritt vom Kaufvertrag die gesetzlichen Rücktrittsgründe, wie z.B. Rücktritt wegen Vertragsverletzung.
Quelle: http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=t_307&pp=4
Nein, in dem Fall hast du kein Widerrufsrecht.
Du kannst froh sein, wenn dir der Verkäufer nicht noch seine Kosten in Rechnung stellt, denn er muss den Hund nun weiter versorgen und einen neuen Käufer finden. Das ist mit Zeit und Kosten verbunden, die er ohne deine Rückgabe nicht gehabt hätte.
Ok! Allerdings steht in dem Vertrag nicht, dass ich den nicht zurück geben darf. Ganz im Gegenteil! Es steht drinnen, dass wir bevor wir Ihn weiterverkaufen zurück geben sollen. In meinen Augen ist eigentlich gar kein Vertrag vorhanden. Der Privatverkäufer hat seinen Hund doch wieder. Ich finde wohl, dass ich mein Geld zurück bekommen sollte! Warum?! Na im Prinzip ist hier ja nichts passiert.
Doch. Er hat jetzt den Hund zurück, der ihm jetzt weitere Zeit und Ausgaben kostet.
Sprich nett mit ihm, ob er dir evtl. einen Teil des Kaufpreises zurück erstattet.
Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verkäufen die nicht im Internet, telefonisch oder an der Haustüre geschlossen wurden.
Kauf wurde über Internet geschlossen!
Nein, denn ihr habt den Hund ja selbst abgeholt - somit war die Anzeige im Internet nur "Werbung" - ihr habt euch den Hund ja nicht per Tierexpress zusenden lassen. Bei der Abholung konntet ihr die Ware begutachten ... somit kein Widerrufsrecht analog Fernabsatzgesetz.
Der Hund wurde von Privat über ein Kleinanzeigen Portal gekauft!