Darf ich mir einfach einen Hund holen, so lange er die Nachbarn nicht belästigt?
Hallo, Ich wollte einfach mal hier um Rat fragen, weil ich momentan nicht weiter weiß. Also ich wollte mir einen Hund holen, aber im Mietvertrag steht:
25 Tierhaltung
Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (Ziervögel etc.) nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung ist zu versagen oder kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere anderer Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mieter oder des Grundstücks zu befürchten ist.
Darf ich mir dann einfach einen Hund holen, so lange die Nachbarn damit Einverstanden sind, und in keinster Weise gestört werden?
Eine aus dem Tierschutz hatte auch gemeint:
" Im großen und ganzen ist es nach dem Gesetz jedoch mittlerweile so, dass ein Vermieter die Hundehaltung im Mievertrag untersagen muss, oder mit Hinweisen hinterlegen muss - wie die maximale Größe, Listenhunde, z.B Ansonsten ist dem Mieter mittlerweile jegliche Tierhaltung gestattet, außer das Tier birgt Gefahren oder belästigt in jeglicher Form die anderen Wohnparteien. "
Nur was ist jetzt wirklich wahr, umd was darf ich gesetzlich wirklich machen?
LG Vigilee20
7 Antworten
Es exisitiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass kein Vermieter seinem Mieter die Haltung einer Katze oder eines Hundes verbieten darf
Weise Deinen Vermieter (freundlich) darauf hin, dass lt. diesem Bundesgesetz diese Klausel im Mietvertrag keine Rechtsgültigkeit hat. Aber überleg Dir das gut - wenn man einen Hund hat, kann man nicht den ganzen Tag weg sein. Ein Hund muss Gassi gehen (sonst macht er sein Geschäft in die Wohnung), ein Hund braucht viel Auslauf und Gesellschaft und Erziehung. Und ein Hund bellt zuweilen, wenn Du nicht immer da bist, könnte das Ärger mit den Nachbarn geben. lg Lilo
Es exisitiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass kein Vermieter seinem Mieter die Haltung einer Katze oder eines Hundes verbieten darf
Falsch. Erstens darf der Vermuieter selbstverständlich übereinstimmend individuell vereinbaren, dass in seinem Eigemtum keine Hunde gehalten werden dürfen und zweitens verpflichtet ihn die höchstrichterliche Rechtsprechung lediglich, ein Verbot zu begründen. Lediglich ein bis dahin zulässiges pauschales Hundehaltungsverbot in Formularmietverträgen hat der BGH gekippt.
Diese BGH-Entscheidung ist daher keinesfalls ein Freibrief des Mieters, ungefragt Hunde oder Katzen halten zu dürfen :-O
G imager761
Es exisitiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass kein Vermieter seinem Mieter die Haltung einer Katze oder eines Hundes verbieten darf
Nein. Eine solche Entscheidung gibt es nicht.
Die Entscheidung besagt, dass Hunde und Katzen nicht pauschal verboten werden dürfen. D. h. ein Passus im Mievertrag, der z. B. lautet "Das Halten von Hunden und Katzen ist untersagt" wäre ungültig.
Nach wie vor darf Hunde- und Katzenhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden, allerdings braucht der Vermieter Gründe für eine Ablehnung. Im Zweifelsfall muss man eben versuchen, die Zustimmung einzuklagen wenn man glaubt, die Begründung für die Ablehnung sei nicht ausreichend. Oder halt eben eine andere Wohnung suchen, wo man einen Hund halten darf.
Das wäre wie gesagt schon alles geregelt.
Schön und gut - nur spielt das alles eben keine Rolle, wenn ein Mieter oder Besucher an einer Tierhaarallergie leidet, Mütter von Säuglingen ernsthafte Bedenken äußern, Revierverhalten mit Hunden der Nachbarschaft bestünde oder der VM nicht bereit wäre, unvermeindliche Krallenspuren an seinem nagelneu versiegelten Parkettboden auf eigenen Kosten instandsetzen zu lassen.
Merke: Du bist Mieter, nicht Eigentümer der Wohnung, und da gehen die berechtigten Interessen Dritter deinem Hundewunsch eben vor.
G imager761
Richte dich nach dem, was im Mietvertrag steht!
Hast du die Zustimmung des Vermieters?
Falls ja, ist deswegen noch nicht gesagt, ob die Nachbarn das Tier auch akzeptieren würden?
Wie kann ich eine Zustimmung bekommen, wenn keiner im Haus Kontakt zum eigentlichen Vermieter hat?
Und ich habe schon nachgefragt, und sie würden auch wissen um was für ein Tier es sich dabei handelt.
