Muss ich doppelt Miete zahlen weil ich Nachmieter mit Fakten vergrault hätte?
Ich wollte die Wohnung wechseln weil der Vermieter mich angerufen hat das für meine Wohnung ein Nachmieter da wäre. Eine Frau mit 3 Kindern, ich habe eine 4 Zimmer wohnung und wohne mittlerweile alleine, da hat mir mein Vermieter angeboten in die gerade frei werdende kleine Wohnung zu ziehen, habe mir diese angesehen und das Protokoll und Schlüssel Übergabe war gestern. Der Mietvertrag wird erst in 5 Tagen unterschrieben. Nun war aber vor 2 Woche die Nachmieterin da um sich so über das Umfeld und Zustand zu erkundigen ihr habe ich dann ehrlich geschildert das die Mieter im dritten Stock ständig laut Musik hören, wirklich Ständig und das bei starkem Regen im Keller das Wasser aus der Wand rein kommt. So und heute ruft mich die Vermieterin an und sagt zu mir ich hätte die Wohnung schlecht gemacht und die Nachmieterin vergrault. Ich soll jetzt doppelt Miete zahlen da für meine jetzige Wohnung kein Nachmieter mehr da wäre. Darauf habe ich die Nachmieterin angerufen sie hat mir Ihre nummer Sa gelassen, sie hat es so geschildert das sie dem Vermieter mitteilte das sie aufgrund des Wassers im Keller die Wohnung nicht nehmen wird, da sie Schimmel befürchtet und das es wegen einem Kind von ihr nicht tragbar sei. Sie hat ebenfalls noch kein Vertrag unterschrieben. Meine Frage ich habe die Schlüssel zwar übernommen und das Übergabe Protokoll mit dem Hausmeister gemacht, will aber keine doppelte Miete zahlen, kann ich die Schlüssel wieder zurück geben und in meiner jetzigen Wohnung bleiben? Ich habe die jetzige Wohnung nicht gekündigt oder sonstige Formulare unterschrieben weder habe ich noch ausdrücklich Interesse an der Wohnung gezeigt. Ebenso habe ich bei der Übergabe gezögert zu unterschrieben bei der Übergabe weil mir die etwas mulmig war.
Vielen Dank schonmal für eure antworten und entschuldigt die große Umschreibung meines Problems
7 Antworten
So wie ich es sehe, hat Dir die Vermieterin eine Wohnung angeboten, die Dir besser passt und Du warst einverstanden mit dem Tausch. Somit neuer Mietvertrag für andere Wohnung geschlossen. Vollzogen dann durch die Schlüsselübergabe. Da eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss, ist aber die bisherige Wohnung nicht gekündigt.
Der bisherige Mietvertrag wäre aber faktisch beendet gewesen durch Einzug eines Nachmieters.
Natürlich hast Du es verbockt, weil Du zuviel Wahrheit unters Volk gebracht hast. Aber das ist gar nicht ausschlaggebend.
Die Nachmieterin hätte auch einen ganz anderen Grund haben können, warum sie den neuen Mietvertrag dann doch nicht unterschreibt. Auch in diesem Fall wärest Du in der Pflicht gewesen, weiterhin dafür Miete zu zahlen.
Eine kulante Vermieterin hätte in diesem Fall aber auch entgegen kommen können, denn dass eine Wohnung leer geworden ist und möglicherweise nicht sofort vermietet werden kann, ist auch ganz normal. In dieser Situation darfst Du aber keine Kulanz erwarten.
Ich würde sagen, dumm gelaufen.
Nur mal so als Beispiel:
Angenommen, Du willst ein Auto verkaufen und hast einen Interessenten da, der sich alles anschaut. Fast ist der Abschluss perfekt, da kommt ein Nachbar vorbei und quatscht den Interessenten an: "Was diese Mistkarre wollen Sie kaufen? Da kann ich Ihnen aber Stories erzählen..."
Das würde Dich nicht glücklich machen!
Ich habe die jetzige Wohnung nicht gekündigt
Dann bist Du auch weiterhin Mieter mit allen Rechten und Pflichten (also auch Mietzahlung)
Meine Frage ich habe die Schlüssel zwar übernommen und das Übergabe Protokoll mit dem Hausmeister gemacht, will aber keine doppelte Miete zahlen, kann ich die Schlüssel wieder zurück geben und in meiner jetzigen Wohnung bleiben?
Schwierig...
Auf der einen Seite hast Du die Schlüssel erhalten und evtl. auch schon Miete gezahlt, was auf einen Vertragsabschluss durch schlüssiges Verhalten hindeutet, auf der anderen Seite soll wohl doch noch ein Mietvertrag unterzeichnet werden.
Ich würde mich hier von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen und bis dahin den neuen Vertrag nicht unterschreiben.
Im schlimmsten Fall müsstest Du die alte Wohnung fristgemäß kündigen.
Als Ergänzung: Richtig blöd wird es, wenn der Vermieter Dir für die neue Wohnung keinen Vertrag aushändigt und sich auf den mündlichen Vertrag beruft.
Der Mietvertrag wird erst in 5 Tagen unterschrieben. Wenn ein solcher vorgesehen ist wird dieser erst nach beidseitiger Unterzeichnung wirksam.
Wie hier fälschlicher Weise behauptet wird, es wäre durch Ihre Zusage bereits mündlicher Vertrag zustandegekommen ist purer Unsinn.
Sie bleiben solange an den bereits bestehenden Mietvertrag gebunden bis Sie
1. fristgemäß kündigen oder gekündigt werden und
2. Ein Aufhebungsvertrag zu einem bestimmten Termin abgeschlossen worden ist
Sagenhaft, was hier alles so falsche Antworten gegeben werden.
Der Abschluss eines Mietvertrages muss nicht zwingend schriftlich, er kann auch mündlich erfolgen. Ob nun hier wirklich ein Vertrag zustandegekommen ist und wie dieser rechtlich zu verstehen ist, darüber solltest du dich vielleich mit einem Rechtsanwalt beraten.
Grundsätzlich jedoch ist das, was du da machst, einem vertrauensvollen Miteinander nicht unbedingt zuträglich.
Definitiv ist deine alte Wohnung noch nicht gekündigt. Man könnte allerdings argumentieren, dass dieser Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen beendet wurde. Die Beweislast dafür liegt bei dir. Ob du über die andere Wohnung bereits einen Mietvertrag abgeschlossen hast, das ist fraglich. Ich persönlich würde sagen ja, denn du hast den Schlüssel in Händen und es gibt auch ein Übergabeprotokoll.
Sorry, aber da hast du dich selbst in eine schwierige Situation gebracht.
Wenn du noch nicht gekündigt hast, bleibt alles so, wie es ist. Du kannst also ganz normal in der Wohnung wohnen bleiben.
Ist nur die Frage, ob du das auch willst...
Wenn du aber eine neue Wohnung findest und kündigst, dann kann dich der Vermieter nicht zwingen, egal aus welchen Gründen, Miete für die nachfolgenden Monate zu zahlen, obwohl du nicht mehr in der Wohnung wohnst. Und ich denke mal nicht, dass eine solche Vereinbarung im Mietvertrag festgelegt wurde (fraglich, ob das überhaupt legal wäre).
Dass du der Nachmieterin die Wahrheit gesagt hast, ist mehr als fair und deswegen kann dich niemand anprangern. Du hast dir nicht zu Schulden kommen lassen, also weise ruhig jegliche Vorwürfe von dir.