Rasenmähen verpflichtet?
Hello Leute,
Unser Vermieter macht uns täglich stress, dass wir endlich den Rasen mähen sollen (der Rasen ist vllt 3 cm hoch - also nichts verwildert und Rasenmähen würde kaum etwas ändern) (Wir reden hier von einer großen Fläche, wo man sicher über 2 Stunden beschäftigt ist. Zudem ist man den gesamten Tag arbeiten und sollte sich ja auch an die Zeiten halten an denen man Mähen darf (ruhestörung), was unter der Woche Zeitlich eben nicht möglich ist)
Im Mietvertrag steht, dass wir diesen alle 2 Wochen mähen sollen.
Nun die Frage, ist diese Klausel rechtgültig? Weil überall im Internet steht eben, dass der Vermieter keine genauen Zeiten vorgeben darf und der Mieter es prinzipiell selbst bestimmen darf. Außer der Garten "Verwildert" - was er hier definitiv nicht tut.
6 Antworten
Ich würde empfehlen, mit dem Vermieter eine Ortsbegehung zu machen, ihm das Problem zu schildern und genau nach seinen Wünschen zu fragen. Wenn im Mietvertrag "alle zwei Wochen" steht, muss er (und du) sich auch daran halten.
Aber es steht doch so in dem Vertrag, den du unterschrieben hast. Pacta sunt servanda.
Steht es im von euch unterschreiben Mietvertrag ist es rechtsgültig. Was du uns aufführst ist vor dem Unterschreiben.
Hier ist es recht gut erläutert:
Vielleicht können Sie ja den Vermieter an der Anschaffung einer Arbeitserleichterung beteiligen; für Sie wäre es auch ohne Beteiligung vorteilhaft:
Du hast dir das schon selbst beantwortet.
Diesen Sommer wächst das Gras wirklich gut, ich glaube ich habe schon mehr gemäht, als in den letzten beiden Jahren.
Insgesamt tut es dem Rasen relativ gut, wenn er etwas höher steht. Dann sieht der einfach besser aus.
4 cm (bei hohem Niederschlag bis 5 cm (bei geringem Niederschlag) sind aus eigener Erfahrung nicht schlecht.
Ja das würd ivh halt gerne wissen, von leuten die sich wirklich mit der rechtsgrundlage auskennen. Normalerweise darf ein mieter im mietvertrag keinen zeitraum festschreiben sondern nur z.B. dass der Garten sich in einem akzeptablen Zustand befinden muss