Mietrecht, Hausverwaltung will uns Hasen verbieten
Hallo,
meine Freundin und ich wohnen seit dem ersten Mai in einer Mietwohnung mit Balkon. Unser Balkon ist durch einen Sichtschutzt (1,80 Meter Höhe) von zwei Nachparparteien abgetrennt. Den Balkon haben wir für unsere 4 Häschen umgebaut (Freilaufgehege, Häuschen, Heuraufe, etc.). Vor zwei Tagen bekam ich eine Nachricht von unserem Hausverwalter, in der stand, dass Ihnen mitgeteilt wurde, dass wir Hasen "frei auf dem Balkon" halten würden. Dies widerspreche der Hausordnung, weil das Halten der Hasen erst schriftlich beantragt werden müsse.
Wortlaut:
"Guten Tag Herr XXX,
wir haben von Mitbewohnern die Mitteilung erhalten, dass Sie auf Ihrem Balkon Hasen oder andere Kleintiere halten. Gemäß Hausodnung muss das Halten von Tieren bei der Verwaltung beantragt werden.
Laut uns vorliegenden Informationen werden die Tiere offen auf dem Balkon gehalten, eine Genehmigung können wir dafür nicht erteilen.
Auch das Aufstellen von Käfigen auf den offenen Balkonen können wir Ihnen nicht gestatten.
Für diese Form der Tierhaltung wäre ein Genehmigungsbeschluss der Gemeinschaft erforderlich, der erfahrungsgemäß nicht erteilt wird. Diesen Punkt können wir nicht mehr auf die Tagesordnung der diesjährigen Versammlung aufnehmen, diese findet bereits am Montag nächster Woche statt. Wir werden Ihr Anliegen gerne im Zuge der Versammlung vortragen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass man die Entfernung der Tiere verlangen wird."
Daraufhin habe ich die Hausordnung angefordert.
Als Antwort kam folgendes:
"Guten Tag Herr XXX,
in der Anlage erhalten Sie die aktuelle Hausordnung der Gemeinschaft. Diese wurde im Zuge der ersten Versammlung am 20.07.1995 einstimmig beschlossen.
Die Tierhaltung wurde nicht grundsätzlich untersagt, die einschränkende Klausel unter Punkt 6 ist rechtlich zulässig."
In Punkt 6 dieser Hausordnung steht im Wortlaut:
"6. Haustiere
Haustiere, ausgenommen gefiederte Kleintiere, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Verwalters gehalten werden."
Der Rest der Klausel bezieht sich lediglich auf Hunde und Katzen.
Nun ist die Frage, ob die Hausverwaltung die Entfernung der Hasen rechtmäßig verlangen, oder wir die Hasen weiterhin halten dürfen?
Danke im Voraus!
12 Antworten
Ich denke (auch in diesem Fall) ist es für euch beide sehr hilfreich, sich eine Unterstützung in allen Mietangelegenheiten zu sichern. Deshalb empfehle ich euch dringend, dass wenigstens einer von euch - dem die Hasen gehören ;-) dem ortsansässigen Mieterschutzbund beizutreten. Dort gibt es auch Rechtsanwälte, welche euch/dich als Mitglied kostenlos vertreten !!!
Gruss Inga
Die klausel ist schon sehr Eindeutig, entweder hast du eine Genehmigung von der Hausverwaltung und darfst deine Hasen auf den Balkon halten, oder du hast eben keine Genehmigung, dann kann dir der Vermiter das auch untersagen.
FAKT ist nunmal, dass sich ein Mieter bei der Hausverwaltung über die Haltung beschwert hat... der Hausverwaltung wird es relativ egal sein, ob und wo du welche Tiere hältst, nur wenn die Nachbarn in einen Mietshaus anfangen desswegen Ärger zu machen, dann bezieht die Hausverwaltung eben position.
Im übrigen bin ich der Ansicht, dass ein Balkon der zu einer Wohnung gehört nicht einfach zum Multifunktionsstall umfunktioniert werden darf.
Die Satzstellung der Briefe lässt darauf Schlißen, dass diese von einen Juristen verfasst wurden und du mit einer Klage keinen Erfolg haben wirst.
- Wiso sollten solche Klauseln in Verträgen unwirksam sein?
Man(n)/Frau hat doch den Vertrag durchgelesen und dann mit seiner Unterschrift bestätigt, dass man mit dem Vertrag inkl. der darin enthaltenen Klauseln einverstanden ist!?
Beispiel: Ein Arbeitnehmer unterschreibt einen Arbeitsvertrag, der eine Klausel enthällt, die besagt, dass er, sowie der Arbeitnehmer unabhängig von dauer des Beschäftigungsverhältnises mit einer Frist von 1 Woche Kündigen können (gesetzlich: 2 Wochen/Probezeit; 4 Wochen/Nach der Probezeit, verlängert sich mit dauer der Zugehörigkeit)
Der Arbeitnehmer hat dann einen solchen Vertrag unterschrieben (War also mit den darin enthaltenen Klauseln einverstanden)... der Arbeitgeber entschließt sich dann, nach zwei Jahren den Arbeitnehmer zu entlassen und Kündigt diesen mit der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist, der Arbeitnehmer ist jetzt aber nicht mehr bereit, die im Vertrag gekürzte Kündigungsfrist zu akzeptieren und verklagt seinen Arbeitgeber.
Wo kommen wir den hin, wenn jeder meint, Verträge zu unterzeichnen und dann deren Rechtmäßigkeit anzuzweifeln???
