Darf der Vermieter zur Gartenpflege jederzeit und ohne Vorankündigung das Grundstück betreten?
Wir haben eine Mietwohnung mit Terrasse und Garten. Die Pflege des Gartens (in erster Linie Rasen Mähen, Büsche schneiden etc.) obliegt unserem Vermieter- hierfür zahlen wir auch. Nun zu meiner Frage: darf der Vermieter JEDERZEIT und ohne jegliche Vorankündigung den von mir gemieteten Garten betreten, um selbige Gartenarbeiten zu verrichten?
Die Problematik besteht sowohl in einem ständigen Gefühl des "jetzt könnte er gleich um die Ecke kommens"- da der Garten nicht vollständig umzäunt ist und er ihn somit einfach betritt, als auch in der unschönen Situation, mit Gästen auf der Terrasse zu sitzen- und plötzlich steht der Vermieter davor und werkelt... Zudem mäht er den vorderen Teil der Wiese nicht, wenn die Blumenkübel (seiner Meinung nach) zu weit vorne stehen-(weil dies der Wendekreis des Rasenmähers nicht zulasse...) und weigert sich gleichzeitig, mir zumindestens einen Tag vorher Bescheid zu geben, damit ich die Pflanzkübel wegrücken kann... Also: kann er nach eigenen Gutdünken und ohne mir zumindestens einen Tag vorher Bescheid zu geben mein Grundstück betreten und dort arbeiten- oder muss dies im Rahmen einer Absprache (oder zumindestens kurzfristigen, eintägigen Vorankündigung) stattfinden? Über eine Antwort würde ich mich wirklich freuen, Rotlocke
10 Antworten
Offener Garten, wo der Vermieter als Eigentümr nicht rein darf, paß auf das du nicht eine Retourkutsche bekommst, volle Ausschöpfung des Mietspiegels gfls. eine Kündigung.
Hach- klar hast Du da Recht- so ein unschöner Streit kann immer der Anfang eines echt unschönen Machtkampfes sein...Aber wir befinden uns mittlerweile sowieso in einer...ähem, sagen wir mal sehr angespannten Phase, sodass ich nunmehr das Gefühl habe, mir nur noch über eindeutige Rechtsgrundlagen Gehör verschaffen zu können....traurig, nicht wünschenswert aber leider wahr...
ja wenn euch laut Mietvertrag der Garten nicht explizit zur alleinigen Nutzung überlassen wurde
Nein, das darf er nicht. Er muß seinen Besuch vorher ankündigen.
Ja,klar!
So ist es.
Definitiv nicht und zwar aus den Gründen die du ja selber aufgeführt hast.
nein mit anmeldung.
Ach wie nett- vielen vielen Dank für die schnelle Antwort. Und diese Ankündigung gilt auch für regelmäßige Arbeiten, die er lt. Mietvertrag zu erledigen hat?