Mietrecht: Satellitenschüssel dauerhaft schlechtes Signal

7 Antworten

Melde dem Vermieter den Mangel mit Fristsetzung,da 14 Tage,und wird der Mangel nicht beseitigt dann kannst Du die Zahlung für den Satanschluss mindern oder wenn gar kein Empfang mehr möglich ist auch komplett einstellen bis der Mangel behoben ist.

Sheggi 
Beitragsersteller
 28.12.2014, 12:29

Schnee gabs nicht, auch kein Starkregen oder Sturm. Allerdings würde ich darauf hingewiesen, dass wenn außer mir niemand Fernsehen schaut, der LNB Spannung braucht um mein Fernseher diese anscheinend nicht bringt.

Sheggi 
Beitragsersteller
 27.12.2014, 22:17

Das stimmt wohl leider. Mitlerweile ist das Signal aber komischer Weise wieder da

bwhoch2  28.12.2014, 08:55
@Sheggi

... denn mittlerweile hat sich das Wetter bei Euch wohl beruhigt und der Schnee ist von der Schüssel weg.

Sheggi 
Beitragsersteller
 27.12.2014, 21:43

Die Dose hatte ich eben schon mal offen und habe eigentlich nichts ungewöhnliches gefunden. Werde sie morgen mal austauschen. Langsam glaube ich, dass der Defekt in der Leitung liegt, die vom LNB in meine Wohnung führt

andie61  27.12.2014, 21:51
@Sheggi

Da wird Dir aber hier aus der Ferne niemand helfen können,tut mir leid.

Sheggi 
Beitragsersteller
 27.12.2014, 21:00

Also Kabel ist möglich. Zwecks Empfänger habe ich mich eben mit Philips auseinandergesetzt und die sagten, das es wahrscheinlich nicht am Fernseher liegt sondern an der Sat Anlage wegen zu schwachen Signalen. Bisher ging es ja auch immer allerdings Signalabbrüche waren schon immer da, die ca 15 Minuten gingen. Heute nun schon Seit 5 Stunden.

andie61  27.12.2014, 21:33
@Sheggi

Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist dann hängen doch mehr Mieter an dem Verteiler,die müssten dann alle keinen Empfang haben,dann liegt es an der Satanlage oder dem Hausverteiler,bist nur Du betroffen dann kann es am Kabel oder den Anschlüssen liegen,da solltest Du einmal die Anschlüsse über prüfen und ein neues Kabel versuchen.Bei dem schwachen Signalpegel kann nichts gehen,und das liegt nicht am Fernseher.

Sheggi 
Beitragsersteller
 27.12.2014, 19:54

Ah hab nochmal im Mietvertrag nachgeschaut, es ist unter den Nebenkosten aufgelistet, allerdings stehen keine Kosten dafür speziell da, somit könnte ich die Zahlung dieser Kosten nicht einstellen.

ShatteredSoul  27.12.2014, 20:22
@Sheggi

Dann liegt es entweder am Kabel oder an deinem Empfänger (Receiver).

Was das Abmahnen angeht: Da wäre ich erstmal vorsichtig. Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Vermieter hast, dann sprich ihn erstmal persönlich darauf an. Bekommt er eine Mahnung und zusätzlich noch eine Frist gesetzt, dann wird das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter wahrscheinlich darunter leiden.

Sheggi 
Beitragsersteller
 27.12.2014, 19:41

Für den Sat Anschluss bezahlen wir Mieter an sich nichts weil ja nicht jede Wohnung eine eigene Schüssel hat sondern eine Schüssel für alle Wohnungen. Ausgerichtet ist sie mit Sicherheit, da die anderen Mieter damit keine Probleme zu haben scheinen. Signalqualität wird laut Fernseher immer als Gut angezeigt nur die Signalstärke ist öfters Null. Kann das auch an der Dose in meiner Wohnung liegen?