Sie haben nichts dagegen einzuwenden, und wären somit einverstanden.
Und der Hund wie gesagt ist total ruhig, und die Besitzerin hat ihn noch nie bellen hehört
woher hast du dann den Mietvertrag ,bzw. an wen zahlst du die Miete?
Wenn der Vermieter, das ist häufig so, gar nicht in diesem Haus lebt, dann schreibe ihm, du hättest Dich bereits mit den Nachbarn arrangiert und es hätte keiner etwas gegen die Haltung dieses Hundes. Und verweise auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die ich per link geschickt habe. lg Lilo
Schon an den Mieter, aber das geht alles über die HAUSVERWALTUNG.
Tatsächlich muss sich der Vermieter in seiner Entscheidung weder an der Meinung der Nachbarn noch dem Leitspruch des BGH halten, wenn er glaubhaft vorträgt, zwei Rüden in der Straße führen unweigerlich zu Gerangel und Gebell, seine Enkeltochter hätte Angst um Ihren Säugling oder sein bester Kumpel leidet an einer Tierhaarallergie und müsste den Skatabend bei ihm künftig leider immer absagen.
Warum du unbelehrbar den Fragesteller vom Gegenteil zu überreden versuchst, bleibt dein Geheimnis. Hilfreich ist es nicht.
Zuimal eine Zustimmung widerruflich erteilt würde und immer noch zu einem Abschaffungsverlangen berechtigt. Offenbar hast du noch nie einen Hund abgeben müssen, sonst würdest du das nicht dem Fraganten zumuten wollen.
Da steht doch eindeutig, nur mit Zustimmung des VERMIETERS
Im Haus hat aber keiner Kontakt zum eigentlichen Vermieter des Hauses.
So kann ich ihn auch nicht um eine Erlaubnis fragen.
Du wirst ja wohl Kontakt zu deinem Vermieter aufnehmen können! Im Mietvertrag steht seine Adresse
Nein, es wurde keine Adresse, Nummer o.ä hinterlassen.
Ich habe nur Kontakt zu der Hausverwaltung.
Die könnte dann mit dem Vermieter in Kontakt treten, aber ich wollte ihn dann schon persönlich Fragen.
Wie kann ich eine Zustimmung bekommen, wenn keiner im Haus Kontakt zum eigentlichen Vermieter hat?
Per Brief ( Einwurfeinschreiben) an die Adresse des Vermieters?
Nein, es wurde keine Adresse, Nummer o.ä hinterlassen.Ich habe nur Kontakt zu der Hausverwaltung.Die könnte dann mit dem Vermieter in Kontakt treten, aber ich wollte ihn dann schon persönlich Fragen.
Nein, es wurde keine Adresse, Nummer o.ä hinterlassen.Ich habe nur Kontakt zu der Hausverwaltung.Die könnte dann mit dem Vermieter in Kontakt treten, aber ich wollte ihn dann schon persönlich Fragen.
Steht in Deinem Mietvertrag keine Adresse des Vermieters?
Wenn nein, dann teile der HV mit sie soll Deinen Brief an den Vermieter weiterleiten und der möge sich bitte mit Dir in Verbindung setzen.
MfG
Johnny
Das meinte ich auch so :-)
Habe den Brief an die HV geschickt, und die geben den dann an den Vermieter weiter.
Alles geregelt. Nur ich bezweifle, das ich eine Antwort erhalte, deswegen frag ich auch.
Schau mal, das einfachste wäre es, deinen Vermieter und deine Nachbarn zu fragen.
Am besten fragst du erst die Nachbarn. Wenn die meckern und deinem Vermieter hinterher auch noch erzählen, dass sie es dir schon vorher gesagt haben, haste n Problem. Wenn sie aber sagen, dass sie kein Problem damit hätten, kannst du DAS direkt wieder deinem Vermieter stecken.
So oder so würd ich mir von beiden das Okay holen und vielleicht auch erstmal eine Zeit lang Hunde aus dem Tierheim ausführen und schauen, wie die Nachbarn das vertragen.
Vielen Dank für deine Antwort.
Wie gesagt, im Haus hat keiner Kontakt zum eigentlichen Vermieter des Hauses.
Und die Nachbarn hätten auch nix dagegen einzuwenden. Habe schon nachgefragt.
bedanke mich nochmal für deine Antwort.
LG
Bedanke mich für deine Antwort.
Das weiß ich bereits. Und der Hund, den ich mir ausgesucht hatte, ist bereits stubenrein und bellt in keinster Weise.
Der Hund wäre immer eine halbe Stunde alleine am Tag, und auch das ist er gewohnt.
Das wäre wie gesagt schon alles geregelt.
LG Vigilee20