Darf ich mir einfach einen Hund holen, so lange er die Nachbarn nicht belästigt?

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Es exisitiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass kein Vermieter seinem Mieter die Haltung einer Katze oder eines Hundes verbieten darf

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bgh-hunde-duerfen-in-mietwohnungen-nicht-generell-verboten-werden-a-889978.html

Weise Deinen Vermieter (freundlich) darauf hin, dass lt. diesem Bundesgesetz diese Klausel im Mietvertrag keine Rechtsgültigkeit hat. Aber überleg Dir das gut - wenn man einen Hund hat, kann man nicht den ganzen Tag weg sein. Ein Hund muss Gassi gehen (sonst macht er sein Geschäft in die Wohnung), ein Hund braucht viel Auslauf und Gesellschaft und Erziehung. Und ein Hund bellt zuweilen, wenn Du nicht immer da bist, könnte das Ärger mit den Nachbarn geben. lg Lilo

imager761  09.05.2015, 17:14

Es exisitiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass kein Vermieter seinem Mieter die Haltung einer Katze oder eines Hundes verbieten darf

Falsch. Erstens darf der Vermuieter selbstverständlich übereinstimmend individuell vereinbaren, dass in seinem Eigemtum keine Hunde gehalten werden dürfen und zweitens verpflichtet ihn die höchstrichterliche Rechtsprechung lediglich, ein Verbot zu begründen. Lediglich ein bis dahin zulässiges pauschales Hundehaltungsverbot in Formularmietverträgen hat der BGH gekippt.

Diese BGH-Entscheidung ist daher keinesfalls ein Freibrief des Mieters, ungefragt Hunde oder Katzen halten zu dürfen :-O

G imager761

Margotier  08.05.2015, 22:55

Es exisitiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass kein Vermieter seinem Mieter die Haltung einer Katze oder eines Hundes verbieten darf

Nein. Eine solche Entscheidung gibt es nicht.

Die Entscheidung besagt, dass Hunde und Katzen nicht pauschal verboten werden dürfen. D. h. ein Passus im Mievertrag, der z. B. lautet "Das Halten von Hunden und Katzen ist untersagt" wäre ungültig.

Nach wie vor darf Hunde- und Katzenhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden, allerdings braucht der Vermieter Gründe für eine Ablehnung. Im Zweifelsfall muss man eben versuchen, die Zustimmung einzuklagen wenn man glaubt, die Begründung für die Ablehnung sei nicht ausreichend. Oder halt eben eine andere Wohnung suchen, wo man einen Hund halten darf.

Vigilee20 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 13:05

Bedanke mich für deine Antwort.

Das weiß ich bereits. Und der Hund, den ich mir ausgesucht hatte, ist bereits stubenrein und bellt in keinster Weise.

Der Hund wäre immer eine halbe Stunde alleine am Tag, und auch das ist er gewohnt.

Das wäre wie gesagt schon alles geregelt. 

LG Vigilee20

imager761  09.05.2015, 17:18
@Vigilee20

Das wäre wie gesagt schon alles geregelt.

Schön und gut - nur spielt das alles eben keine Rolle, wenn ein Mieter oder Besucher an einer Tierhaarallergie leidet, Mütter von Säuglingen ernsthafte Bedenken äußern, Revierverhalten mit Hunden der Nachbarschaft bestünde oder der VM nicht bereit wäre, unvermeindliche Krallenspuren an seinem nagelneu versiegelten Parkettboden auf eigenen Kosten instandsetzen zu lassen.

Merke: Du bist Mieter, nicht Eigentümer der Wohnung, und da gehen die berechtigten Interessen Dritter deinem Hundewunsch eben vor.

G imager761

Richte dich nach dem, was im Mietvertrag steht!

Hast du die Zustimmung des Vermieters?

Falls ja, ist deswegen noch nicht gesagt, ob die Nachbarn das Tier auch akzeptieren würden?

Vigilee20 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 12:58

Wie kann ich eine Zustimmung bekommen, wenn keiner im Haus Kontakt zum eigentlichen Vermieter hat?

Und ich habe schon nachgefragt, und sie würden auch wissen um was für ein Tier es sich dabei handelt.

Sie haben nichts dagegen einzuwenden, und wären somit einverstanden.

Und der Hund wie gesagt ist total ruhig, und die Besitzerin hat ihn noch nie bellen hehört

Wonnepoppen  08.05.2015, 13:00
@Vigilee20

woher hast du dann den Mietvertrag ,bzw. an wen zahlst du die Miete?

