Kaution bei Wohnungswechsel innerhalb der Genossenschaft?

2 Antworten

Andere Wohnung; anderer Vertrag. Die Vermietung kann auf eine weitere Kaution bestehen.

Aber Du kannst ja mal ganz nett fragen wie sie das machen.

Also ich hatte auch mal eine Wohnung, die ich über eine Genossenschaft angemietet hatte. Die Kaution zahlte ich allerdings in Form von Genossenschaftsanteilen, soll heißen, dass die Anmietung von dem Beitritt in die Genossenschaft gegen Erwerb von Anteilen abhängig gemacht wurde. Das war sozusagen in meinem Fall die Kaution.

Neben den Genossenschaftsanteilen musste ich keine Kaution entrichten. Wenn das bei Dir genauso organisiert ist, dürfte bei einem Wohnungswechsel gegebenenfalls die Aufstockung Deiner Anteile in Höhe der Differenz verlangt werden. Hier wird die Satzung der Genossenschaft entsprechende Regelungen enthalten, da würde ich mal reinsehen. Ansonsten einfach mal nachfragen.

fussballfan1994 
Beitragsersteller
 29.07.2017, 10:11

genau, Genossenschaftsanteile sind es

n3opr3n  29.07.2017, 10:22
@fussballfan1994

dann schau mal in die Satzung der Genossenschaft, dort ist sicher etwas zu Deinem Fall geregelt. Darin ist ja auch geregelt, wenn Du bei Verlassen einer Wohnung Deine Anteile zurückgeben kannst. Beispielsweise musste ich nach der Kündigung meiner Wohnung zusätzlich auch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen um mein Geld zu bekommen (was ich auch nicht wusste). Hat bei mir über ein Jahr gedauert, weil die Kündigungsvorschriften der Mitgliedschaft abweichend geregelt waren. Schau auf jeden Fall mal in die Satzung.

Ich gehe davon aus, dass Du Deine Anteile aufstocken musst, wenn die Sicherheitsleistung höher ist. 

Es dürfte auch selbstverständlich sein, dass Dein weiterer Anteil höher ausfallen dürfte, wenn Deine Sicherheitsleistungen wegen z.B. Mängel in der alten Wohnung irgendwie aufgebraucht wird. 

Mach's Dir doch einfach und klingel bei denen durch. Das ist ja das Tagegeschläft einer Genossenschaft. Hast ja nichts zu befürchten.