Unwirksam sollen solche Klauseln immer dann sein, wenn sie einen nicht passen, ansonnsten dürfen laut eurer auffassung Klauseln so lange in Verträgen stehen und Unterschrieben werden, bis jemand meint, die Klausel sei unrechtmäßig und so weiter... Klage einreicht... Im übrigen haben die wenigsten Klagen gegen solche Klauseln erfolg, bzw. werden schon im Vorfeld abgelehnt. (Gerichte haben nämlich auch noch vernünftige Arbeiten zu erledigen.)
Ob es Ihnen nun passt oder nicht- es gibt Klauseln, wie z.B. ein generelles Tierhaltungsverbot, die dann unwirksam sind und man darf dann sogar Hunde halten. Man kann solche Verträge auch mit dem Wissen unterschreiben, dass derartige Klauseln unwirksam sind, und muss sich nicht daran halten. Wohnungen sind knapp, da unterschreibt man eben solche Verträge ;).
"Wo kommen wir den hin, wenn jeder meint, Verträge zu unterzeichnen und dann deren Rechtmäßigkeit anzuzweifeln???" Dies ist Alltag in Deutschland und soll den Bürger vor allzu großen Benachteiligungen schützen.
wasplis: Es ist in Deutschland leider so, dass jeder einzelne nicht so "frei" ist, wie man uns gern glauben macht. Du kannst als Hauseigentümer nicht frei über Dein Eigentum bestimmen. (Genauso wenig, wie Du über Dein Eigentum im Todesfall frei bestimmen darfst!) Deine Mieter können unterschreiben, was sie wollen, wenn irgendein Gericht mal der Meinung war, dass die Klausel unzulässig ist. (Und glaub mir: vielen ist das nur all zu bewusst!)
Ich persönlich finde es bescheuert, Kleintierhaltung zu verbieten (nicht, dass jemand etwas anderes in meine Äußerung hineininterpretiert). Man muss aber nunmal eben auch solche Fälle im Hinterkopf behalten, wo z.B.: Kaninchen, Meerschweinchen etc. die ganzen Böden vollpinkeln und es die Mieter nicht schert. Im Endeffekt bleibt der Vermieter dann bei Auszug auf einer stinkenden, versifften Wohnung sitzen...Und meistens schützen solche Bestimmungen nicht "den Bürger" sondern vornehmlich "die Asis"!
Meines Wissens sind solche Klauseln in Mietverträgen oder Hausordnungen unwirksam.
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=64898 (einfach mal googeln: "klauseln gegen haustiere")
Leider ist uns nicht einmal klar, WER und WORÜBER sich dieser Nachbar beschwert hat..
Kleintiere dürfen IMMER gehalten werden, egal was der Mietvertrag verbietet oder in irgendwelchen Klauseln vermerkt ist. http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten - BGH (AZ: VIII ZR 10/92).
Das schon, aber ich bin mir nicht sicher ob die frei auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Wie darf ich das denn überhaupt verstehen? Liegt da Streu aufm Balkon und da laufen die drauf rum? ô.O
Nein, die Fläche, auf der die Hasen hoppeln ist mit einem Teppich bedeckt, wird täglich gesäubert und ist mit einem Gehege umzäunt.
Der Balkon gehört zur Wohnung, demnach darf der Mieter dort auch seine Tiere halten.
Blödsinn. . .es steht doch klipp und klar in der Hausordnung, das die Mietergemeinschaft das Halten von bestimmten Tieren erst genehmigen muß. . .
also darfst du ohne Beschluß auch keine Hasen halten. Klare Sache. . .
P.S.: Bald hab ich auch 4. :-)
Selbst wenn etwas rechtlich erlaubt ist, heißt es noch lange nicht, daß es gegenüber anderen in Ordnung ist. Ihr habt vier Hasen auf einem Balkon (Größe?). Seit ihr sicher, daß die zum einen artgerecht gehalten werden und zum anderen nicht für eure Mitbewohner des Hauses (MITbewohner, keine Gestalten, die halt da sind und keiner Rücksichtnahme wert sind) eine Beeinträchtigung ihrer Bedürfnisse darstellen? Eure Nachbarn wollen schließlich auch ihren Balkon nutzen dürfen. Ihr laßt sie auf einem Teppich leben? Was ist das? Rollrasen? Sind die Stallhasen überhaupt kastriert? Hm, ehrlich gesagt, denkt ihr für mich sehr Ich-bezogen und nehmt weder auf Hasen noch auf Mitbewohner wirklich Rücksicht - und das sage ich als jemand, der im Tierschutzverein, Tierliebhaber und Tierbesitzer ist. Stellt euch mal vor, nebenan würde jemand ein Stinktier oder Waschbären halten und sich auf sein Recht stützen, würde euch das gefallen? Oder 30 Ratten - ein tolles Gequieke und der Duft erst ... wie würdet irh euch dabei fühlen? Sucht euch lieber eine Wohnung mit Garten. Ein Hochhaus oder Mehrparteienhaus ist für Stallhasenhaltung ungeeignet. Man muß nicht alels machen, nur weil es erlaubt ist, denn man muß auch an seine Mitmenschen und nicht zuletzt die Tiere denken.
kleintier dürfen gehalten werden aber nicht eigens auf dem balkon ihr könnt sie zwar ab und zu dort frei laufen lassen aber nicht ständig da bin ich mir sicher ,den der balkon dient als erholung ich stelle meine wellensitiche auch auf dem balkon und die zwitschern was das zeug hält aber ebn nur tags über wenn ich mir dort eine voliere bauen würde dürfte ich das auch nicht hpffe die antwort war hilfreich
Genau so ist es. . .