Kaution Darlehen Arge Abgezahlt Wem gehört sie nach Auszug?
Hallo ich hatte in meiner letzten Wohnung Anspruch auf ALG 2. Habe ein Darlehen auf Kaution gewährt bekommen, welchen ich monatlich komplett zurück gezahlt habe. Wer hat nach Auszug Anspruch auf die Kaution Das Jobcenter? oder ich? Logisch für mich wäre es ja das es meines ist, da ich es mit 10% monatlich von meinem Regelbedarf abbezahlt habe.
4 Antworten
Du, denn Du hast es als Darlehen bekommen und monatlich von Deinen Regelleistungen abbezahlt.
Du müsstest normalerweise ein Bescheid bekommen haben oder eine Kopie wo vom JC an den Vermieter ging das die Kaution bezahlt worden ist und die dann bitte an den Mieter nach Auszug ausgezahlt werden muss.
Ja, wenn es ein Darlehen der Arge war und Du es abbezahlt hast, gehört dir auch die Kaution bei Auszug! Unterlagen darüber auf jeden Fall aufheben!
Deine,es wurde ja von deiner Regelleistung abgezogen,dieser Betrag hat dir dann jeden Monat für den Lebensunterhalt gefehlt und du hast es dir praktisch von deinem Regelsatz in Form der Kaution angespart !
Würdest du außerhalb des Leistungsbezuges angenommen eine Gutschrift aus einer Jahresendabrechnung bekommen,die aus einer Zeit stammt in der du Leistungen bezogen hast und der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zuzuordnen wäre,dann gehört diese auch dir !