Mietminderung wenn SAT Empfang gestört?
Wir wohnen in einem 4 Parteinhaus und es gibt eine Hauseigene SAT Anlage. Wir sind jedoch die einzigsten die diese nutzen,da ein Nachbar eine eigene Sat schüssel(da hängt der direkte Nachbar auch mit dran) nutzt und und ein anderer TV über Internet empfängt.
Jetzt haben wir im Sommer immer das Problem das der Empfang gestört ist und man quasi ca 4 Monate kein TV gucken kann. Der Empfang wird durch einen Baum gestört,der wiederrum auf dem Nachbargrundstück steht.
Der Vorschlag an den Vermieter doch einen Unitymedia Anschluss verlegen zu lassen (er hätte dabei keinerlei kosten gehabt)lehnte er ab.
Jetzt wurde die Satanlage letztes Jahr getauscht und wir hatten über die Wintermonate absolute keine Bildprobleme. Jetzt wo der Baum wieder bewachsen ist können wir wie gesagt kein Fernsehen gucken.
Kann ich jetzt aufgrund dessen die Miete um 5-10% kürzen?
4 Antworten
Über die Höhe der Mietkürzung würde ich mich an deiner Stelle mal bei einem Mieterverein kundig machen.
Und dann darfst du die Miete auch nicht so einfach mal eben plötzlich kürzen, sondern musst dies schriftlich ankündigen. Und dem Vermieter muss eine angemessene schriftliche Frist gesetzt werden (über die Länge informiert dich auch der Mieterverein), in der er das Problem beheben soll.
Erfolgt dies innerhalb dieses Zeitraums nicht, kann die Miete gekürzt werden.
Wenn für den TV-Empfang Miete gezahlt wird, muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass der Empfang störungsfrei möglich ist. Du musst ihm eine konkrete Frist setzen, Abhilfe zu schaffen.
Lässt er diese Frist verstreichen, kannst du selbst einen Handwerker beauftragen und später die Kosten mit der fälligen Miete verrechnen.
Einfach so kürzen geht nicht. Da solltest du dich beraten lassen.
In der Regel rügt man den Mangel an der Sache beim Vermieter und setzt eine Frist, bis der der Mangel behoben sein soll. Verstreicht Diese Frist, mahnt man noch ein- oder zwei Mal und wenn dann nichts passiert, kann man evtl. die Kaltmiete kürzen. Allerdings nicht 10 % fürs TV, es liegt ja kein Mangel an der Wohnsache an sich vor. Hier sind wohl eher maximal 2 - 5 % Minderung zulässig.
Vielleicht auch noch mal das Gespräch suchen und Lösungen vorschlagen, zB. einen etwas versetzten Standort. Das kann doch nicht so schwer oder teuer sein.
an einem anderen standort (wohl auf dem dach - jetzt an der Giebelseite)
... da kann aber etwas nicht stimmen, denn der Sender ist ja oben und die Schüssel somit dahin justiert.
es kann sehr wohl ein Baum im Weg stehen.
sie befindet sich an der Giebelseite des Hauses auf ca 8 m Höhe. Auf dem Nachbargrundstück steht ein Baum der immer nur wenn er bewachsen ist Probleme bereitet.
Bevor wir hier gewohnt haben war die Schüssel wohl an einem Standort und da gab es auch nur Probleme,weshalb alle anderen Mieter dort nicht mit dran hängen. Das man die Form wahren muss und nicht einfach so kürzen kann versteht sich eigentlich von selbst ;-)