LiselotteHerz  08.05.2015, 13:03
@Vigilee20

Wenn der Vermieter, das ist häufig so, gar nicht in diesem Haus lebt, dann schreibe ihm, du hättest Dich bereits mit den Nachbarn arrangiert und es hätte keiner etwas gegen die Haltung dieses Hundes. Und verweise auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die ich per link geschickt habe. lg Lilo

Vigilee20 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 13:08
@Wonnepoppen

Schon an den Mieter, aber das geht alles über die HAUSVERWALTUNG.

Vigilee20 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 13:09
@LiselotteHerz

Alles klar, danke.

LG

imager761  09.05.2015, 17:27
@LiselotteHerz

Tatsächlich muss sich der Vermieter in seiner Entscheidung weder an der Meinung der Nachbarn noch dem Leitspruch des BGH halten, wenn er glaubhaft vorträgt, zwei Rüden in der Straße führen unweigerlich zu Gerangel und Gebell, seine Enkeltochter hätte Angst um Ihren Säugling oder sein bester Kumpel leidet an einer Tierhaarallergie und müsste den Skatabend bei ihm künftig leider immer absagen.

Warum du unbelehrbar den Fragesteller vom Gegenteil zu überreden versuchst, bleibt dein Geheimnis. Hilfreich ist es nicht.

Zuimal eine Zustimmung widerruflich erteilt würde und immer noch zu einem Abschaffungsverlangen berechtigt. Offenbar hast du noch nie einen Hund abgeben müssen, sonst würdest du das nicht dem Fraganten zumuten wollen.

Da steht doch eindeutig, nur mit Zustimmung des VERMIETERS

Vigilee20 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 12:54

Im Haus hat aber keiner Kontakt zum eigentlichen Vermieter des Hauses.

So kann ich ihn auch nicht um eine Erlaubnis fragen.

Ixellas  08.05.2015, 12:56
@Vigilee20

Du wirst ja wohl Kontakt zu deinem Vermieter aufnehmen können! Im Mietvertrag steht seine Adresse

Vigilee20 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 13:06
@Ixellas

Nein, es wurde keine Adresse, Nummer o.ä hinterlassen.

Ich habe nur Kontakt zu der Hausverwaltung.

Die könnte dann mit dem Vermieter in Kontakt treten, aber ich wollte ihn dann schon persönlich Fragen.

Wie kann ich eine Zustimmung bekommen, wenn keiner im Haus Kontakt zum eigentlichen Vermieter hat?

Per Brief ( Einwurfeinschreiben) an die Adresse des Vermieters?

Nein, es wurde keine Adresse, Nummer o.ä hinterlassen.Ich habe nur Kontakt zu der Hausverwaltung.Die könnte dann mit dem Vermieter in Kontakt treten, aber ich wollte ihn dann schon persönlich Fragen.

Nein, es wurde keine Adresse, Nummer o.ä hinterlassen.Ich habe nur Kontakt zu der Hausverwaltung.Die könnte dann mit dem Vermieter in Kontakt treten, aber ich wollte ihn dann schon persönlich Fragen.

Steht in Deinem Mietvertrag keine Adresse des Vermieters?

Wenn nein, dann teile der HV mit sie soll Deinen Brief an den Vermieter weiterleiten und der möge sich bitte mit Dir in Verbindung setzen.

MfG

Johnny

Vigilee20 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 23:59

Das meinte ich auch so :-)

Habe den Brief an die HV geschickt, und die geben den dann an den Vermieter weiter.

Alles geregelt. Nur ich bezweifle, das ich eine Antwort erhalte, deswegen frag ich auch.

Schau mal, das einfachste wäre es, deinen Vermieter und deine Nachbarn zu fragen.

Am besten fragst du erst die Nachbarn. Wenn die meckern und deinem Vermieter hinterher auch noch erzählen, dass sie es dir schon vorher gesagt haben, haste n Problem. Wenn sie aber sagen, dass sie kein Problem damit hätten, kannst du DAS direkt wieder deinem Vermieter stecken.

So oder so würd ich mir von beiden das Okay holen und vielleicht auch erstmal eine Zeit lang Hunde aus dem Tierheim ausführen und schauen, wie die Nachbarn das vertragen.

Vigilee20 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 13:02

Vielen Dank für deine Antwort.

Wie gesagt, im Haus hat keiner Kontakt zum eigentlichen Vermieter des Hauses.

Und die Nachbarn hätten auch nix dagegen einzuwenden. Habe schon nachgefragt.

bedanke mich nochmal für deine Antwort.

LG