Meistens ist die Sat-Antenne einfach nur nicht genau genug ausgerichtet. Bitte deinen Vermieter, das überprüfen zu lassen. Es kann auch an deinem Koaxial-Kabel liegen (das Kabel, das vom Fernseher zur Dose führt). Billige Kabel sind nicht gut genug abgeschirmt.

Satellitenempfang hat den großen Vorteil, dass man normalerweise sehr viele Sender empfangen kann, als über Kabel eingespeist werden.

Der Nachteil ist aber, dass der Empfang immer auch etwas witterungsabhängig ist. Gewitterstürme, Starkregen und vor allem Schnee können den Empfang beeinträchtigen. Selbst wenn man für den Satellitenempfang über die Nebenkosten bezahlt, leitet sich daraus nicht der Anspruch ab, dass der Empfang zu jederzeit und bei jedem Wetter absolut störungsfrei ist. Systembedingte Schwächen muss man genauso hin nehmen, wie z. B. typische Unzulänglichkeiten eines Altbaus, wie z. B. laute Treppen, Lärm aus Nachbarwohnungen.

Abhilfe: Wohnung mit Kabelanschluss suchen.

Man kann sich aber auch damit abfinden, dass es diese Schwächen gibt und z. B. über das ABO eines Internet-TV-Providers (Telekom) oder die Mediatheken der verschiedenen Sender bzw. Livestreams glotzen. Auch der DVB-T-Empfang kann mit entsprechender Antenne noch gut funktionieren, wenn die Schüssel durch eine gute Schneelage außer Gefecht gesetzt ist. Das alles kostet nicht soo viel und läßt es einen ertragen, wenn das aktuell laufende Programm mal nicht in Top-Qualität vom Himmel kommt.

Keinesfalls kann man vom Vermieter verlangen, dass er den Winterdienst auch noch auf die Schüssel am Dach ausdehnt. Allenfalls könnte er mal prüfen, ob man Schüssel und LNB nicht beheizen und dadurch abtauen könnte. Eine technische Erweiterung wäre das, die dann auch einen Aufschlag auf die SAT-Antennengebühren rechtfertigen würde.

Da du für den betrieb der Satellitenschüssel auch Nebenkosten zahlen musst, hast du auch ein recht darauf, dass der Empfang ungestört ist. Du musst den Vermieter abmahnen. mit Fristsetzung. Ist die Frist verstrichen, kannst du selbst einen Handwerker beauftragen und mit der miete verrechnen

Wenn dort einfach kein richtiger Empfang möglich ist, muss der Vermieter sich dazu ja äußern können

bwhoch2  28.12.2014, 08:52

Im Sommer bei dauerhafter Hochdruckwetterlage hätte ich Dir ohne weiteres zugestimmt. Am Samstag war aber teils starker Schneefall. Schnee bleibt auch auf der Schüssel und am LNB. Zudem sehr dichte Bewölkung am Himmel. Wenn Du unter diesen Umständen das glaubst:

hast du auch ein recht darauf, dass der Empfang ungestört ist.

Dann kannst Du auch dran glauben, dass der Vermieter verantwortlich dafür ist, dass bei Dir jederzeit Dein Wunschwetter ist.

Bis man hier Frist gesetzt hat, den Handwerker beauftragt hat und dadurch endlich was passieren kann, ist der Schnee längst abgetaut.

Ich habe in meiner Wohnung öfters Signalabbrüche und seit einigen Stunden bekomme ich gar kein Signal mehr.

Liegt das atmosphärischen Störungen wie Schneefall, Starkregen, Gewitter, dann hat der Vermieter dies nun nicht zu verantworten :-)

Bleibt der Ausfall dauerhaft und wäre alle Mieter im Haus davon betroffen, dürfte sich die Schüssel verstellt oder der LNA/Versträrker beschädigt sein und hier wäre der VM um Abhilfe aufzufordern.

Die regelmäßig zumutbare Frist beträgt 14 Tage.

G imager761