2 Hausverwaltungen für ein Objekt, welche ist nun für mich zuständig?

6 Antworten

Die Beschwerde reichst Du bei der Verwaltung ein, die für den Nachbarn zuständig ist. Du wirst wahrscheinlich damit keinen Erfolg haben, wenn nur Du allein Dich gestört fühlst.

WeiseEule69 
Beitragsersteller
 29.07.2014, 12:38

Es fühlen sich schon andere gestört nur machen die nichts. Ist halt einfacher nichts zu machen. Im Prinzip hast du recht.

hier kommen vercshiedene Rechtsverhältnisse ins Spiel. Es gibt einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum, der kümmert sich um die Aufstellung und Einhaltung der hausordnung. Aber sein Rechtspartner sind in erster Linie die Eigentümer. Daher musst du dich an deinen Vermieter wenden. Es sei denn, der hat wiederum einen Verwalter für die Belange seiner Wohnung beauftragt. Dieser SEV-Verwalter sollte dir aber bekannt sein, wenn es ihn gibt.

Wir sind schon ein Mietshaus halt mit verschiedenen Eigentümern

Dann handelt es sich hierbei nicht um ein Mietshaus, das bedeutet im Allgemeinen, das es einen Eigentüerm gibt, dem alle Wohnungen gehören.

Die Hausverwaltung des nachbarn anrufen und eine abklärung mit deiner hausverwaltung fordern......es ist mist, wenn eure es verbietet aber seine es erlaubt .......die einigung sollte mit deiner beschwerde schnell erfolgen ,,,,...denn zwei anweisungen für ein objekt sind wiedersprüchlich und mist

falls die dich abwimmeln , machst du eine unterschriftensammlung aller an der hausseite wohnenden parteien jeder etage und schickst eine schriftliche beschwerde an beide hausverwaltungen. .......

WeiseEule69 
Beitragsersteller
 29.07.2014, 12:39

Ja das ist schon blöd das es 2 Hausverwaltungen gibt und jede macht was sie will ohne sich abzusprechen. Ich habe auch mal an meinen Vermieter geschrieben aber der ist noch in Urlaub.

Also, für mich kann da aber etwas nicht stimmen und ich fürchte, es handelt sich gar nicht um ein Mietshaus. Zuständig bei Immissionen und Belästigungen ist zudem doch das Rathaus bzw. die Polizei, oder? Viel Glück und drohe dem Vermieter ggf. an eine Mietminderung!

WeiseEule69 
Beitragsersteller
 29.07.2014, 13:14

Wir sind schon ein Mietshaus halt mit verschiedenen Eigentümern die ihre Wohnungen dann halt vermieten weil diese meist weit weg wohnen und hier halt so eine Art Immobilienanlage gemacht haben. Wir haben mit unserem Vermieter echt Glück weil der sich wirklich um unsere Belange kümmert aber leider ist der zur Zeit im Urlaub.

schleudermaxe  29.07.2014, 15:33
@WeiseEule69

... dann ist es aber doch kein Mietshaus, sondern eine Wohnungseigentümergemeinschaft miit eigenem Verwalter allein für die Eigentümer und vermietet wird eine Eigentumswohnung ggf. auch mit einem Sondereigentumsverwalter des Vermieters und die Hausordnung ist für alle gleich und der Ansprechpartner für Mieter ist eben allein der Vermieter oder eben seine Sondereigentumsverwaltung. Viel Glück.

Woher soll das hier jemand wissen, wenn Du das selbst nicht weißt? Hier kennt niemand Eure Vertragsverhältnisse dort...