Muss ich den Kühlschrank in der Mietwohnung wirklich selber bezahlen?

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Diese Klausel (Übernahme der Rep.-Kosten durch Mieter) ist unwirksam da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Die Küche und damit auch der KS sind Bestandteil der Mietsache. Es liegt deshalb in der Verantwortung des Vermieters dessen Gebrauchsfähigkeit zu gewährleisten. Du zahlst schließlich dafür Miete.

Stelle nunmehr dem Vermieter eine Frist von zwei Wochen zur Beseitigung des Mangels. Gerät er in Verzug, darfst du selbst zur Ersatzvornahme schreiten (heißt selber den Handwerker beauftragen) und dessen Kosten ab übernächstem Monat von der lfd. Mietzahlung in Abzug bringen. Das Schreiben an den Vermieter bitte per Einwurfeinschreiben.

Musste in meinem Mietvertrag, als ich vor 5 Jahren in die Mietwohnung gezogen bin, die Klausel:** "Die Einbauküche mit kleinem Herd, Spülmaschine und Mikrowelle sind Eigentum des Vermieters und pfleglich zu behandel

Das bedeutet, dass die Küche mitvermietet ist und das der Vermieter dafür sorgen muss, dass die Küchengeräte funktionieren, es sei denn, es ist eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, wo z.B. vereinbart wurde, dass der Mieter bis zu 100 € die Reparatur selber bezahlen muss.

Für die Reperaturen der Einbaugeräte ist der Mieter selbst verantwortlich."*

Das ist unwirksam.

MfG

Johnny

Wenn die Einbauküche Gegenstand des Mietvertrages ist, ist sie natürlich auch funktionsfähig zu halten. Erhaltungsaufwand geht grundsätzlich zu Lasten des Eigentümers.

Der Kühlschrank ist bei der Einbauküche nicht erwähnt, also auch nicht fest eingebaut? Aber egal, es ist ja keine Reparatur, sondern ein Neukauf, also Sache des Vermieters. Aber er kann sich evtl. darauf beziehen, dass der Kühlschrank in der Klausel extra nicht erwähnt wurde. Dann ist es Deine Sache, aber dann kannst Du ihn natürlich beim Auszug auch mitnehmen.

Ich denke nicht, dass die Klause so wirksam ist. Anwalt fragen.