Wohnungsbesichtigung durch evt Nachmieter und Vermieter!?

7 Antworten

angeblich ist dieser Termin dem Mietinteressenten zu spät

Das kann ich nachvollziehen. Denn am 03.02. könnte er seine derzeitige Wohnung noch zum 30.04. kündigen.

Also gib dir einen Ruck und 10 - 15 Minuten Zeit für die Besichtigung.

Das Ihr beim packen seid und es darum etwas wüst in der Wohnung aussieht werden Vermieterin und Interessent verstehen.

Beachte das die Vermieterin Euch schadensersatzpflichtig machen könnte wenn sie wegen Eurer Verweigerung der Besichtigung erst später neu vermieten kann.

Wenn du einen Nachmieter reinlässt, kannst du auch den Vermieter reinlassen, eine Person mehr ist doch nun echt egal?

Die Vermieterin hat Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Betretungsmöglichkeit der Mieträume mit potentiellen Nachmieter, wenn das bestehende Mietverhältnis gekündigt wurde.

Stören Sie diesen Anspruch und es ensteht z.B. durcht eine verspätete Anschlußvermietungsmöglichkeit ein nachweisbarer Schaden aus entgangenen Mieteinnhamen, so kann die Vermieterin Sie dafür regresspflichtig machen.

du willst doch den nachmieter, damit du nicht doppelt miete zahlen musst

dann lasse sie halt nicht rein, dann akzeptiert sie den nachmieter nicht und du zahlst bis mietende

Sanni2105 
Beitragsersteller
 21.01.2018, 21:19

Ich muss nicht doppelt Miete zahlen, Hab fristgerecht gekündigt. Und der Mietvertrag läuft Ende Februar aus. Der Nachmieter ist ein mietinteressent seitens der Vermieterin, den hab ich nicht gesucht.

GruenistAbfall  21.01.2018, 21:20
@Sanni2105

ja, dann lasse sie nicht rein, wenn du nicht eher raus willst

Sanni2105 
Beitragsersteller
 21.01.2018, 21:28
@GruenistAbfall

Ich will nicht eher raus. Da wir ja erst am 5.2. Die Schlüssel für die neue Wohnung bekommen 😊 und ab dann ziehen. Also 3.2. Hier völliges Chaos herrscht.... Kisten, Möbel, kinder😁 mein Mann muss zur Arbeit.

Renick  21.01.2018, 21:59
@Sanni2105

Du musst einen Besichtigungstermin ermöglichen, und den nicht erst Ende Februar. Aber der Termin muss in Absprache erfolgen. Also biete ein oder zwei Ersatztermine an, z.b. am 5.2.

Ich habe jetzt einige Antworten gelesen und meine Meinung ist, lass doch mal Fünfe grade sein. Natürlich kannst du auf jeder "Kleinigkeit" rumreiten und sofort das Gesetzbuch zur Hand nehmen, aber es könnte auch zum Boomerang werden. Das lohnt den ganzen Stress nachher nicht. Ein Umzug ist halt immer mit Aufwand verbunden, da kommt es doch auf diesen Termin garnicht an. Ich habe schon so oft Besichtigungen während des Umzugs durchgeführt und jeder hat sich gefreut, dass alle so flexibel und entgegenkommend waren. Der Termin am 3. kann ja wirklich für die Interessenten wichtig sein, da sie, bei Gefallen der Wohnung, noch termingerecht die Kündigung für die alte Wohnung dem Vermieter zukommen lassen können. Das hat also sicher nichts mit einer evtl. Schikane etc. der Vermieterin zu tun. Es gibt sicher einen nachvollziehbaren Grund für den Termin. Ihr habt jetzt wohl Glück gehabt, aber als Suchender ist man immer sehr dankbar wenn der derzeitige Bewohner die Besichtigungstermine flexibel gestalten bzw. anbieten kann. Klar sieht das Gesetz z.B. eine 14-tägige Voranmeldung für Termine an, aber ehrlich, das ist völlig realitätsfern und ich bin auch noch nie an einen Mieter geraten, der das verlangt hat. Dass der Vermieter dabei ist, ist doch normal (falls kein Makler inolviert ist) und es hat den Vorteil, dass er sich gleich einen Eindruck zum Zustand der Wohnung machen kann. Würde dies erst am 24.02. geschehen, wäre die Zeit für Nacharbeiten oder evtl. Reparaturen auch sehr knapp bemessen. In der Summe sollte man nicht bei allem etwas Negatives suchen. Gebt euch einen Ruck und dann ist es schon vorbei :-)