Darf der Vermieter zur Gartenpflege jederzeit und ohne Vorankündigung das Grundstück betreten?

10 Antworten

Offener Garten, wo der Vermieter als Eigentümr nicht rein darf, paß auf das du nicht eine Retourkutsche bekommst, volle Ausschöpfung des Mietspiegels gfls. eine Kündigung.

rotlocke60 
Beitragsersteller
 26.06.2012, 19:12

Hach- klar hast Du da Recht- so ein unschöner Streit kann immer der Anfang eines echt unschönen Machtkampfes sein...Aber wir befinden uns mittlerweile sowieso in einer...ähem, sagen wir mal sehr angespannten Phase, sodass ich nunmehr das Gefühl habe, mir nur noch über eindeutige Rechtsgrundlagen Gehör verschaffen zu können....traurig, nicht wünschenswert aber leider wahr...

ja wenn euch laut Mietvertrag der Garten nicht explizit zur alleinigen Nutzung überlassen wurde

Nein, das darf er nicht. Er muß seinen Besuch vorher ankündigen.

rotlocke60 
Beitragsersteller
 26.06.2012, 16:18

Ach wie nett- vielen vielen Dank für die schnelle Antwort. Und diese Ankündigung gilt auch für regelmäßige Arbeiten, die er lt. Mietvertrag zu erledigen hat?

Definitiv nicht und zwar aus den Gründen die du ja selber aufgeführt hast.

nein mit anmeldung.