Trägt der Mieter die Kosten für eine SAT-Anlage mit?
Hallo, wir sind im vergangenen Jahr in eine Mietwohnung (3-Parteien-Wohnhaus) eingezogen. Zwei der Parteien werden von unserem Vermieter und seiner Frau sowie seinen Eltern bewohnt. Nun, zehn Monate nach unserem Einzug, kam der Vermieter auf uns zu und "bat" um eine Beteiligung in der Höhe von 150,00 EUR an der Installation der SAT-Anlage. Er habe insgesamt 600,00 EUR dafür bezahlt und es erspare uns ja die monatlichen Kosten für das Kabelfernsehen. Die Anlage wurde allerdings schon vor unserem Einzug eingebaut und beeinhaltet zwei Schüsseln, eine, die auf ASTRA eingestellt wurde und eine, mit der man Sender des Nahen Ostens empfangen kann (von letzterer können wir, aufgrund sprachlicher Barrieren, ohnehin keinen einzigen Sender anschauen). Schließlich habe er extra für unsere Wohnung das zum Anschluss des Receivers benötigten Kabel verlegt (aber auch unbestimmte Zeit vor unserem Einzug). Ist eine derartige Forderung gesetzlich zulässig und wenn ja, hätte eine derartige Vereinbarung nicht ohnehin im Mietvertrag stehen müssen?
5 Antworten
..."bat" um eine Beteiligung in der Höhe von 150,00 EUR"
Bitten muß man nicht nachkommen;-)
Nein, in der Art ist das nicht zulässig.
Die Installation ist allein Sache des Vermieters.
Zulässig wäre die laufenden Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage als Betriebskosten umzulegen (siehe Betriebskostenverordnung § 2 Pkt. 15). Aber nur, das hast Du richtige bemerkt, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.
Danke für das Sternchen
Uns geht es genauso - die Anlage war bereits installiert als wir eingezogen sind und jetzt haben wir 117.60 € jährlich auf der Nebenkostenabrechnung. Dabei steht im Mietvertrag zwar die Pos. Antennenanschluß - allerdings ohne €-Nennung. Es kann doch nicht rechens sein, dass wir jetzt jahrelang 117.. € zahlen und damit wahrscheinlich den Urlaub des Vermieters mitfinanzieren, denn die Schüssel muss schon lange finanziert sein bei 4 zahlenden Parteien?
Sorry, wenn man eine Wohnung bezieht, sollte man sich vorher genau informieren, gegebenfalls schriftlich die Änderungen geben lassen, um eine Benachteiligung auszuweichen. Der Ärger ist schon vorprogrammiert...
Da gibt es zwei Möglichkeiten, die erste eine einmalige Beteiligung bei der Anschaffung, die zweite, der Vermieter finanziert die Anlage und legt diese Verbesserung mit 11% auf die Miete um.
Nö, ist nicht zulässig.
ob das allerdings als Moderniesierung durchgeht bezweifle ich.