Rücktritt Vonovia Mietvertrag?

3 Antworten

Widerrufen kannst du nicht. Diese Möglichkeit gibt es in aller Regel bei Mietverträgen nicht.

Aber du kannst den Vertrag fristlos kündigen auf Basis des §543 Abs.2 Nr.1 BGB:

(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
[...]

Du kannst Schadenersatz fordern,mehr aber auch nicht

https://www.promietrecht.de/Schaden/Durchsetzung-von-Anspruechen/Schaden-des-Mieters/durch-Vermieter-oder-Verwalter/Mietvertragsbeginn-Wohnung-gar-nicht-oder-nur-zum-Teil-beziehbar-E2838.htm

das könnte ggf greifen

Widerruf eines neu abgeschlossenen Mietvertrages nach Verbraucherrecht

Eine Möglichkeit zum Widerruf des Vertrages könnte nach Verbraucherrecht bestehen:

  • Wurde der Mietvertrag über den Weg der "Fernkommunikation" (eMail, Post, FAX) abgeschlossen, oder außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters, kann ein Widerruf möglich sein. 
  • Einzelheiten dazu: Neuen Mietvertrag widerrufen - Verbraucherrecht

https://www.promietrecht.de/Mietvertrag/Neuen-Mietvertrag-widerrufen-kuendigen-rueckgaengig-machen-E2598.htm

Im mindesten Fall hast Du schon mal das Recht, die Miete für den betroffenen Monat um jeden Tag anteilig zu kürzen, der Dir laut Mietvertrag zur Übergabe der Wohnung verloren ging in der Nutzungsmöglichkeit.