Gehört die Balkon zum Wohnfläche?
Guten Tag liebe Futefragemitglieder .Beschreibe die Situation. 2009 habe ich eine Wohnung in Leipzig gemietet .Die Voraussetzung wa,r dass die Wohnfläche nicht mehr als 61,5 m2 sein muss.(Ich und mein Kind wohnen in einer Bedarfgemeinschaft und trotz der Arbeit bekomme ich noch die Aufstockung von der Jobcenter Mein Kind macht bereits die Ausbildung). Im Jahr 2009 hab ich damals die Wohnung im Internet gefunden und die angemeldete Wohnfläche war ca.61.5 m2. Und so habe ich die Genehmigung von Jobcenter bekommen Dieses Jahr habe ich einen Brief von der Hausverwaltung mit dem Mietpreis Erhöhung bekommen. Die Erhöhung ist bezahlbar, aber im den Brief wurde die gesamte Wohnfläche auf 65,2 m2 angeschätzt . Die Wohnung hat noch einen offenen Balkon. Im Internet im Jahr 2009 stand die Zahl der Wohnfläche 61,5 und jetzt mit der Balkonfläche macht es schon 65.2 m2. Und ich bin ganzgestresst wegen diese Fläche Differenz. Im Mietvertrag steht bei mir nicht wie groß die Wohnfläche ist. Bei meinen Nachbarn mit derselben Wohnungsart steht die Wohnflächezahl 60 oder 61. Wie kann ich der Arbeitsamt die Sache erklären? Ich war immer in der Glaube, dass die Wohnfläche nur 61,5 m2 ist. Und möchte hier in dem Haus aus verschiedenen Gründen weiter wohnen. Bitte um gute Räte.
5 Antworten
Grundsätzlich zählen Balkon und Terrasse zu 1/4 bis 1/2 zur Wohnfläche (abhängig von Vertrag resp. örtlichen Bezugsgrößen). Niemand verlangt von dir, die Wohnung insgesamt mit dem Zollstock nachzumessen; entscheidend dürfte aber sein, welche Wohnungsgröße in der NK-Abrechnung durch den VM zugrundegelegt wird.
Du hast doch sicher Betriebskostenabrechnungen. Da steht ja auch die Wohnfläche drin.
Sind da nur 61,5 m² darf der VM die auch nur zur Mieterhöhung heranziehen.
Ansonsten dürfen Balkone oder Terrassen zu Wohnfläche gerechnet werden. Allerdings nur zu 25 - max. 50 % der Grundfläche.
Balkone zählen zu einem Viertel als Wohnfläche. Vermutlich hat der Vermieter den bei Dir nun "neu" zur Hälfte berechnet, was viele machen...da hilft nur genau nachmessen.
https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/urteil-balkone-zaehlen-bei-viertel-nur-ein-viertel-100.html
Die Fläche zählt eben nur zu 1/4. Lasse Dir erläutern, warum es aufeinmal eine Abweichung gibt.
Dann schaue doch bitte einmal in die bis dato erhaltenen Nebenkostenabrechnungen wie viele Quatratmeter dort zu Grunde gelegt wurden.