Muss ich für defekte Elektrogeräte in der gemieteten Einbauküche selbst aufkommen?
Ich bewohne seit 6 Jahren meine Wohnung und es gab auch noch nie Stress. Bevor ich mit meinem Vermieter spreche möcht ich mich ein bißchen schlau machen. Zu der Wohnung gehört eine Einbauküche. Nun ist die Spülmaschine kaputt gegangen. In den Mietvertrag hat mein Vermieter folgendes handschriftlich eingebracht: Anfallende Kosten für Reparatur der Kücheneinrichtung(einschl. Elektrogeräte) werden vom Mieter übernommen. Aber es kann doch nicht sein, dass ich für seine Küche(15J.alt) eine neue Spülmaschine kaufen muss und wenn ich mal ausziehe kann ich mir selbst auch noch eine kaufen? Kann mir jemand etwas dazu sagen. Weiß überhaupt nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll..
7 Antworten
Zunächst ist festzustellen, dass diese pauschale Klausel sehr wahrscheinlich unwirksam ist, da keine Begrenzung der Summe nach eingesetzt wurde. Und in der Tat wäre eine solche Festlegung auch eine unzumutbare einseitige Belastung des Mieters, würde sie ja letztlich bedeuten, dass der Mieter im Extremfall die Küche komplett erneuern müsste, auch wenn er an dem Ausfall der Geräte selbst kein Verschulden trüge.
Grundsätzlich gilt: Vermietete, durch den Vermieter in die Wohnung eingebrachte Gegenstände hat der Mieter nur dann zu ersetzen, wenn ihn am Schaden ein eindeutiges Verschulden trifft. Aus Gründen der Praktikabilität wird man zwar dem Vermieter zubilligen müssen, etwa durch eine Klausel für Kleinreparaturen (also z.B. bis € 100.-- p.a.) einen ständigen Schriftverkehr und Parteienstreit zu vermeiden, aber mehr eben auch nicht. Sofern also in Deinem Fall Dich kein Verschulden trifft (ggfs. Kundenservice des Geräteherstellers zu Gutachten beauftragen - aber Vorsicht in Bezug auf die Kostenübernahme!), solltest Du Deinen Vermieter freundlich aber bestimmt auffordern, die Maschine auf seine Kosten zu ersetzen bzw. einen Serviceauftrag zur Reparatur zu vergeben. Alternativ kannst Du natürlich Dir auch selbst eine Maschine zulegen, diese einbauen lassen und beim Auszug wieder mitnehmen. Achtung: Eigentümer des defekten Gerätes bleibt der Vermieter, also nicht voreilig entsorgen lassen (Beweislast!).
Danke, hört sich gut an
Ja, natürlich. Es wurde doch vertraglich so vereinbart und von einem Neukauf kann doch hier gar keine Rede sein. Und was die beste Frage angeht: Ich weiß nicht, ich weiß nicht, scheint im Mietrecht eben nicht versiert zu sein. Diesbezüglicher Aufwand wird in der Miete eben nicht kalkuliert und der Mieter geht mit Kühlschrank, Spüler und Herd eben sorgfältiger um, so jedenfalls zu meinen Häusern die Feststellungen. Alles Gute.
Wenn der Defekt durch Deine Unachtsamkeit entstanden ist, klares JA, wenn es am Gerät wegen der Abnutzung ist NEIN!
NEIN - du musst dafür ganz sicher nicht selbst aufkommen. Wenn er allerdings die Spülmaschine nicht durch eine neue ersetzen will, du aber gern eine hättest, dann kauf dir eine die du dann beim Auszug aber auch mitnimmst! Zudem kommt, das du ja in der Miete die Einbauküche, samt Geschirrspüler bezahlst und dann sollst du auch einen bekommen der funktioniert!
PS. sollte der Defekt dein verschulden sein, dann musst du wohl auch dafür haften und aufkommen!
könntest du versuchen über die Haftpflichtversicherung abzurechnen, aber du beschädigst ja deinen gemieteten Besitz - Wenn die Spülmaschine in seinem Haushalt wäre, dann wäre es 100%ig ein Haftpflichtschaden! Was ist denn überhaupt mit dem Gerät los ?
Wessen Versicherung kommt dann dafür auf? Ich habe ja seine Maschine geschrottet. Sie funktioniert noch. Aber die Feder, die die Klappe vorsichtig öffnen und schließen lässt ist wohl gerissen. Deshalb ist die Klappe meinem Sohn aus der Hand gefallen und dabei ist die Frontverkleidung abgerissen.
das müsste dann Deine Haftpflichtversicherung übernehmen - sprich doch mal mit deinem Vertreter! Oft haben aber auch Vermieter Versicherungen auf Einrichtungsgegenstände die zum Mietumfang gehören abgeschlossen - am besten erstmal mit dem Vermieter sprechen und dann ggf. mit Deiner Versicherung!
Das wäre meine nächste Frage: erst Vermieter oder erst Versicherung? Was ist schlauer?
der Vermieter ist in dem Fall 1. Ansprechpartner!
du mußt genau lesen, es steht drin "für Reparaturen aufkommen muss"- eine neue Spülmaschine ist aber keine Reparatur, sondern eine Neuanschaffung, das mußt du ihm klarmachen, er hat ja schließlich auch all die Jahre Miete dafür kassiert
Danke erstmal für die schnellen Antworten. Aber noch ne Frage. Wenn ich seine Spülmaschine kaputt mache-ist das nicht ein Versicherungsfall?