Rücktritt Vonovia Mietvertrag?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe eine neue Wohnung, der Mietvertrag ist ab dem 4.10.2018 gültig also erst seit gestern. Und ich sitze NICHT in meiner neuen Wohnung sondern bin woanders untergekommen weil ich leider noch keinen Schlüssel für meine Wohnung bekommen habe. Nach seeeehr sehr langem Hinterhertelefonieren wurde ich von der Vonovia auf einen Objektverwalter verwiesen den ich anrufen sollte. Hab ich gefühlte 100 mal angerufen keiner hat abgenommen. Ich schrieb eine SMS mit bitte auf Rückmeldung ect.. Es kahm recht schnell eine Sms zurück "Ich bin im Urlaub und nicht vor ort ich melde mich am Sonntag für einen Übergabetermin. Also ich Miete eine Wohnung an, ab dem 4.10 und soll die Schlüssel aber erst am 8.10 bekommen. So wieder Vonovia angerufen darauf hingewiesen. Mir wurde mitgeteilt dann müsse das seine Vertretung eigentlich machen...Ja schön is aber keine da, anscheinend das war's. Ich war ein wenig wütend und sagte das ich aber auch erst Miete zahle ab dem Tag wo ich mein Mietobjekt auch nutzen kann. Es wurde erst einmal bejaht und Mietvertrag wird nochmal geändert ect blabla... Ich habe es dann geschafft dem Objektverwalter dazu zu bekommen das ich meine Schlüssel schon morgen bekomme wow toll ey nach der oddysee...
nach einiger Recherche habe ich festgestellt das diese Wohnungsverwaltung Vonovia eine sehr konstante durchgehend richtig miese Bewertung hat...
Nun ist meine Überlegung da der Mietvertrag erst seit gestern läuft, und ich ja noch nich mal hin oder rein kann. Die ganze Sache noch abzubrechen und den Vertrag zu widerrufen. Aber im Netzt steht geht ja eigentlich aber dafür muss das das und das vorrausgesetzt sein. Kann ich in diesem Fall widerrufen oder werden die sich quer stellen ?!? Man muss dazu sagen komplette Vertragsabwicklung lief über Fernkommunikation Email Telefon Post ect...Achso man muss auch noch dazu sagen das unerwarteter Weise fehlerhaft war...offiziell stand ein Neubeginn ab 4.10.2019 drin auf Nachfrage sollte ich es Handschriftlich durchstreichen und ändern...aber das bringt mich bestimmt auch nicht weiter...Ja und wenn nich muss ich da wohl durch und bei den Bewertungen graults mich richtig. Hät ich mal vorher geguckt.
Ich hoffe hier ist ein Fuchs bei, der sich in Sachen Mietrecht auskennt. Ich bedanke mich schon einmal im voraus
Mfg
Benny
3 Antworten
Widerrufen kannst du nicht. Diese Möglichkeit gibt es in aller Regel bei Mietverträgen nicht.
Aber du kannst den Vertrag fristlos kündigen auf Basis des §543 Abs.2 Nr.1 BGB:
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
[...]
Du kannst Schadenersatz fordern,mehr aber auch nicht
das könnte ggf greifen
Widerruf eines neu abgeschlossenen Mietvertrages nach VerbraucherrechtEine Möglichkeit zum Widerruf des Vertrages könnte nach Verbraucherrecht bestehen:
- Wurde der Mietvertrag über den Weg der "Fernkommunikation" (eMail, Post, FAX) abgeschlossen, oder außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters, kann ein Widerruf möglich sein.
- Einzelheiten dazu: Neuen Mietvertrag widerrufen - Verbraucherrecht
Im mindesten Fall hast Du schon mal das Recht, die Miete für den betroffenen Monat um jeden Tag anteilig zu kürzen, der Dir laut Mietvertrag zur Übergabe der Wohnung verloren ging in der Nutzungsmöglichkeit.