Darf der Vermieter einen "Pflegehund" verbieten...?

5 Antworten

Den Pflegehund kann Dir der Vermieter nicht verbieten. Wie lange wird der der Aufenthalt im Krankenhaus ungefähr dauern? Wenn Du den Hund die nächsten Monate bei Dir hast, kann der Vermieter natürlich schon was dagegen haben. Dann würde ich versuchen, zwischendurch eine Lösung zu finden und sei es nur für ein paar Tage.

xIch83x 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 14:35

Das ist es eben, wir wissen es nicht wie lange es dauern wird, nach dem Unfall wurde sie in ein künstliches Koma gelegt, nach Lösungen suchen wir schon aber bis jetzt will sich keiner bereit erklären ihn zeitweise zu nehmen. Und ein ständiges hin und her bekommt so einem Tier wohl auch nicht. Man merkt es ihm an das es so schon nicht einfach ist und er Frauchen sehr vermisst.

 Ich hoffe einfach das ich die die Klausel im Vertrag für mich nutzen kann falls es wirklich länger dauert , im Moment sieht es sehr danach aus.

Allexandra0809  16.10.2015, 15:01
@xIch83x

Dann wünsche ich Dir alles Gute mit dem Vierbeiner

Das heißt, dass Hunde gemeinsam mit ihren Besitzern zu Besuch sein können.

Besuch ist aber immer eine fest definierte Zeit. Ein "längerer" Krankenhausaufenthalt könnte ja auch über mehrere Jahre sich hinziehen.

Das muss der Vermieter nicht hin nehmen.

Ja, einen Pflegehund kann der Vermieter verbieten, allerdings nur begründet. Sprechenden Menschen kann geholfen werden - der Vermieter wird bestimmt Verständnis haben, wenn du ihm die Situation schilderst. Obwohl - wir hatten auch mal so einen Experten, der den Hund vom Bruder kurzfristig in Pflege hatte, wollte er uns weismachen.....Man darf nicht vergessen, dass Mieter sehr erfinderisch werden, um Hundehaltung durchzusetzen. Das will ich dir natürlich nicht unterstellen, sondern nur mal die Sicht des Vermieters darlegen. Wenn der Hund nicht gerade die Größe eines Kalbes hat und zudem noch bissig ist, wird dein Vermieter aber sicherlich Verständnis zeigen.

Der Halter des Hundes, und damit auch der Steuerzahler, ist und bleibt deine Bekannte.

xIch83x 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 15:06

Na also wenn ich einen Hund halten will dann frag ich direkt nach :) aber in diesem Fall ist es einfach nur so das ich Helfen will, da ich weiß das Sie sehr an dem Tier hängt und umgekehrt ebenso.

Bissig ist er nicht, bellfreudig auch nicht und eher Kniehoch.

Ich weiß das der Vermieter schlechte Erfahrungen mit den Vormietern gemacht hat, da diese einen Hund hier in der Wohnung hatten aber leider nicht regelmäßig mit ihm raus gegangen sind, was die Folgen waren kann man sich ja denke, wenn ein Hund Pippi macht und man es nicht gleich wegwischt. Und das bei einem Holzboden, ich bin mir der Verantwortung einen Hund zu beherbergen durchaus bewusst da ich früher selber schon 2 Hunde hatte. Ich hoffe einfach mal auf das Verständnis des Vermieters und hoffe er hat nen guten Tag wenn ich morgen nachfrage.

TrudiMeier  16.10.2015, 15:08
@xIch83x

Dann drück ich dir und dem Waldi mal die Daumen.

Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ..... Tagen

Ich vermute mal, er zielt damit auf Besucher ab, die man ja über mehrere Wochen beherbergen darf. Dieses Recht darf nicht begrenzt werden, nur weil sie einen Hund haben.

Davon sollte man aber nicht ableiten, dass man einen Hund über einen nicht absehbaren Zeitraum in Pflege nehmen darf.

Auf jeden Fall mit dem Vermieter absprechen, wobei eine Ablehnung "gut" begründet sein muss.

Wenn die Pflege in einer anderen Stadt oder Gemeinde stattfindet kann es von der Aufenthaltsdauer abhängen, ob anteilmäßig Steuern fällig werden. Daher besser hinterfragen.

Ruf doch einfach bei deinem Vermieter an und schildere ihm den Fall, so wie du ihn uns geschildert hast. Dass du vorübergehend den Hund in Pflege nehmen musst, weil sonst keiner da ist, und dass es sich um ein paar Wochen handeln kann. Wenn er nicht gerade ein Unmensch ist, wird er sicher zustimmen.

Und noch ein kleiner Tipp: Mach danach einen Aushang im Treppenhaus, dass du vorübergehend einen Hund in Pflege hast. Dann wundern sich deine Nachbarn nicht, wenn sie plötzlich einen Hund hören, und sie werden sich wertgeschätzt fühlen. Das erspart dir auf jeden Fall eventuellen Ärger.

Die Hundesteuer wird meines Wissens jährlich bezahlt,  das hat deine Bekannte bestimmt alles ordentlich gemacht. Gegebenenfalls musst du mit ihr am Ende des Jahres nochmal sprechen, falls das Ganze so lange dauert.

xIch83x 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 14:38

Ja ich werde wohl morgen mal zu dem Vermieter gehen und nachfragen wie es ist, möchte einfach nicht das das Arme Tier in Heim muss