Muss ich für defekte Elektrogeräte in der gemieteten Einbauküche selbst aufkommen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst ist festzustellen, dass diese pauschale Klausel sehr wahrscheinlich unwirksam ist, da keine Begrenzung der Summe nach eingesetzt wurde. Und in der Tat wäre eine solche Festlegung auch eine unzumutbare einseitige Belastung des Mieters, würde sie ja letztlich bedeuten, dass der Mieter im Extremfall die Küche komplett erneuern müsste, auch wenn er an dem Ausfall der Geräte selbst kein Verschulden trüge.
Grundsätzlich gilt: Vermietete, durch den Vermieter in die Wohnung eingebrachte Gegenstände hat der Mieter nur dann zu ersetzen, wenn ihn am Schaden ein eindeutiges Verschulden trifft. Aus Gründen der Praktikabilität wird man zwar dem Vermieter zubilligen müssen, etwa durch eine Klausel für Kleinreparaturen (also z.B. bis € 100.-- p.a.) einen ständigen Schriftverkehr und Parteienstreit zu vermeiden, aber mehr eben auch nicht. Sofern also in Deinem Fall Dich kein Verschulden trifft (ggfs. Kundenservice des Geräteherstellers zu Gutachten beauftragen - aber Vorsicht in Bezug auf die Kostenübernahme!), solltest Du Deinen Vermieter freundlich aber bestimmt auffordern, die Maschine auf seine Kosten zu ersetzen bzw. einen Serviceauftrag zur Reparatur zu vergeben. Alternativ kannst Du natürlich Dir auch selbst eine Maschine zulegen, diese einbauen lassen und beim Auszug wieder mitnehmen. Achtung: Eigentümer des defekten Gerätes bleibt der Vermieter, also nicht voreilig entsorgen lassen (Beweislast!).

Melli2567 
Beitragsersteller
 01.09.2010, 11:27

Danke, hört sich gut an

Ja, natürlich. Es wurde doch vertraglich so vereinbart und von einem Neukauf kann doch hier gar keine Rede sein. Und was die beste Frage angeht: Ich weiß nicht, ich weiß nicht, scheint im Mietrecht eben nicht versiert zu sein. Diesbezüglicher Aufwand wird in der Miete eben nicht kalkuliert und der Mieter geht mit Kühlschrank, Spüler und Herd eben sorgfältiger um, so jedenfalls zu meinen Häusern die Feststellungen. Alles Gute.

Wenn der Defekt durch Deine Unachtsamkeit entstanden ist, klares JA, wenn es am Gerät wegen der Abnutzung ist NEIN!

NEIN - du musst dafür ganz sicher nicht selbst aufkommen. Wenn er allerdings die Spülmaschine nicht durch eine neue ersetzen will, du aber gern eine hättest, dann kauf dir eine die du dann beim Auszug aber auch mitnimmst! Zudem kommt, das du ja in der Miete die Einbauküche, samt Geschirrspüler bezahlst und dann sollst du auch einen bekommen der funktioniert!

PS. sollte der Defekt dein verschulden sein, dann musst du wohl auch dafür haften und aufkommen!

Melli2567 
Beitragsersteller
 01.09.2010, 10:38

Danke erstmal für die schnellen Antworten. Aber noch ne Frage. Wenn ich seine Spülmaschine kaputt mache-ist das nicht ein Versicherungsfall?

Lairfey  01.09.2010, 10:47
@Melli2567

könntest du versuchen über die Haftpflichtversicherung abzurechnen, aber du beschädigst ja deinen gemieteten Besitz - Wenn die Spülmaschine in seinem Haushalt wäre, dann wäre es 100%ig ein Haftpflichtschaden! Was ist denn überhaupt mit dem Gerät los ?

Melli2567 
Beitragsersteller
 01.09.2010, 11:09
@Lairfey

Wessen Versicherung kommt dann dafür auf? Ich habe ja seine Maschine geschrottet. Sie funktioniert noch. Aber die Feder, die die Klappe vorsichtig öffnen und schließen lässt ist wohl gerissen. Deshalb ist die Klappe meinem Sohn aus der Hand gefallen und dabei ist die Frontverkleidung abgerissen.

Lairfey  01.09.2010, 11:17
@Melli2567

das müsste dann Deine Haftpflichtversicherung übernehmen - sprich doch mal mit deinem Vertreter! Oft haben aber auch Vermieter Versicherungen auf Einrichtungsgegenstände die zum Mietumfang gehören abgeschlossen - am besten erstmal mit dem Vermieter sprechen und dann ggf. mit Deiner Versicherung!

Melli2567 
Beitragsersteller
 01.09.2010, 11:24
@Lairfey

Das wäre meine nächste Frage: erst Vermieter oder erst Versicherung? Was ist schlauer?

Lairfey  01.09.2010, 11:26
@Lairfey

der Vermieter ist in dem Fall 1. Ansprechpartner!

du mußt genau lesen, es steht drin "für Reparaturen aufkommen muss"- eine neue Spülmaschine ist aber keine Reparatur, sondern eine Neuanschaffung, das mußt du ihm klarmachen, er hat ja schließlich auch all die Jahre Miete dafür kassiert