Bunte Streifen bei Auszug überstreichen?
Hallo,
ich ziehe aus meiner Wohnung aus und hatte farbige Streifen, an der Wand. Ich habe diese weiß überstrichen, aber nicht die ganze Wand gestrichen, sondern nur den Streifen und ein bisschen Platz drüber und drunter, so daß die Wand nun zweierlei weiß aufweist. Ich habe 7 Jahre in der Wohnung gewohnt und die Wohnung unrenoviert übernommen.
Mein Vermieter verlangt von mir, die Wände komplett weiß zu streichen und droht mit Einbehaltung der Kaution.
Ist das rechtens?
9 Antworten
Nur die Streifen entfernen reicht in diesem Fall nicht aus.
Nein, das ist nicht deine Aufgabe. Du musstest beim Einzug ja auch streichen.
Weil ich schon einige Wohnungen hatte.
Dann hast Du offensichtlich Glück gehabt. Nur weil das bei Dir so war, wird dies nicht automatisch zur Rechtsgrundlage.
Abgesehen von der "Streifen-Thematik" ist es aber so.
Abgesehen von der "Streifen-Thematik" ist es aber so.
Die Streifen-Thematik ist hier aber genau das Zünglein an der Waage. In dem Fall muss der Fragesteller also höchstwahrscheinlich streichen, wodurch deine ursprüngliche Antwort falsch wird.
" und hatte farbige Streifen, an der Wand. Ich habe diese weiß überstrichen"
Ist doch schon erledigt. Konzentrier dich mal.
Mein Vermieter verlangt von mir, die Wände komplett weiß zu streichen
das darf er schon mal nicht verlangen.
Die Wohnung muss aber in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem Du sie übernommen hast.
Ausnahme: besondere oder grelle Farben. Es wird ein "neutraler" Anstrich verlangt.
Was Du jetzt gemacht hast, war in jedem Fall Quatsch. Der Zeitaufwand für das Streichen der Streifen war sicher höher, als die komplette Wand zu streichen. Das bisschen Farbe, das Du gespart hast, fällt kostenseitig nicht in's Gewicht. Zudem hast Du jetzt den Stress, daß Du "weiße Streifen" an der Wand hast.
Fazit:
- Dein Vermieter kann nicht verlangen daß "weiß" gestrichen wird
- er kann aber verlangen, daß Du die Wohnung in neutralen Farben zurückgibst. Selbst, wenn Du bei Einzug renovieren musstest.
Unabhängig davon, ob Du die Wohnung unrenoviert übernommen hast oder nicht, kann es sein, dass Du dennoch malern musst.
Das wäre nämlich dann der Fall, wenn Du Teile der Wohnung bunt gestrichen hast.
Irgendwelche Farbmuster, bzw. bunte Farben gelten als Beschädigung der Mietsache und haben nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.
Wenn Du also Beschädigungen beseitigen musst, dann auch fachgemäß, bzw. in mittlerer Art und Güte. Du kannst aber nicht einfach die bunten Streifen überstreichen und den Rest so lassen.
Hallo,
wichtig ist, was im Mietvertrag steht. Ich habe z.b. unser Lager unrenoviert übernommen und bestand darauf, das in den Mietvertrag die Klausel reingeschrieben wurde "Mietobjekt wurde unrenoviert übernommen, und wird auch unrenoviert zurück gegeben". Wenn im Mietvertrag steht, das die Wohnung renoviert mit weißen Wänden bei Auszug übergeben werden muss, und Sie das unterschrieben haben, dann kann der Vermieter darauf bestehen. Grundsätzlich empfehle ich bei solchen Streitigkeiten, sich immer an Stellen zu wenden, die sich damit auch gut auskennen, wie z.b. der Mieterbund. Kostet nicht die Welt, aber die wissen genau was man darf und was man nicht darf.
Viele Grüße
Prima-Basteln
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