Hausordnung/Mietvertrag mit Besucherregelungen?
Hallo liebe Community,
ich hab eine kurze Frage bezüglich des Mietrechts, die mir schon ein bisschen länger auf der Seele liegt.
Folgender Sachverhalt:
Bin Mieter in einem Studentenwohnheim mit ziemlich strenger Hausordnung bzw. Regelungen im Mietvertrag. In der Hausordnung/Mietvertrag ist geregelt, dass man nur am Wochenende Besuch über Nacht empfangen darf. Unter der Woche sei das nicht zulässig. Hab auch schon von anderen Mitbewohnern mitbekommen, dass der Hausmeister dann ordentlich Ärger gemacht hat, weil der Freund bzw. die Freundin unter der Woche im Wohnheim übernachtet hat, worauf mit einer Abmahnung gedroht wurde.
Ist so eine Klausel in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag überhaupt zulässig? Nach Rechtssprechung und dem allgemeinen Mietrecht ist es dem Vermieter nicht erlaubt Besuche einzuschränken bzw. nur dann wenn es sich im Rahmen der Untervermietung bewegt oder die Besucher die Hausruhe erheblich stören. Ist es dabei entscheidend, dass ich in einem Studentenwohnheim wohne? (Gibt ja spezielle Regelungen im BGB bezüglich Wohnheimen)
Hat jemand von euch Ahnung auf diesem Gebiet? Eine ausführliche und auch unter Umständen mit Quellen belegte Antwort wäre mega nett, weil ich davon ausgeh, dass sich der Hausmeister auch bald an mich wenden wird, weil meine Freundin ab und zu unter der Woche bei mir schläft. Hab schon zuvor eine unbegründete Abmahung erhalten aber die Hausverwaltung handelt hier rein willkürlich und packt lieber die "Strafkeule" aus, anstatt mal über den wirklichen Sachverhalt zu reden und würde gerne eine zweite Abmahnung vermeiden.
Schon mal Danke für die Mühe :D
6 Antworten
Bei Studentenwohnheimen können besondere Bestimmungen gelten, die sich nicht unbedingt mit dem Mietrecht decken müssen. Jedoch auch im normlen Mietrecht ist das so eine Sache mit dem Besuch. Ein Besuch ist mal für ein paar Tage da, und dann wieder weg. Aber da du fragst, sollten wir es nicht schön reden, sondern auf den Punkt bringen. Und wenn du sagst, dass deine Freundin ab und zu die Woche da ist, dann geht das auch bei einer normalen Wohnung über den "Besuch" hinaus. Das ist ja dann keine vorübergehende Sache, sondern das hat Regelmäßigkeit. Deine Freundin ist quasi so oft da wie wenn es eine Zweitwohnung von ihr wäre.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas erklären, dass der Begriff Besuch seine Grenze hat. Auch in einer Wohnung nennt sich das aufgrund der Regelmäßigkeit alle paar Tage "Gebrauchsüberlassung an Dritte" was genehmigungspflichtig ist. Und dazu kommt noch, dass es manche Studenten wahrscheinlich übertreiben, indem die aufgrund der Knappheit an Studentenappartments in manchen Städten vielleicht auch jemand komplett bei sich wohnen lassen unerlaubterweise. Es ist also völlig legitim, dass die Verwaltung dem einen Riegel vorschieben muss.
Ja das habe ich schon so verstanden, dass es nicht jeden Tag der Fall ist. Man könnte nun darüber streiten, wie häufig man es noch als Besuch nennen kann. Aber ich wollte dir erklären, dass es von einigen Studenten vermutlich übertrieben wird mit dem angeblichen "Besuch". Es ist der Verwaltung erlaubt, das zu unterbinden, und das muss sie auch, denn sonst macht jeder was er will und keiner schaut auf die Regeln. Dass andere, die nur selten jemand da haben als Besuch, davon benachteiligt sein können, ist klar.
Das BGB legt fest:
§ 549 3. (3) Für Wohnraum in einem Studentenwohnheim gelten die §§ 557 bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§577, 577 a nicht.
Diese außer Kraft gesetzten §§ berühren nicht das Besuchsrecht im STWH.
Besuchsrechte können aber in den Hausordnungen vereinbart worden sein. Besuchsverbote können nicht Bestandteil der Mietverträge sein.
.... und, wo ist das Problem? Das Mietrecht gilt nicht bei Studentenwohnheimen und noch bestimmt der Betreiber, wer über die Matte darf.
Wurde doch auch so vereinbart und von dir unterschrieben!
Ein Zimmer/Wohnung in einem Studentenwohnheim ist nicht das gleiche wie eine Mietwohnung. Hier gelten nicht die gleichen Rechte wie in einer "normal" gemieteten Wohnung
Im Grunde ist es ein Gästezimmer, welches dir zur Verfügung gestellt wurde., Und da bestimmt nun mal der "Gastgeber" die Hausordnung. .
Nach Rechtssprechung und dem allgemeinen Mietrecht ist es dem Vermieter nicht erlaubt Besuche einzuschränken
Nur dass das allgemeine Mietrecht für Studentenwohnheime (beachte Definition eines "Studentenwohnheims" durch den BGH, BGH VIII ZR 92/11) nicht gilt.
Also kann ich mich auf keinerlei "Mieterrechte" berufen?
Wer ist denn der Träger des Studentenwohnheims?
Es kommt auf den Mietvertrag drauf an und auf das Wohnheim.
Betreiber des Wohnheims ist ein e.V.
Danke für deine ausführliche Antwort. Ich glaub ich hab es etwas falsch beschrieben. Mit ab und zu meine ich so in etwa 1 mal die Woche und nicht eine ganze Woche.